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Informationen für deutsche Studienbewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen

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Wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit haben,
  • einen ausländischen Schulabschluss gemacht haben
  • oder ein IB-Diploma besitzen
  • und an der Universität Freiburg studieren möchten,


dann müssen Sie Ihren ausländischen Schulabschluss oder das IB-Diploma bei einer Zeugnisanerkennungsstelle anerkennen lassen. Dort wird überprüft, ob Sie in Deutschland eine Hochschulzugangsberechtigung haben und welche Fächer Sie an deutschen Universitäten studieren dürfen. In einigen Fällen entspricht der ausländische Schulabschluss nicht einer direkten deutschen Hochschulzugangsberechtigung, sodass der Besuch des Studienkollegs und das Absolvieren der Feststellungsprüfung erforderlich sind. Diese Überprüfung übernimmt in Ihrem Fall nicht die Universität Freiburg!

Erst mit der Bescheinigung von der Zeugnisanerkennungsstelle können Sie sich um einen Studienplatz an der Universität Freiburg bewerben. Bitte beachten Sie, dass das Anerkennungsverfahren Zeit in Anspruch nehmen wird. Wenn Sie sich also mit Ihrem ausländischen Zeugnis oder Ihrem IB-Diploma an einer deutschen Universität bewerben wollen, dann schicken Sie Ihre Zeugnisse so früh wie möglich zur Anerkennungsstelle.

Für Sie gelten dieselben Informationen und Regelungen zur Bewerbung und Zulassung wie für andere deutsche Studienbewerber/innen (mit deutschem Abitur). Wenn Ihre Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Sie zusätzlich eine Sprachprüfung ablegen (z.B. DSH oder TestDaF).

Die Bescheinigung über die Anerkennung Ihres Zeugnisses erhalten Sie grundsätzlich beim Kultusministerium des Bundeslandes, in dem Sie wohnen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz momentan in Baden-Württemberg oder im Ausland haben, oder das Kultusministerium Ihres Bundeslandes nicht zuständig sein sollte, dann wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Adresse lautet:

Regierungspräsidium Stuttgart
Zeugnisanerkennungsstelle
Ruppmannstr. 21
70565 Stuttgart

Eine Liste der Unterlagen, die Sie für die Anerkennung Ihrer Zeugnisse einreichen müssen, finden Sie auf den Seiten des Regierungspräsidiums Stuttgart.