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Auswahlkriterien

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Die Auswahlkriterien des Deutschlandstipendiums lassen sich in zwei Stufen einteilen:
  1. schulische oder akademische Leistungen
  2. weitere Auswahlkriterien aus den Bereichen soziales Engagement, Überwindung biographischer Hindernisse und berufliche Vorbildung oder Berufserfahrung
     

Schulische oder akademische Leistung
Bewerberinnen und Bewerber um ein Deutschlandstipendium müssen außerordentliche Leistungen in Studium bzw. Schule vorweisen können.
 
Für eine Bewerbung gelten je nach Fach bestimmte Voraussetzungen:
  • Bewerbung für ein Deutschlandstipendium für ein Hauptfach an der Technischen Fakultät: Notendurchschnitt der Leistungsübersicht bzw. der Hochschulzulassungsberechtigung von 1,5 oder besser.
  • Bewerbung für ein Deutschlandstipendium für ein Hauptfach an der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen: Notendurchschnitt der Leistungsübersicht bzw. der Hochschulzulassungsberechtigung von 1,5 oder besser.
  • Bewerbung für ein Deutschlandstipendium für ein Hauptfach an der Fakultät für Chemie und Pharmazie und des Frankreich-Zentrums: Für bereits immatrikulierte Studierende der Nachweis über die Zugehörigkeit zu den 10% Jahrgangsbesten durch eine entsprechende Bescheinigung des Prüfungsamtes (bei Bewerbungen mit Hochschulzulassungsberechtigung Notenschnitt von mindestens 1,3).
  • Bewerbung für ein Deutschlandstipendium für den Studiengang Rechtswissenschaft: 9 Punkte oder besser für bereits immatrikulierte Studierende (bei Bewerbungen mit Hochschulzulassungsberechtigung Notenschnitt von mindestens 1,3).
  • Bewerbung für ein Deutschlandstipendium für ein Hauptfach an der Theologischen Fakultät: Notendurchschnitt der Leistungsübersicht bzw. der Hochschulzulassungsberechtigung von 1,5 oder besser.
  • Bewerbung für ein Deutschlandstipendium für ein Hauptfach an der Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen: Notendurchschnitt der Leistungsübersicht bzw. der Hochschulzulassungsberechtigung von 1,5 oder besser.
  • Bewerbung für ein Deutschlandstipendium für ein Hauptfach an allen anderen Fakultäten: Notendurchschnitt der Leistungsübersicht bzw. der Hochschulzulassungsberechtigung von 1,3 oder besser.
  • Studierende des Studiengangs Medizin
    Wenn Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung (also im Wintersemester) im folgenden Semester befinden:
    • 1. vorklinisches Semester Bewerbung mit Hochschulzugangsberechtigung (Durchschnittsnote 1,3 oder besser). 
    • 2.-4. vorklinische Semester: eine Leistungsübersicht Vorklinischer Studienabschnitt und Hochschulzugangsberechtigung (Gesamtnotendurchschnitt des Wahlfachs/Vorphysikum und der HZB 1,3 und besser).
    • 1. klinischen Semester: Physikumsnote (Durchschnittsnote 1,3 oder besser).
    • Höhere klinische Semester: Leistungsübersicht Klinischer Studienabschnitt (Durchschnittsnote mit 1,3 oder besser)

 

Es gilt die ungewichtete Durchschnittsnote aller zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Leistungsübersicht (Transkript) enthaltenen Noten. Studierende, die bereits ein Studium abgeschlossen haben, das Masterstudium allerdings noch nicht aufgenommen haben, bewerben sich mit der Note ihres ersten Studienabschlusses. Für Schüler gilt die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung.  Studierende in Studiengängen, in denen sich nicht zu jedem Zeitpunkt des Studiums eine Durchschnittsnote errechnen lässt, bewerben sich mit der Durchschnittsnote/Endnote ihrer zuletzt erbrachten Prüfungsleistung. Als Prüfungsleistung werden anerkannt: Note der Hochschulzugangsberechtigung, Physikum/Zwischenprüfung, Abschlussnote des letzten Studienabschlusses (z.B. Bachelor).
 
Weitere Auswahlkriterien aus den Bereichen soziales Engagement, Überwindung biographischer Hindernisse und berufliche Vorbildung oder Berufserfahrung
 
Kriterium
Nachweis
Auszeichnungen und Preise durch offizielle Institutionen auf internationaler, nationaler und überregionaler Ebene
Anerkennung (Beispiele):
  • Offizielle, überregionale Abipreise: z.B. Scheffelpreis, Ferry-Porsche-Preis, Appollinaire-Preis, Preis der dt. physikalischen Gesellschaft, Rotary-Club-Preis, etc.
  • Wettbewerbe auf Bundesebene: z.B. Jugend musiziert, Jugend forscht, etc.
Über die Anerkennung von Auszeichnungen und Preisen der Universität Freiburg entscheidet die Auswahlkommission.

 Keine Anerkennung (Beispiele):
  • Sprachzertifikate: TOEFL, DaF, DELF/DALF, etc.
  • Auslandsaufenthalte
  • Teilnahme an Seminaren und Konferenzen: z.B. Planspiele
  • Preise auf Schul- und Vereinsebene: z.B. nicht von offiziellen Institutionen verliehene „Schul-Abipreise“, Tätigkeiten als Mentor oder Betreuer in Vereinen, etc.
Kopie der Urkunde(n)
Vorausgegangene bezahlte Berufstätigkeit (mind. 1 Jahr) oder Ausbildung (mind. 1 Jahr) mit beruflicher Zielsetzung (Mindestwochenarbeitszeit 19 Stunden). Nebenjobs zur Finanzierung des Lebensunterhalts werden nicht anerkannt
Anerkennung (Beispiele):
  • Ausbildungsverhältnis von mind. 1 Jahr bestätigt durch einen Berufsausbildungsvertrag
  • Arbeitsverhältnis von mind. 1 Jahr bestätigt durch einen Arbeitsvertrag/Arbeitszeugnis
Keine Anerkennung (Beispiele):
  • Nebenjobs jeglicher Art: z.B. im Gastronomiegewerbe (Pizzeria, McDonalds, etc.)
  • Nebenjob als Hiwi
  • Nebenjob als pädagogische Hilfskraft
Kopie des Arbeitszeugnisses/Ausbildungszeugnisses
Praktika (Gesamtdauer alle Praktika von mind. 6 Monaten). Keine Anerkennung von Praktika, die einen obligatorischen Bestandteil des Studiums darstellen
Anerkennung (Beispiele):
  • Praktika, die keinen obligatorischen Bestandteil des Studiums darstellen und somit „zusätzlich“ absolviert werden
Keine Anerkennung (Beispiele):
  • z.B. Laborpraktikum, Studienpraktikum, Orientierungspraktikum, Praxissemester, etc.
Kopie des/der Praktikumszeugnis(se)
Ehrenamtliches Engagement (aktive Mitwirkung in: Verbänden oder Vereinen, religiösen Gemeinschaften, politisches Engagement, soziales Engagement). Für die Anerkennung dieses Kriteriums bedarf es der Bestätigung der aktiven Mitwirkung (reine Mitgliedschaft wird nicht anerkannt) mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten. Keine Anerkennung für bezahlte Tätigkeiten oder Tätigkeiten für Privatpersonen.
Bescheinigung des jeweiligen Trägers
Freiwilligendienst (Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Dienst im Ausland, Wehrdienst, Europäischer Freiwilligendienst) mind. 6 Monate
Kopie der Dienstzeitbescheinigung, Bescheinigung des jeweiligen Trägers
Engagement an der Universität Freiburg (mind. während eines Semesters)
Anerkennung (Beispiele):
  • Hochschulpolitisches, kulturelles und soziales Engagement an der Universität Freiburg
  • z.B. aka-Filmclub, Fachschaftsarbeit, Gremienarbeit, Austauschorganisationen, Mentoren-Programme, etc.
Keine Anerkennung (Beispiele):
  • Nebenjob als Hiwi
Bescheinigung über das Engagement
Behinderung/chronische Erkrankung
Kopie des Schwerbehindertenausweises
Bescheinigung des Versorgungsamtes
Betreuung eigener Kinder
Kopie der Geburtsurkunde(n)
Betreuung eigener Kinder, insbesondere als allein erziehendes Elternteil
Kopie der Geburtsurkunde(n)
Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger
Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und eine persönliche Erläuterung über den Pflegeaufwand.
Mitarbeit im familiären Betrieb (mind. 6 Monate, mind. 5 Wochenarbeitsstunden bzw. 20 Monatsarbeitsstunden)
Begründung und Bestätigung der Eltern
Aktuelle (zum Zeitpunkt der Bewerbung bestehende) studienbegleitende Erwerbstätigkeit (mind. 5 Wochenarbeitsstunden bzw. 20 Monatsarbeitsstunden)
Bis 31.03./Förderungsbeginn müssen mind. 3 Monate Beschäftigung vorliegen (berücksichtigt wird der Zeitraum des gesamten letzten Studienjahres) Nachweis: aktuelles Arbeitszeugnis, aktuelle Bestätigung über die Tätigkeit und/oder Arbeitsvertrag. Bei Verträgen, die vor 2022 geschlossen wurden, ist eine aktuelle Bestätigung der Beschäftigungsstelle einzureichen. Bei Selbständigkeit oder freiberuflicher Tätigkeit reichen Sie bitte einen Nachweis über Ihr daraus erzieltes Einkommen ein.
  • Arbeitszeugnisse und/oder -vertrag
  • Bei Selbständigkeit oder freiberuflicher Tätigkeit reichen Sie bitte einen Nachweis über Ihr daraus erzieltes Einkommen ein.
nichtakademisches Elternhaus
Kopie der letzten höchsten Bildungsabschlüsse der Eltern
Waise/Halbwaise
Kopie der Sterbeurkunde(n)
Migrationshintergrund
Nachweis über einen Migrationshintergrund im Sinne von §6 Satz 2 MighEV (Migrationshintergrund-Erhebungsverordnung - MighEV) in Form einer Bestätigung durch Häkchen in der Onlinebewerbung (Richtigkeit der Angaben wird durch die Studierenden bei der Abgabe der Bewerbung bestätigt)