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Das Service Center Studium ist innerhalb der Universitäts-Schließzeiten vom 21.12.2024 bis einschließlich 6.1.2025 geschlossen. Wir freuen uns, ab 7.1. wieder für Sie da zu sein.

Art und Länge der Förderung

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Die Förderung des Deutschlandstipendiums beträgt pro Studierendem/pro Studierender 300 Euro monatlich. Sie wird für ein Jahr vergeben.

 

Verlängerung der Förderung nach einem Studienjahr
Eine Verlängerung der Stipendien nach einem Jahr ist möglich. Stipendiat*innen, die einen erneuten Antrag auf Förderung stellen möchten, müssen aufgrund gesetzlicher Vorgaben eine komplette Bewerbung wie beim Erstantrag einreichen. Als Leistungsnachweis wird neben den anderen Unterlagen die aktuelle Leistungsübersicht eingereicht.
 
Förderhöchstdauer
Die Förderhöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienfaches. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer verlängert werden. Eine entsprechende Bescheinigung des Studiendekans/der Studiendekanin bzw. des/der wissenschaftlich Betreuenden ist bei der Bewerbung einzureichen.
Für Studierende, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 und im Wintersemester 2021/2022 eingeschrieben sind, gilt eine von der Regelstudienzeit abweichende, für jedes dieser Semester um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit. Eine Bestätigung dieser Regelstudienzeitverlängerung ist nicht notwendig und wird von der Auswahlkommission automatisch berücksichtigt.
 
Ideelle Förderung
Neben der materiellen Förderung von 300 Euro im Monat bietet das Deutschlandstipendium der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ihren Stipendiatinnen und Stipendiaten zusätzlich auch eine ideelle Förderung. Zur Vorbereitung auf das weitere Studium und den späteren Arbeitsmarkt eröffnet sich über das Deutschlandstipendium der Zugang zu einem Netzwerk aus zahlreichen, unterschiedlichen Kontakten. Auf studentischer Ebene findet der Austausch mit Kommilitonen unterschiedlicher Fachrichtungen und Studienphasen statt. Darüber hinaus treten die Stipendiatinnen und Stipendiaten in Kontakt mit den Förderern des Deutschlandstipendiums, die mitunter gar potenzielle Arbeitgeber oder Mentoren, aber in jedem Falle interessante Gesprächspartner für sie sind. So generiert das Deutschlandstipendium über den monetären Bonus hinaus einen bleibenden Mehrwert aus dem jeweiligen Stipendienjahr.
Auch eine nicht erfolgreiche Bewerbung um das Stipendium der Universität Freiburg kann sich lohnen, da alle Bewerberinnen und Bewerber auf Wunsch in einen Bewerberpool aufgenommen werden können, zu dem bestimmte Förderer Zugang erhalten.
 
Eltern- und einkommensunabhängig
Der Erhalt eines Deutschlandstipendiums ist unabhängig vom eigenen Einkommen und dem der Eltern. Außerdem handelt es sich bei dieser Förderung um nicht zurück zu zahlende Zuschüsse.

Geförderte Studiengänge
Gefördert werden neben den grundständigen Studiengängen (Bachelor, Staatsexamen) auch Zweit- und Ergänzungsstudiengänge, Masterstudiengänge und berufsbegleitende/duale Studiengänge. Das Deutschlandstipendium richtet sich jedoch nicht an Promotionsstudierende.

Urlaubssemester

Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium ist eine Förderung durch das Deutschlandstipendium nicht möglich.
Das Stipendium wird allerdings während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthaltes innerhalb der Bewilligungsdauer fortgezahlt. Dies gilt im Rahmen des ERASMUS-Programms auch dann, wenn Stipendiatinnen und Stipendiaten gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom DAAD erhalten.
 

Doppelförderung

Eine Doppelförderung, bzw. eine Kombination des Deutschlandstipendiums mit einer weiteren finanziellen Förderung, ist in vielen Fällen möglich.
So stellen BAföG und das Deutschlandstipendium zum Beispiel zwei sich ergänzende Programme dar und können beide ohne Abschläge in Anspruch genommen werden. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie z.B. das Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar. Für die Kombination des Deutschlandstipendiums mit anderen Stipendienprogrammen können keine einheitlichen Angaben gemacht werden. Ob eine Doppelförderung genehmigt wird, muss mit dem jeweiligen Förderer abgeklärt werden. Für weiterführende Informationen sehen Sie sich hierzu bitte auch das Dokument über die  Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium an.