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Stipendienberatung (Inland)

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Mut zum Stipendium!


Die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bietet eine Stipendienberatung an, die Studierende individuell über die umfassenden Möglichkeiten einer Förderung informiert.
Dank der vielfältigen Angebote verschiedener Förderwerke und Stiftungen sind die Chancen auf ein Stipendium in den letzten Jahren stark gestiegen. Die Auswahlkriterien sind vielseitig. Gute Leistungen in Schule und Studium sind oftmals nicht das einzige Kriterium. Viele Förderer legen Wert auf weitere Kriterien wie soziales Engagement, eine bestimmte Fachrichtung oder die Zugehörigkeit zu einer Konfession oder zu einem Land.

Die Stipendienberatung für das Studium an der Universität Freiburg informiert unter anderem über das Deutschlandstipendium, die Stipendien der zwölf Begabtenförderwerke und Unternehmensstipendien. Beraten wird auch zu zielgruppenspezifischen Stipendienmöglichkeiten, wie zum Beispiel zu Stipendien speziell für Frauen, Studierende mit Migrationshintergrund oder aus bestimmten Fachrichtungen.

  • Wer kann sich beraten lassen?
    Die Stipendienberatung steht allen Studierenden der Universität Freiburg offen, die auf der Suche eines Stipendiums für ihr Studium an der Uni Freiburg sind.
  • Zu welchen Themen wird beraten?
    Die Beratungsleistung der Stipendienberatung umfasst den vollständigen Prozess einer Stipendienbewerbung.
    • Erst- und Orientierungsberatung
      • Übersicht über Stipendienmöglichkeiten
      • Welches Stipendium passt zu mir und meinen Bedürfnissen?
      • Welche Chancen habe ich?
    • Beratung zur Bewerbung für ein Stipendium
      • Wie verfasse ich ein gelungenes Motivationsschreiben, wie einen Lebenslauf?
      • Wie bereite ich mich auf weitere Auswahlmethoden (Test, Präsentation, Gruppendiskussion usw.) am besten vor?
  • Wie bekomme ich eine Beratung?
    Beratungstermine vereinbaren Sie bitte über unsere Telefonhotline: 0761/203-4246
    oder Sie nutzen unsere Online-Terminanfrage

    Beratungstermine sind üblicherweise einstündig. Die Terminvereinbarung erfolgt in der Regel maximal drei Wochen im Voraus.