- Hinweis
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Das Service Center Studium ist innerhalb der Universitäts-Schließzeiten vom 21.12.2024 bis einschließlich 6.1.2025 geschlossen. Wir freuen uns, ab 7.1. wieder für Sie da zu sein.
Art und Länge der Förderung
Die Förderhöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit des jeweiligen Studienfaches. Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die Förderungshöchstdauer verlängert werden. Eine entsprechende Bescheinigung des Studiendekans/der Studiendekanin bzw. des/der wissenschaftlich Betreuenden ist bei der Bewerbung einzureichen.
Auch eine nicht erfolgreiche Bewerbung um das Stipendium der Universität Freiburg kann sich lohnen, da alle Bewerberinnen und Bewerber auf Wunsch in einen Bewerberpool aufgenommen werden können, zu dem bestimmte Förderer Zugang erhalten.
Während der Zeit einer Beurlaubung vom Studium ist eine Förderung durch das Deutschlandstipendium nicht möglich.
Das Stipendium wird allerdings während eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthaltes innerhalb der Bewilligungsdauer fortgezahlt. Dies gilt im Rahmen des ERASMUS-Programms auch dann, wenn Stipendiatinnen und Stipendiaten gleichzeitig einen Mobilitätszuschuss vom DAAD erhalten.
Eine Doppelförderung, bzw. eine Kombination des Deutschlandstipendiums mit einer weiteren finanziellen Förderung, ist in vielen Fällen möglich.
So stellen BAföG und das Deutschlandstipendium zum Beispiel zwei sich ergänzende Programme dar und können beide ohne Abschläge in Anspruch genommen werden. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie z.B. das Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar. Für die Kombination des Deutschlandstipendiums mit anderen Stipendienprogrammen können keine einheitlichen Angaben gemacht werden. Ob eine Doppelförderung genehmigt wird, muss mit dem jeweiligen Förderer abgeklärt werden. Für weiterführende Informationen sehen Sie sich hierzu bitte auch das Dokument über die Zulässigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium an.