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FAQ

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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Bewerbung auf ein DAAD-PROMOS-Stipendium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gerne per Email.

Bewerbungsunterlagen

Müssen die Bewerbungsunterlagen auf Deutsch verfasst werden?

Nein, Sie können alle Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache einreichen, dies spielt bei der Bewertung keine Rolle. Sie können z.B. auch den Lebenslauf auf Englisch und das Motivationsschreiben auf Deutsch einreichen.

Muss ich auf alle Fälle einen Sprachtest einreichen oder gibt es hier Ausnahmen, z.B. wenn ich Muttersprachler*in bin?

Ja, auch wenn Sie Muttersprachler*in sind oder z.B. einen englischsprachigen Studiengang absolviert haben oder Englisch im Abitur als Prüfungsfach hatten, müssen Sie einen Sprachtest einreichen. Innerhalb des Sprachtests ist eine Bewertung der vier Kategorien Hör- und Leseverständnis sowie der Sprech- und Schreibkompetenz erforderlich, da für alle vier Kategorien Punkte vergeben werden.

Beim SLI gibt es die Möglichkeit, sich das Sprachniveau Ihres Abiturzeugnisses auf das DAAD-Sprachnachweis-Formular übertragen zu lassen, insofern Ihr Abiturzeugnis nicht älter als 2 Jahre ist. Weitere Informationen des SLIs finden Sie hier: https://www.sli.uni-freiburg.de/englisch/tests/daad

Welche Sprachnachweise werden akzeptiert?

Sie müssen für alle Unterrichts-oder Arbeitssprachen einen Sprachnachweis einreichen. Falls es zwei Unterrichts-/Arbeitssprachen sind: Bitte laden Sie Nachweise für beide Sprachen nacheinander in einer Datei hoch! 

  • Sprachtest auf DAAD-Formular „Sprachzeugnis für Bewerber*innen aus Deutschland“ (wird vom Sprachlehrinstitut www.sli.uni-freiburg.de durchgeführt). Das Formular kann von Bewerber*innen aller Nationalitäten genutzt werden und ist auf der PROMOS-Internetseite im Bereich „Bewerbungsunterlagen“ zu finden.) Bitte achten Sie darauf, dass bei dem Formular des SLI alle Seiten unterschrieben oder gestempelt werden!
  • Alternativ für englischsprachige Länder: Ergebnis des TOEFL (nur TOEFL iBT und PBT mit mündlichem Prüfungsteil, der TOEFL ITP wird nicht akzeptiert), IELTS, PTE Academic oder UCLES-Tests.
  • Für spanischsprachige Länder: Ergebnis des DELE-Tests, insofern zusätzlich gültige Zugangsdaten angegeben werden.
  • Für China: HSK, bitte beachten Sie, dass hier das zusätzliche Blatt zur mündlichen Prüfung erforderlich ist.
  • Andere Sprachtests: Diese müssen die Kategorien Hör- und Leseverständnis sowie Sprech- und Schreibkompetenz beinhalten. Falls Sie einen anderen Sprachtest einreichen möchten, schicken Sie uns bitte vorab einen Scan des Testergebnisses per Email zu, damit wir prüfen können, ob dieser akzeptiert werden kann.

Unabhängig von der Gültigkeitsdauer dürfen Sprachzeugnisse nicht älter als zwei Jahre sein!

Was sollte ich beim Ausfüllen der Onlinebewerbung und des Bewerbungsformulars hinsichtlich des Förderzeitraumes beachten?

Bitte tragen Sie hier nur die Daten Ihres tatsächlichen Projektes (Praktikum, Abschlussarbeit, Studienaufenthalt) ein, unabhängig davon, ob Sie früher anreisen oder später abreisen. Das heißt, Sie müssen in der Onlinebewerbung die gleichen Anfangs- und Enddaten eintragen (Förderzeitraum) wie sie in der Zusage aus dem Ausland stehen. Bei Semesteraufenthalten sollte das Startdatum der Beginn der dortigen Welcome Days oder der dortigen Vorlesungszeit sein und das Enddatum das Ende des dortigen Prüfungszeitraumes; bei Abschlussarbeiten- und Praktikumsaufenthalten sollten die Daten mit denen in der Zusage des Betreuers/der Betreuerin im Ausland bzw. des Arbeitgebers im Ausland übereinstimmen.

Im Falle einer Stipendienzusage müssen Sie zudem nach Aufenthaltsende eine Bestätigung über die erfolgreiche Absolvierung des Auslandsaufenthaltes einreichen und darin sollten auch die gleichen Anfangs- und Enddaten stehen. Bitte teilen Sie uns aus diesem Grund etwaige Änderungen Ihrer Projektdaten unverzüglich per E-Mail mit.

Der Auslandsaufenthalt ist Teil Ihres Studiums. Daher muss das in der Online-Bewerbung anzugebende geschätzte Abschlussdatum nach Ende ihres Förderzeitraumes liegen.

Welche Unterlagen können nachgereicht werden?

Einzig folgende Dokumente können nachgereicht werden:

  • Ausschließlich bei Studienaufenthalten: Die Zusage der Gastuniversität kann nach Absprache mit uns u.U. nachgereicht werden. Bitte schreiben Sie uns zunächst einige Zeit vor Ende der jeweiligen Stipendiendeadline und bevor Sie sich für das Stipendium bewerben eine E-Mail an promos@zv.uni-freiburg.de und teilen uns mit, wo Sie von wann bis wann studieren wollen (Gastuniversität und Land) und bis wann Sie mit der Zusage der Gastuniversität rechnen.
  • Ausschließlich bei Abschlussarbeitenaufenthalten ohne Betreuer*in im Ausland: Die dann (und nur dann) benötigten Flugtickets (und evtl. auch Zugtickets, falls Sie nicht von Deutschland aus fliegen) können noch nach der Deadline, aber vor Ihrer Abreise per Email bei uns eingereicht werden.

Alle anderen Dokumente müssen bis zum Ende der Deadline eingereicht sein. Unvollständig oder zu spät eingereichte Bewerbungen können leider aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden.

Zielländer

In welche Zielländer kann ich gehen?

Obwohl in der DAAD-PROMOS-Liste auch europäische Länder aufgeführt sind, können nur Aufenthalte in außereuropäischen Ländern gefördert werden, da Aufenthalte in den ERASMUS+ Programmländern über ERASMUS+ gefördert werden können.

Zudem sind auch Aufenthalte in der Schweiz nicht über die DAAD-PROMOS-Stipendien förderbar. Sollten Sie einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im europäischen Raum planen, wenden Sie sich bitte an die ERASMUS-Kolleg:innen!

Bitte beachten Sie zudem, dass eine Förderung bei Reisewarnungen für das Zielland nicht möglich ist.

Weitere Informationen zum Thema Reisewarnungen finden Sie bei der nächsten Frage „Welche Regelungen gelten, falls mein Zielland von einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes betroffen ist?“

Zudem können Aufenthalte in Ihren Heimatländern nicht gefördert werden: Für Studierende ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen.

Als Heimatland gilt das Land, in welchem sich die/der Studierende seit mindestens fünf Jahren überwiegend aufhält oder dessen Nationalität er oder sie hat. Daher sollten Sie auch im Lebenslauf bitte Ihre Nationalität(en) angeben.

Welche Regelungen gelten, falls mein Zielland von einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes betroffen ist?

Bitte beachten Sie, dass eine Förderung nicht möglich ist, wenn eine Reisewarnung für Ihr Zielland/die Zielregion besteht.

Reisewarnung wird vor Ausreise ausgesprochen: Keine Förderung möglich. Sie dürften die Reise natürlich trotzdem antreten, da dies in Ihrem Ermessen liegt. Stipendiengelder dürften dann jedoch, auch falls bereits zugesagt, nicht ausbezahlt werden. Sie müssten die Förderung zurücküberweisen, wenn sie schon ausbezahlt wurde. Dies ist auch der Fall, wenn Sie bereits einen Flug gebucht haben. Daher raten wir Ihnen dringend, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen!

Reisewarnung wird während des Auslandsaufenthaltes ausgesprochen: Wird nach Beginn Ihres Aufenthaltes eine Reisewarnung ausgesprochen, müssen zwar bis dahin bereits bezahlte Stipendiengelder nicht zurückbezahlt werden, aber Sie sollten (müssten natürlich nicht) ausreisen. Die Förderung könnte nicht fortgeführt werden (gilt für monatliche Förderraten, die einmalige Reisekostenpauschale würde dies nicht betreffen, insofern die Reisewarnung erst nach Ihrer Abreise erfolgen sollte.)

Bei Teilreisewarnungen kommt es darauf an, in welchem Gebiet Sie sich befinden. Die Regelung trifft nur dann zu, wenn Sie in einem Gebiet sind, für welches die Teilreisewarnung ausgesprochen wurde.

Im Namen des DAADs weisen wir Sie zudem darauf hin, dass Sie sich bei Reisen in Regionen mit kritischer Sicherheitslage auf der Seite des Auswärtigen Amtes registrieren sollten („Elektronische Erfassung von Deutschen im Ausland“). Bitte verfolgen Sie die Sicherheitslage und den Verlauf der Ereignisse im Land und informieren Sie uns, wenn eine Reisewarnung ausgesprochen werden sollte.

 

Finanzielle Aspekte

Stipendienumfang

Was beinhaltet ein DAAD-PROMOS-Stipendium?

Die Art und Höhe der finanziellen Förderung hängt von der Dauer des Aufenthaltes und dem Zielland ab.

Aufenthalte bis zu 10 Wochen Dauer: Hier bewerben Sie sich ausschließlich auf die einmalige Reisekostenpauschale

Aufenthalte ab 10 Wochen Dauer: Hier bewerben Sie sich auf die einmalige Reisekostenpauschale und die monatliche Förderrate

Im Falle einer Stipendienzusage erhalten Sie die einmalige Reisekostenpauschale (in der Tabelle in der Spalte „Teilstipendium Mobilität in Euro“ zu finden) als Pauschale. Diese ist unabhängig von den tatsächlich anfallenden Reisekosten; einen Mehrbetrag müssten Sie selbst tragen und wenn die Kosten niedriger als die Pauschale sind, dürften Sie den Rest anderweitig für Ihr Vorhaben ausgeben.

 

Die monatlichen Raten finden Sie in der Tabelle in der Spalte „Teilstipendium Aufenthalt in Euro“. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Teilstipendium handelt, das Ihnen bei der Realisierung Ihres Auslandsaufenthaltes helfen soll. Es ist aber kein Vollstipendium, das alle Kosten des Auslandsaufenthaltes tragen kann.

 

Die entsprechenden Förderhöhen finden Sie in der DAAD-PROMOS-Liste im Bereich „Förderhöhe“ in der Zeile Ihres Ziellandes.

 

Die Spalten „Aufenthaltspauschale in Euro“ und „Teilstipendium Studiengebühren (Höchstsatz) in Euro“ sind nicht relevant, hierauf können Sie sich als Studierende/r der Universität Freiburg nicht bewerben.

 

Zudem haben Sie als Stipendiat*in die Möglichkeit, eine günstige Auslandsversicherung über den DAAD (kombinierte Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung) abzuschließen. Informationen finden Sie hier: https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/

 

Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit könne zudem u.U. einen Sonderbedarf beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Ich muss für mein Vorhaben neben den Reise- und Lebenshaltungskosten auch Studiengebühren bezahlen. Können letztere im Rahmen dieser Förderung übernommen werden?

Nein, an der Universität Freiburg werden über die DAAD-PROMOS-Stipendien keine Studien- oder Kursgebühren übernommen.

 

Bin ich im Falle einer Zusage als Stipendiat*in automatisch über die DAAD-Gruppenversicherung versichert?

Nein, als Stipendiat*in haben Sie die MÖGLICHKEIT, sich über die DAAD-Gruppenversicherung zu versichern. Informationen zu dieser Möglichkeit erhalten Sie hier.

Kombinationsmöglichkeiten

Kann man mehrere PROMOS-Stipendien bekommen?

Ja, insofern die Maximalförderdauer von 6 Monaten innerhalb eines Studienabschnittes (Bachelor, Master, Staatsexamen) nicht überschritten wird, können Sie theoretisch auch mehrere PROMOS-Stipendien für unterschiedliche Aufenthalte beziehen. Sie können insgesamt bis zu 6 Monate im Bachelor und bis zu 6 Monate im Masterstudium gefördert werden. In Staatsexamensstudiengängen insgesamt maximal 6 Monate.
Bsp: 1 Stipendium für ein 3-monatiges Studium und 1 Stipendium für ein 3-monatiges Praktikum.

Kann ich für mein Vorhaben auch mehrere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen?

Die DAAD-PROMOS-Stipendien sind mit Auslands-BAFöG und mit einigen Inlandsstipendien (z.B. Deutschlandstipendium) oder privaten Förderungen kombinierbar. Falls Sie BAFöG beziehen informieren Sie im Falle einer Zusage bitte die BAFöG-Stelle, da die DAAD-PROMOS-Stipendien dort auf das BAFöG angerechnet werden. Nicht kombinierbar sind die DAAD-PROMOS-Stipendien mit anderen öffentlichen Förderungen, die speziell für den Auslandsaufenthalt gedacht sind. Bei Unsicherheiten fragen Sie gerne bei uns an: promos@zv.uni-freiburg.de

Zudem können nur unbezahlte Auslandaufenthalte gefördert werden. Bewerbungen um andere Stipendien für den Aufenthalt sind bei der Bewerbung anzugeben (dies stellt jedoch keinerlei Nachteil für Sie im Auswahlverfahren dar) und das International Office ist über den Entscheid der anderen Stipendiengeber zu informieren. Im Falle zweier positiver Bescheide, die nicht kombinierbar sind, müssten Sie sich für eine der beiden Fördermöglichkeiten entscheiden.

Allgemeine Fragen

Wie stehen die Chancen, eine Stipendienzusage zu erhalten?

Die Chancen hängen zum einen vom jährlichen Budget ab, das uns der DAAD zur Verfügung stellt (variiert von Kalenderjahr zu Kalenderjahr) und zum anderen von der Anzahl und Qualität der Bewerbungen.

Sie erhalten für alles was Sie einreichen Punkte, die anhand von mindestens zwei Gutachter*Innen vergeben werden. Je mehr Punkte sie insgesamt erreichen, desto höher sind Ihre Chancen. Je besser Ihre Noten sind, desto mehr Punkte bekommen Sie in dieser Kategorie, je besser ihre Sprachkenntnisse sind, desto mehr Punkte bekommen Sie in dieser Kategorie. Im Motivationsschreiben erhalten Sie Punkte für die in der Checkliste genannten Aspekte, die Sie erläutern sollen. Geben Sie sich daher bitte Mühe mit dem Motivationsschreiben, erläutern alle in der Checkliste genannten Aspekte in ausreichendem Umfang und achten auch auf die Rechtschreibung. Falls Sie für Ihre Abschlussarbeit ins Ausland gehen, werden zudem auch für das Exposé Punkte vergeben. Beim Lebenslauf gibt es Punkte für Arbeitserfahrung (Nebenjobs, Praktika, Ausbildungen, Werksstudententätigkeiten usw.), für ehrenamtliches Engagement und für interkulturelle Kompetenzen (längere Auslandsaufenthalte, Tätigkeiten als Buddy für ausländische Studierende, Kurse zum Thema interkulturelle Kompetenz, usw.). Bitte erstellen Sie die Unterlagen nach den Vorgaben, die Sie jeweils in der entsprechenden Checkliste im Bereich „Programmlinien“ finden.

Leider reicht das Budget nicht aus, um alle BewerberInnen zu fördern. Sie können sich also nicht darauf verlassen, dass Sie eine Zusage bekommen. 

Wann erhalte ich eine Zu- oder Absage?

Das Auswahlverfahren dauert (nach Fristende) i.d.R. insgesamt maximal 2 Monate. Danach werden Sie über den Entscheid per E-Mail informiert. Im Falle eines positiven Bescheides müssen Sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Zusage eine unterschriebene Annahmeerklärung als Scan im Portal Mobility Online, über das Sie sich online beworben haben, hochladen. Zudem müssen Sie uns dann auch innerhalb von 10 Tagen Ihre handschriftlich unterschriebene Annahmeerklärung im Original (mit einer sogenannten „Nassunterschrift") zukommen lassen müssen. Sollten Sie sich bereits im Ausland befinden, können Sie uns auch zunächst einen Scan davon per E-Mail zusenden, um die Frist zu wahren, und uns das Original in Ruhe per Post zuschicken. Bitte stellen Sie daher sicher, Ihre E-Mails wöchentlich zu checken und auch im Ausland die Gelegenheit zum Versand der Annahmeerklärung zu haben.

Regelungen für Studierende der Medizin und der Pharmazie

Ich bin Studierende*r der Medizin und möchte einen Teil meines PJs im außereuropäischen Ausland absolvieren. Kann ich mich hierfür auch für ein DAAD-PROMOS-Stipendium bewerben?

Ja, bitte bewerben Sie sich für die Programmlinie Praktika.

Ich bin Studierende*r der Medizin und möchte für meine Doktorarbeit einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland durchführen. Kann ich mich hierfür auch für ein DAAD-PROMOS-Stipendium bewerben?

Ja, Sie gelten dann noch als Studierende*r und können sich regulär in der Programmlinie Abschlussarbeiten bewerben.

Was muss ich als Studierende*r der Medizin oder Pharmazie als Leistungsnachweis einreichen?

Bitte reichen Sie eine Leistungsübersicht aus Ihrem Grund- und Hauptstudium ein, sowie das Zeugnis für den ersten und, insofern vorhanden, zusätzlich das Zeugnis für den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen bzw. Ärztlichen Prüfung ein.