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Förderfähigkeit

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Deutsche Studierende

Bewerben können sich zum einen bereits immatrikulierte Studierende der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, zum anderen aber auch Studienanfänger*innen oder Studienwechsler*innen, die zum jeweiligen Sommersemester ein Studium an der Uni Freiburg aufnehmen werden, allerdings noch nicht immatrikuliert sind.
Angehende Studierende, die auf eine Zulassung der Stiftung für Hochschulzulassung warten, können sich ebenfalls mit ihrem Abiturzeugnis um das Deutschlandstipendium bewerben.

Internationale Studierende

Auch für internationale Studierende ist die Bewerbung um ein Deutschlandstipendium an der Universität Freiburg möglich. Sie müssen darauf achten, dass alle Bewerbungsunterlagen und Nachweise in englischer oder deutscher Sprache eingereicht werden. Für anderssprachige Nachweise müssen eine Kopie des Originals und eine beglaubigte Übersetzung in englischer oder deutscher Sprache vorliegen.

 

Für deutsche und internationale Studierende gilt gleichermaßen: gefördert werden kann, wer in einem grundständigen Studiengang oder einem Masterstudiengang unbefristet an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg immatrikuliert ist oder wer sich auf einen Studienplatz beworben hat, jedoch noch nicht immatrikuliert ist, aber zum darauffolgenden Sommersemester immatrikuliert sein wird.