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Einmalzahlung von 200 Euro an immatrikulierte Studierende zum Stichtag 01. Dezember 2022 mit festem Wohnsitz oder gewöhnlichem Wohnort in der Bundesrepublik Deutschland (Energiepreispauschale)

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Am 21. Dezember 2022 ist das Bundesgesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Studierende (EPPSG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht die einmalige Auszahlung von 200 Euro an immatrikulierte Studierende und immatrikulierte Promovierende zum Stichtag 01.12.2022 mit festem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bunderepublik Deutschland vor. Nicht antragsberechtigt sind Gasthörer*innen. Studierende können die Einmalzahlung spätestens bis zum 30. September 2023 beantragen (Ausschlussfrist).

Die Antragsstellung für die Auszahlung erfolgt über ein zentrales Portal: www.einmalzahlung200.de.

Für die Antragsstellung müssen Studierende eine BundID haben; falls nicht bereits erfolgt kann diese jetzt schon eingerichtet werden. Hier geht es zur Registrierung zur BundID: https://id.bund.de/de/eservice/konto

Mit Hilfe der BundID und eines Zugangscodes und einer PIN, die Ihnen die Universität Freiburg in Ihrem Campus Management Account zur Verfügung stellen wird, können Sie den Antrag auf die Auszahlung über das o.g. Portal stellen.

Die Aufgabe der Universität Freiburg in diesem Prozess ist, eine Liste der zum 01. Dezember 2022 immatrikulierten Studierenden zu erstellen, diese an das Landesamt für Ausbildungsförderung beim Regierungspräsidium Stuttgart zu übermitteln und Ihnen den Zugangscode und die PIN zur Antragstellung bereitzustellen. Die Liste muss bestimmte Daten der Betroffenen enthalten. Ausführliche Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Äußerst wichtig ist es, dass Ihre Daten, die Sie bei der Registrierung zur BundID angeben und Ihre Daten, die im Campus Management System gespeichert sind, übereinstimmen. Sie können sich in Ihrem HISinOne Account einloggen und einsehen, welche Daten die Universität gespeichert hat und an die zentrale zuständige Stelle übermitteln wird. Bei Abweichungen können Sie in Ihrem Account die Personendaten bis zum 13. März 2023 ändern.

In Ihrem HISinOne Account wird Ihnen die Universität zu gegebener Zeit den Zugangscode und die PIN zur Verfügung stellen.

Studierende, die zwar antragsberechtigt, zum Zeitpunkt der Antragsstellung (bis zum 30. September 2023) jedoch bereits exmatrikuliert sind und dadurch keinen Zugang zu ihrem HISinOne Account mehr haben, erhalten ihren Zugangscode und ihre PIN persönlich im Studierendensekretariat (Internationale Studierende im International Admissions and Services) im Service Center Studium (Sedanstr. 6, 79098 Freiburg) gegen Vorlage des Personalausweises.

Weitere Informationen zur Energiepreispauschale entnehmen Sie bitte den zentralen FAQs zur Einmalzahlung für Studierende sowie denen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Hotline

Fragen rund um die Einmalzahlung beantwortet auch eine Info-Hotline.

0800 2623 003

Di–Do von 8 bis 16 Uhr

Fr von 8 bis 12 Uhr.

einmalzahlung200.de/support