Master
Deutsch
Master of Education (M.Ed.)
Unterrichtssprache: |
Deutsch |
Studienbeginn: |
Winter- und Sommersemester |
Regelstudienzeit: |
4 Semester für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen
Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Auswahlsatzung
|
Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
Wintersemester: 01.06. - 15.07., Sommersemester: 01.12. - 15.01.
Höhere Semester: Bitte wenden Sie sich an die zuständige Fachstudienberatung |
Bewerbung: | Während des Bewerbungszeitraums können Sie sich online bewerben. |
Fakultätszugehörigkeit: | Philologische Fakultät |
- Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
-
Zulassungsordnung M.Ed. Deutsch
- Studien- und Prüfungsordnung M.Ed.: Rahmenordnung
- Studien- und Prüfungsordnung M.Ed.: Anlage A
- Studien- und Prüfungsordnung M.Ed.: Deutsch
- Studien- und Prüfungsordnung M.Ed.: Bildungswissenschaften
Bitte beachten Sie:
Im Sommersemester 2020 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.
Im Sommersemester 2020 können sich Abweichungen von einzelnen Regelungen der Zulassungsordnungen, Auswahlsatzungen und Aufnahmeprüfungssatzungen sowie der Studien- und Prüfungsordnungen aus der Corona-Satzung ergeben.
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite von der Abteilung Rechtsangelegenheiten mit Bezug zu Studium und Lehre zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Prof. Dr. Peter Philipp Riedl
Deutsches Seminar
Raum 3409/ KG III
Platz der Universität 3
79085 Freiburg
Tel.: +49 761 203-3294
studienkoordination@germanistik.uni-freiburg.de
Sprechstunde:
Bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung Geschäftszimmer: Dienstags und Donnerstags: 15 - 17 Uhr.
Prüfungsamt
PD Dr. Sebastian Schwenzfeuer
Geschäftsführung
Tel: +49 (0)761 / 203 – 5502
sebastian.schwenzfeuer@zv.uni-freiburg.de
Ramona Rabe
Sachbearbeitung
Sprechzeiten: Mo, Mi & Do vormittags
Tel: +49 (0)761 / 203 – 54266
zentralespruefungsamt@face.uni-freiburg.de
Postanschrift:
Zentrales Prüfungsamt Master of Education
FACE
Bismarckallee 22
79085 Freiburg