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Immatrikulation

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Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums an der Universität Freiburg ist eine ordnungsgemäße Immatrikulation (Einschreibung). Mit der Immatrikulation werden Sie studentisches Mitglied an der Universität Freiburg.

Liebe Studierende,
Ihre Immatrikulation können Sie schriftlich auf dem Postweg oder persönlich vor Ort im Service Center Studium beantragen/vornehmen. Die Zahlung des Semesterbeitrags ist per Überweisung oder per Kartenzahlung (Girocard) vor Ort möglich.

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
LBBW/BW-Bank Stuttgart
IBAN DE71600501017438508768
BIC SOLADEST600
Verwendungszweck: Als Verwendungszweck geben Sie bitte in Ihrer Überweisung ausschließlich die Zeichenfolge 'BEW', Ihre Bewerbungsnummer UND Ihren Vor-und Nachnamen an (z.B. BEW621798LenaMusterfrau)

 

Immatrikulation für deutsche Studierende

Für die Immatrikulation benötigen Sie einen Zulassungsbescheid von der Uni Freiburg, einen Antrag auf Immatrikulation sowie weitere Unterlagen. Alle für die Immatrikulation notwendigen Unterlagen finden Sie weiter unten unter „Immatrikulationsunterlagen und Merkblätter“.

  • Bewerber*innen, die sich ausschließlich auf Hochschulstart für Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie beworben haben, können Ihre Hochschulstartdaten mit HISinOne verbinden indem Sie BID und BAN (unter der Funktion Registrieren auf HISinOne/Campus Management) eingeben. Danach können Sie sich einloggen und dort dann unter Meine Bewerbungen den Button „Immatrikulation beantragen“ klicken. 


Wir empfehlen, den Antrag online auszufüllen, da Ihre Daten bereits beim Ausfüllen im System erfasst und gespeichert werden und dadurch der Immatrikulationsprozess beschleunigt und erleichtert wird.

Bitte beachten Sie, dass die Immatrikulation innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Frist durchgeführt werden muss.

Wurden Sie von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) für den Studiengang Pharmazie, Medizin oder Zahnmedizin zugelassen, müssen Sie die Immatrikulation innerhalb der von hochschulstart.de bestimmten Frist beim Studierendensekretariat beantragen.

Für grundständige Studiengänge ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei) können Sie sich im Bewerberportal registrieren, dort einen Bewerbungsantrag mit allen notwendigen Unterlagen übermitteln. Danach können Sie den Antrag auf Online-Immatrikulation ausfüllen, diesen ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit allen Unterlagen im Original an das Studierendensekretariat bis Ende der Immatrikulationsfrist abgeben. Sie erhalten in diesem Fall keinen Zulassungsbescheid. Bitte denken Sie daran, dem Brief einen ausreichend frankierten Umschlag für die Rücksendung Ihrer Originalunterlagen beizufügen. Aufstellung der grundständigen Studienfächer/Studiengänge ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei)

Die Immatrikulation können Sie entweder schriftlich oder persönlich beantragen. Sollten Sie die Immatrikulationsunterlagen nicht persönlich ausfüllen oder die Immatrikulation nicht persönlich vornehmen können, z.B. wegen Abwesenheit, können Sie eine Person Ihres Vertrauens (z.B. Eltern, Geschwister) hierzu ermächtigen. In diesem Falle muss den vorzulegenden Immatrikulationsunterlagen eine schriftliche Vollmacht beigefügt sein.

Die Immatrikulation für deutsche Bewerber*innen und Bildungsinländer*innen wird vom Studierendensekretariat des Service Center Studium durchgeführt.

Service Center Studium
Studierendensekretariat 
Sedanstr. 6
79098 Freiburg
studierendensekretariat@zv.uni-freiburg.de

Wenn Sie innerhalb Deutschlands nach Freiburg umziehen, melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Freiburg über den Online-Dienst zur Wohnungsanmeldung.

Immatrikulation für internationale Studierende

Wann und wo findet die Immatrikulation statt?

  • Die Immatrikulation findet bis zum 10.04.2025 im Service Center Studium in der Sedanstr. 6, 79098 Freiburg, statt. Bitte beachten Sie auch ggf. die auf Ihrem Zulassungsbescheid angegebenen individuellen Immatrikulationsfristen. Wir nehmen Ihre Unterlagen gern persönlich oder per Postweg entgegen.
  • Wir bitten Sie, den fälligen Semesterbeitrag (190,-- Euro) und die internationalen Studiengebühren (1500,-- Euro) möglichst zu überweisen. Alternativ können Sie auch eine Giro-Kartenzahlung bei uns vor Ort vornehmen. Bitte beachten Sie: Studierende der Weiterbildungsstudiengänge zahlen diese 1500,-- Euro nicht!


Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Service Center Studium – International Admissions and Services
Sedanstr. 6
79098 Freiburg
Tel.: +49 (0)761 203-4246

Öffnungszeiten: Mo, Di und Do 10:00 – 12:00 Uhr sowie Do 14:00 – 16:00 Uhr


Welche Unterlagen benötigen Sie für die Immatrikulation?

  • Ihren Zulassungsbescheid
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie.
  • Nachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder der Befreiung von der Versicherungspflicht: wird von der gesetzlichen Krankenkasse elektronisch an uns übermittelt. Dazu fordern Sie bitte bei der von Ihnen gewählten deutschen gesetzlichen Krankenkasse den "Meldegrund 10 für Uni Freiburg" an. Die Chip-Karte/EHIC oder eine schriftliche Mitgliedsbescheinigung können nicht akzeptiert werden. Siehe auch unten, Abschnitt "Krankenversicherung"
  • Beleg, dass Sie die Gebühren bezahlt haben, ausgedruckt. Sie können die Gebühren auch direkt bei der Immatrikulation mit einer deutschen Giro-Karte (mit Pin) bezahlen.
  • Wenn Sie schon einmal in Deutschland studiert haben: Ihre Exmatrikulationsbescheinigung (ausgedruckt) und – falls Sie schon Prüfungen an dieser Hochschule absolviert haben – die entsprechenden Zeugnisse.
  • Ihren Antrag auf Immatrikulation (Vollzeit oder Kurzzeit).
    Diesen können Sie online vorbereiten. Loggen Sie sich dazu mit Ihrem Account für das Bewerberprofil ein und folgen Sie den Anweisungen im Programm und drucken Sie das Dokument am Ende aus.
  • Wenn in Ihrem Zulassungsbescheid oder in der Zusammenfassung des online vorbereiteten Antrags auf Immatrikulation weitere Nachweise verlangt werden, z.B. der Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren oder Sprachnachweise, bringen Sie diese bitte unbedingt im Original oder beglaubigter Kopie mit. Siehe auch Merkblatt "Beglaubigungen"


Studienorientierungsverfahren:

  • An der Universität Freiburg wird zur Bewerbung für grundständige Studiengänge (Abschluss Bachelor oder Staatsexamen) ein Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren verlangt. Dabei handelt es sich um einen Online-Test, den Sie bequem zu Hause durchführen können. Sie können dabei nicht „durchfallen“, sondern müssen nur Ihre Teilnahme nachweisen. Hierzu führen Sie den Test online durch und drucken am Ende die Teilnahmebestätigung, die automatisch angezeigt wird, aus. Wenn Sie den Nachweis über das Studienorientierungsverfahren nicht schon mit Ihren Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, bringen Sie ihn unbedingt zur Immatrikulation mit. Studienorientierungsverfahren, die Sie nutzen können

 

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Da Sie Ihre Zulassung erhalten haben, können Sie Ihre Einreise nach Deutschland organisieren. Das Visum beantragen Sie bitte bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Studienbewerber/innen aus China, Indien und Vietnam müssen sich zunächst an die Akademische Prüfstelle der Deutschen Botschaft (APS) in ihrem Heimatland wenden.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern müssen vor Ablauf ihres Visums zur Ausländerbehörde der Stadt Freiburg gehen (oder zur Ausländerbehörde des Landratsamts, wenn sie außerhalb von Freiburg wohnen), um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür Ihren Reisepass, Ihren Zulassungsbescheid, Passfotos sowie einen Nachweis, wie Sie Ihr Leben in Deutschland finanzieren, mitbringen müssen.

Noch ein Hinweis von uns: Bitte reisen Sie nicht mit einem Touristenvisum oder einem Schengenvisum zu Besuchszwecken oder für Geschäftsaufenthalte nach Deutschland ein!


Wenn Sie in Ihre Wohnung in Freiburg eingezogen sind, müssen Sie sich beim Bürgeramt der Stadt Freiburg (oder bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes, wenn sie außerhalb von Freiburg wohnen) mit Ihrer Adresse anmelden.

Öffnungszeiten

Bürgerservice der Stadt Freiburg
Fehrenbachallee 12, 7906 Freiburg
Montag, Freitag: 7.30 – 12.30 Uhr
Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 7.30 – 18.00 Uhr
Tel.: +49 (0)761 201-0
buergeramt@stadt.freiburg.de
http://www.freiburg.de/pb/,Lde/205252.html

Abteilung für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht im Amt für Migration und Integration der Stadt Freiburg
Berliner Allee 1, 79114 Freiburg
Öffnungszeiten des Service-Schalters:
Mo 7:30 - 16:00 Uhr, Di 13:00 - 16:00 Uhr, Mi 7:30 - 17:30 Uhr, Do 7:30 - 12:30 Uhr, Fr 7:30 - 12:30 Uhr
auslaenderbehoerde@stadt.freiburg.de
http://www.freiburg.de/pb/,Lde/205368.htm

Gemeindeverwaltungen (wenn Sie außerhalb der Stadt Freiburg wohnen)
Bitte erfragen Sie die Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung oder beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes.
Ausländerbehörde des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald (wenn Sie außerhalb der Stadt Freiburg wohnen):
Stadtstraße 2, 79104 Freiburg
Montag und Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 – 16.00 Uhr

Krankenversicherung

Bei der Immatrikulation müssen wir prüfen, ob Sie eine Krankenversicherung haben. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse zum Studierendentarif versichern.
 
Wenn Sie bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichert sind: Fordern Sie bei dieser die Übermittlung „Meldegrund 10“ für die Uni Freiburg an. Die Kasse übermittelt die notwendigen Angaben elektronisch direkt an die Universität Freiburg

Wenn Sie aus der EU oder bestimmten anderen Ländern kommen und eine „European Health Insurance Card“ (EHIC) haben, müssen Sie sich nicht zusätzlich bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Sie können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Gehen Sie mit der EHIC nach Ihrer Ankunft in Freiburg zu einer gesetzlichen Krankenkasse und bitten Sie um elektronische Übermittlung („Meldegrund 10“) an die Universität Freiburg. Sie erhalten kein Papierdokument, die Krankenkasse übermittelt die notwendigen Angaben direkt an die Universität Freiburg.   
Falls Sie noch nicht in Deutschland sind, können Sie auch vorab eine deutsche gesetzliche Krankenkasse kontaktieren. Scannen Sie dazu beide Seiten der EHIC und kontaktieren eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung und bitten um elektronische Übermittlung („Meldegrund 10“) an die Universität Freiburg. Sie erhalten kein Papierdokument, die Kasse übermittelt die Angaben direkt an die Universität Freiburg.   
 
Wir möchten Sie noch auf Folgendes hinweisen: Mit einer EHIC erhalten Sie im Krankheitsfall normalerweise nur medizinisch notwendige Leistungen nach deutschem Recht.

Auch wenn Sie in Ihrem Heimatland privat versichert sind oder eine spezielle private Krankenversicherung für Ihr Studium in Deutschland abgeschlossen haben, müssen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse in Freiburg bescheinigen lassen, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind. Dies gilt auch für DAAD-Stipendiat/innen, die über den DAAD versichert sind. Kontaktieren Sie dazu eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung, per E-Mail oder persönlich und legen ihre Versicherungsunterlagen vor. Bitten Sie um elektronische Übermittlung („Meldegrund 10“) an die Universität Freiburg. Sie erhalten kein Papierdokument, die Krankenkasse übermittelt die Angaben direkt an die Universität Freiburg.   

Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht gilt für Ihr gesamtes Studium in Deutschland. Sie können im Laufe Ihres Studiums nicht von einer privaten zu einer gesetzlichen Krankenkasse wechseln.

Wenn Sie keine Versicherung besitzen, die in Deutschland gültig ist, müssen Sie bei einer deutschen Krankenkasse eine Versicherung abschließen. Weisen Sie die deutsche gesetzliche Krankenkasse darauf hin, dass Sie sich an der Universität Freiburg immatrikulieren möchten und bitten um elektronische Übermittlung („Meldegrund 10“) an die Universität Freiburg. Der Beitrag kostet für Studierende bis zum 30. Lebensjahr oder bis zum 14. Fachsemester ca. 80 Euro im Monat, danach steigt der Beitrag auf mindestens 160 Euro pro Monat.

Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen in Freiburg

Gebühren

Mit der Immatrikulation müssen Sie einen Sozialbeitrag und Verwaltungsgebühren sowie zusätzlich einen Beitrag zur Verfassten Studierendenschaft in Höhe von insgesamt 190,-- Euro pro Semester zahlen. Austauschstudierende des International Office und Erasmus-Studierende bezahlen 103,-- Euro pro Semester.

Die Regierung des Landes Baden-Württemberg hat zudem Studiengebühren in Höhe von 1.500,-- Euro pro Semester eingeführt. Betroffen sind Studierende, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Norwegen, Island oder Liechtenstein sind und ein Bachelorstudium, ein Masterstudium oder ein Staatsexamensstudium aufnehmen. Sie erhalten deshalb eine gesonderte Zahlungsaufforderung (Gebührenbescheid) zusammen mit Ihrem Zulassungsbescheid. Detaillierte Informationen über Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten

Wie können Sie die Gebühren zahlen?

  • Per Banküberweisung:
    Falls Sie Ihren Antrag auf Immatrikulation online erstellen, werden die Gebühren und die Informationen für die Überweisung (Bankverbindung, Verwendungszweck) während des Vorgangs angezeigt.
    Anderenfalls überweisen Sie bitte die Gebühren auf das Konto der Universitätskasse bei der Baden-Württembergischen Bank Stuttgart, IBAN: DE71 6005 0101 7438 5087 68, BIC SOLADEST600. Bitte geben Sie als Verwendungszweck in Ihrer Überweisung ausschließlich die Zeichenfolge 'BEW', Ihre Bewerbungsnummer UND Ihren Nachnamen an (z.B. BEW621798Baker). Bitte beachten Sie, dass Ihre Bank möglicherweise Gebühren für die Auslandüberweisung erhebt, die von Ihnen zu zahlen sind.
  • Mit einer EC-Karte einer Bank in Deutschland (Girocard) können Sie direkt bei der Immatrikulation bezahlen. (Sie benötigen einen PIN für Ihre Karte!)


Bis wann müssen Sie die Gebühren bezahlt haben?

  • Sie müssen die Gebühren spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation zahlen.

 

Wohnen in Freiburg

Anders als in vielen anderen Ländern müssen Sie sich in Freiburg als Studentin oder Student selbst um ein Zimmer oder eine Wohnung kümmern. Die Wohnungssituation in Freiburg ist zu Beginn jedes Semesters sehr schwierig. Daher gilt: Je früher Sie mit der Suche beginnen, desto besser sind Ihre Chancen. Zimmer und Wohnungen finden Sie auf dem privaten Wohnungsmarkt, bei der privaten Zimmervermittlung des Studierendenwerks oder über die private Wohnungsdatenbank des International Office.
Darüber hinaus gibt es Plätze in Wohnheimen für Studierende. Diese müssen Sie beim Studierendenwerk beantragen. Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Studierendenwerks.

Lehrveranstaltungen und Studienfachberatung

Spätestens eine Woche vor dem Beginn der Vorlesungszeit müssen Sie planen, welche Lehrveranstaltungen Sie in Ihrem ersten Semester besuchen wollen. Welche Veranstaltungen angeboten werden, erfahren Sie im Vorlesungsverzeichnis der Universität

Zur Planung Ihres Semesterprogramms sollten Sie auch unbedingt mit der Studienfachberatung Ihrer Fächer bzw. Ihres Faches Kontakt aufnehmen. Informationen dazu finden Sie unter dem jeweiligen Studienfach.

Die Studienfachberaterinnen und -berater können Ihnen auch sagen, wie Sie sich für die Lehrveranstaltungen registrieren müssen, um daran teilnehmen zu dürfen.

Fast alle Fächer bieten vor Vorlesungsbeginn spezielle Einführungsveranstaltungen für neue Studierende an. Wir empfehlen Ihnen dringend, daran teilzunehmen!

Kurzzeit- und Austauschstudierende (ohne Abschluss) informieren sich bitte speziell bei den Auslands- und Erasmusbeauftragten der Institute oder bei ihrer Programmkoordination über Learning Agreements und geeignete Lehrveranstaltungen.

Immatrikulation für Promovierende

Gem. § 38 Abs. 5 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) müssen sich alle Promovierenden immatrikulieren – sofern ihre Annahme nach dem 30.03.2018 erfolgt ist (es gilt das Datum des Bescheids über die Annahme als Doktorand*in an der Fakultät).

Eine Ausnahme von der Immatrikulationspflicht für Doktorand*innen besteht gem. § 38 Abs. 5 LHG für Promovierende, die hauptberuflich an der Universität Freiburg oder dem Universitätsklinikum Freiburg tätig sind. Diese können sich von der Immatrikulationspflicht bei Vorlage des Arbeitsvertrages befreien lassen.

In beiden Fällen füllen Sie bitte den Antrag auf Immatrikulation bzw. auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht aus. Der zu entrichtende Semesterbeitrag beträgt derzeit 190,-- Euro. Promovierende sind generell von den Studiengebühren für internationale Studierende (1500,-- Euro pro Semester) befreit.

Auf dem Merkblatt (Seite 1 und 2 des Antrages) finden Sie eine Liste der Dokumente, die Sie dem Antrag auf Immatrikulation bzw. auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht beifügen müssen. Wichtig: Wenn Sie sich von der Immatrikulationspflicht befreien lassen wollen, muss zusätzlich eine Kopie Ihres aktuellen Arbeitsvertrages mit eingereicht werden.

Bei Fragen zur Immatrikulation richten Sie sich bitte an die jeweiligen Ansprechpartner*innen im Studierendensekretariat (deutsche Promovierende) oder der Abteilung International Admissions und Services (IAS) (internationale Promovierende).

 

FAQ

  • Muss ich persönlich im Service Center Studium vorbeikommen?
    In der Regel können Sie den Antrag auf Immatrikulation bzw. auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht per Post an das Service Center Studium schicken oder zu den Sprechzeiten persönlich einreichen.
  • Bis wann muss ich mich immatrikulieren?
    Für Promovierende gibt es keine Immatrikulationsfrist. Eine Immatrikulation ist jederzeit möglich.
  • Vor der Immatrikulation muss ich mich als Doktorand*in annehmen lassen. Wie läuft das ab? Hier finden sie eine Schritt für Schritt Anleitung zur Annahme als Doktorand*in durch die jeweilige Fakultät.
  • Was ist, wenn ich bereits immatrikuliert bin?
    Wenn Sie bereits (z.B. als Studierende der Medizinischen Fakultät) an der Universität Freiburg immatrikuliert sind, muss die bestehende Immatrikulation um einen weiteren Studiengang (Abschluss Promotion) ergänzt werden. Für die Ergänzung der bestehenden Immatrikulation um einen weiteren Studiengang füllen Sie bitte das Fachwechselformular aus und geben als neuen Studiengang ihren alten und den „Promotionsstudiengang“ an. Es fallen keine Zusatzkosten an.
  • Ist ein Wechsel zwischen Immatrikulation und Befreiung/Registrierung möglich?
    Ja, falls Sie dazu berechtigt sind, ist ein Wechsel jederzeit möglich.

Immatrikulationsunterlagen und Merkblätter

Fristen

Immatrikulationstermine Sommersemester 2025

Zentrales Vergabeverfahren: Zahnmedizin

Deutsche Studierende, EU-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen Internationale Studierende
Erstes Fachsemester Zahnmedizin

(wird demnächst veröffentlicht) 

Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid
Höhere Semester Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid

Örtliches Vergabeverfahren

Deutsche Studierende, EU-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen Internationale Studierende
Erstes Fachsemester Studienfächer mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen 01.02.-10.04.2025 01.02.-10.04.2025
Erstes Fachsemester Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung 01.02.-10.04.2025 01.02.-10.04.2025
Höhere Semester  Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid
Master-Studiengänge Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid Fristen gemäß Ihrem Zulassungsbescheid

In Einzelfällen können individuelle Fristen gesetzt werden. Bitte entnehmen Sie die Immatrikulationsfrist Ihrem Zulassungsbescheid.

Annullierung der Immatrikulation

Antrag auf Annullierung der Immatrikulation

Zulassungs- und Immatrikulationsordnung

Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)