Bachelor und Staatsexamen
Holz und Bioenergie *
Bachelor of Science (B.Sc.) - 2-Fächer-Studiengang - Nebenfach
Der Teilstudiengang Bachelor of Science Holz und Bioenergie (Nebenfach) kann nur in Kombination mit dem Hauptfachteilstudiengang Bachelor of Science Waldwirtschaft und Umwelt studiert werden.
Unterrichtssprache: |
Deutsch |
Studienbeginn: |
Wintersemester |
Regelstudienzeit: |
6 Semester für den gesamten Studiengang |
Leistungsumfang: |
180 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Keine Zulassung mehr möglich Höhere Semester:
Nicht zulassungsbeschränkt
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Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03. Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester. |
Fakultätszugehörigkeit: | Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen |
Im Hauptfach Waldwirtschaft und Umwelt werden die Grundlagen der konkreten Fachbereiche vermittelt, im Nebenfach Holz und Bioenergie soll auch der Bezug zu konkreten Berufsbildern hergestellt werden. Der/die Bachelor-Absolvent/Absolventin mit dem Nebenfach Holz und Bioenergie erhält eine berufsbezogene Vertiefung des Hauptfaches und somit das Rüstzeug für die operative Leitung eines Betriebes der Forstwirtschaft bzw. Holzindustrie (Forst-Holz-Kette) oder eine ähnliche Tätigkeit. Aber auch die Voraussetzungen für weiterführende Masterstudiengänge der Fakultät wie „Forstwissenschaft“, „Renewable Energy Management“, „Forest Ecology and Management“ oder „European Forestry“ werden gelegt.
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
- Prüfungsordnung B.Sc.: Rahmenordnung
- Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.Sc.: Holz und Bioenergie (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2025)
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Dr. Martin Kohler
Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen
Raum 02 027
Tennenbacher Straße 4
79106 Freiburg
Tel.: +49 761 203-3673
info-unw-wum@unr.uni-freiburg.de
Sprechstunde:
Do. 10.00 - 12.00 und 15 - 17 Uhr
Prüfungsamt
http://www.unr.uni-freiburg.de
Tennenbacher Straße 4, 79106 Freiburg
Silke de Boer, Telefon: 0761 203-8610
silke.deboer@unr.uni-freiburg.de
Joanna Norek, Telefon: 0761 203-8610
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Hans-Christof Gundlach, Telefon: 0761 203-8605
h-c.gundlach@unr.uni-freiburg.de
Martina Nickel/ Telefon: 0761 203-8610
martina.nickel@unr.uni-freiburg.de
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