Bachelor und Staatsexamen
Pharmazie
Staatsexamen
Wie kommt der Arzneistoff meiner Tablette an den Ort im Körper, an dem die Wirkung erwünscht ist? Wie werden neue Medikamente entwickelt? Wieso haben manche Tabletten einen speziellen Überzug? Diesen und weiteren Fragestellungen gehen Sie im Studium der Pharmazie nach.
Die Pharmazie ist die Wissenschaft der Arzneimittel und Arzneistoffe. Im vierjährigen
Staatsexamenstudium an der Universität Freiburg beschäftigen Sie sich mit Entwicklung, Herstellung und Analytik von Arzneimitteln. Zudem befassen Sie sich mit deren Wirkungen und Nebenwirkungen und erwerben arzneimittelbezogene Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie zur Ausübung pharmazeutischer Tätigkeiten befähigen. Ob in Apotheken, Krankenhäusern, Universitäten, der Verwaltung oder Industrie – Pharmazeut:innen sind in vielzähligen Bereichen gefragt.
Um erfolgreich Pharmazie zu studieren, sollten Sie:
- Interesse an medizinischen Fragestellungen mitbringen.
- Interesse an naturwissenschaftlichen Fächern wie Chemie und Biologie haben.
- Keine Angst vor Zahlen und Formeln haben.
Studienbeginn: |
Wintersemester |
Regelstudienzeit: |
8 Semester für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit Zulassungsbeschränkung
(90 Plätze)
Zulassungsbeschränkt (Universität): Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus der Auswahlsatzung (siehe dazu unten im Abschnitt "Satzungen"). |
Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
Detailinformationen zu den Bewerbungsfristen von hochschulstart.de.
Höhere Semester: 01.06. - 15.07. (Wintersemester), 01.12. - 15.01. (Sommersemester) |
Fakultätszugehörigkeit: | Fakultät für Chemie und Pharmazie |
Das Staatsexamensstudium Pharmazie wird bundesweit einheitlich durch die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) geregelt und umfasst ein mindestens vierjähriges Universitätsstudium, eine achtwöchige Famulatur (Praktikum für Pharmaziestudierende), eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten und die Pharmazeutische Prüfung.
Das vierjährige Staatsexamensstudium der Pharmazie besteht aus einem Grund‐ und Hauptstudium.
Die Lehrinhalte werden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen und praktischen Lehrveranstaltungen vermittelt. Im Grundstudium, das in den ersten beiden Studienjahren stattfindet, erwerben Sie Kenntnisse aus den folgenden vier Stoffgebieten:
- Stoffgebiet A: Allgemeine Chemie der Arznei‐, Hilfs‐ und Schadstoffe
- Stoffgebiet B: Pharmazeutische Analytik
- Stoffgebiet C: Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre
- Stoffgebiet D: Grundlagen der Biologie und Humanbiologie
Sie eignen sich dadurch relevante naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen in den
Fächern Chemie, Biologie und Physik sowie Anatomie und Physiologie an, wobei ein besonderer Fokus auf den Bereich der Chemie gelegt wird. Im Grundstudium erwerben Sie die Scheine, die für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind.
Das anschließende zweijährige Hauptstudium beinhaltet die Vermittlung von Kenntnissen aus den folgenden sechs Stoffgebieten:
- Stoffgebiet E: Biochemie und Pathobiochemie
- Stoffgebiet F: Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
- Stoffgebiet G: Biogene Arzneistoffe
- Stoffgebiet H: Medizinische Chemie und Arzneistoff‐Analytik
- Stoffgebiet I: Pharmakologie und Klinische Pharmazie
- Stoffgebiet K: Wahlpflichtfach
Im Hauptstudium beschäftigen Sie sich mit den naturwissenschaftlichen Fächern Pharmazeutische
Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie sowie dem medizinischen Fach Pharmakologie. Zusätzlich befassen Sie sich im Fach Klinische Pharmazie mit der Optimierung der Arzneimittelanwendung am und durch den Patienten. Im Hauptstudium können Sie im Wahlpflichtfach aus einem der fünf Kernbereiche Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie oder Klinische Pharmazie wählen. Das erfolgreich beendete Hauptstudium führt zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Die achtwöchige Famulatur, das Praktikum für Pharmaziestudierende, findet vor dem Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in der vorlesungsfreien Zeit statt. Dabei verbringen Sie mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist. Die übrige Zeit können Sie wahlweise auch in einer Krankenhaus‐ oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle verbringen.
In der zwölfmonatigen praktischen Ausbildung, die Sie nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung ableisten, verbringen Sie sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, und weitere sechs Monate wahlweise in einer weiteren Apotheke wie ebengenannter, einer Krankenhaus‐ oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einem Universitätsinstitut bzw. einer anderen geeigneten staatlichen oder wissenschaftlichen Institution oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle.
Die Pharmazeutische Prüfung wird in drei Prüfungsabschnitten abgelegt – zwei Abschnitte während der Universitätsausbildung, ein Abschnitt nach der praktischen Ausbildung. Der Erste Abschnitt der
Pharmazeutischen Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Der Zweite Abschnitt findet als mündliche
Prüfung an der Universität, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit, statt. Inhalte der
Pharmazeutischen Prüfung werden bundeseinheitlich durch die AappO geregelt.
Mit dem erfolgreichen Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung kann die Approbation als Apotheker:in beantragt werden.
Das Staatsexamensstudium Pharmazie wird bundesweit einheitlich durch die Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) geregelt und umfasst ein mindestens vierjähriges Universitätsstudium, eine achtwöchige Famulatur (Praktikum für Pharmaziestudierende), eine praktische Ausbildung von zwölf Monaten und die Pharmazeutische Prüfung.
Das vierjährige Staatsexamensstudium der Pharmazie besteht aus einem Grund‐ und Hauptstudium.
Die Lehrinhalte werden in Form von Vorlesungen, Seminaren, Übungen und praktischen Lehrveranstaltungen vermittelt. Im Grundstudium, das in den ersten beiden Studienjahren stattfindet, erwerben Sie Kenntnisse aus den folgenden vier Stoffgebieten:
- Stoffgebiet A: Allgemeine Chemie der Arznei‐, Hilfs‐ und Schadstoffe
- Stoffgebiet B: Pharmazeutische Analytik
- Stoffgebiet C: Wissenschaftliche Grundlagen, Mathematik und Arzneiformenlehre
- Stoffgebiet D: Grundlagen der Biologie und Humanbiologie
Sie eignen sich dadurch relevante naturwissenschaftliche und medizinische Grundlagen in den
Fächern Chemie, Biologie und Physik sowie Anatomie und Physiologie an, wobei ein besonderer Fokus auf den Bereich der Chemie gelegt wird. Im Grundstudium erwerben Sie die Scheine, die für die Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung erforderlich sind.
Das anschließende zweijährige Hauptstudium beinhaltet die Vermittlung von Kenntnissen aus den folgenden sechs Stoffgebieten:
- Stoffgebiet E: Biochemie und Pathobiochemie
- Stoffgebiet F: Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie
- Stoffgebiet G: Biogene Arzneistoffe
- Stoffgebiet H: Medizinische Chemie und Arzneistoff‐Analytik
- Stoffgebiet I: Pharmakologie und Klinische Pharmazie
- Stoffgebiet K: Wahlpflichtfach
Im Hauptstudium beschäftigen Sie sich mit den naturwissenschaftlichen Fächern Pharmazeutische
Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie sowie dem medizinischen Fach Pharmakologie. Zusätzlich befassen Sie sich im Fach Klinische Pharmazie mit der Optimierung der Arzneimittelanwendung am und durch den Patienten. Im Hauptstudium können Sie im Wahlpflichtfach aus einem der fünf Kernbereiche Pharmazeutische Chemie, Pharmazeutische Biologie, Pharmazeutische Technologie, Pharmakologie oder Klinische Pharmazie wählen. Das erfolgreich beendete Hauptstudium führt zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Die achtwöchige Famulatur, das Praktikum für Pharmaziestudierende, findet vor dem Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung in der vorlesungsfreien Zeit statt. Dabei verbringen Sie mindestens vier Wochen in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist. Die übrige Zeit können Sie wahlweise auch in einer Krankenhaus‐ oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle verbringen.
In der zwölfmonatigen praktischen Ausbildung, die Sie nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung ableisten, verbringen Sie sechs Monate in einer öffentlichen Apotheke, die keine Zweigapotheke ist, und weitere sechs Monate wahlweise in einer weiteren Apotheke wie ebengenannter, einer Krankenhaus‐ oder Bundeswehrapotheke, der pharmazeutischen Industrie, einem Universitätsinstitut bzw. einer anderen geeigneten staatlichen oder wissenschaftlichen Institution oder einer Arzneimitteluntersuchungsstelle.
Die Pharmazeutische Prüfung wird in drei Prüfungsabschnitten abgelegt – zwei Abschnitte während der Universitätsausbildung, ein Abschnitt nach der praktischen Ausbildung. Der Erste Abschnitt der
Pharmazeutischen Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Der Zweite Abschnitt findet als mündliche
Prüfung an der Universität, in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit, statt. Inhalte der
Pharmazeutischen Prüfung werden bundeseinheitlich durch die AappO geregelt.
Mit dem erfolgreichen Bestehen der Pharmazeutischen Prüfung kann die Approbation als Apotheker:in beantragt werden
- Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
- Auswahlsatzung Pharmazie Staatsexamen
-
Auswahlsatzung für höhere Fachsemester
- Studienordnung Pharmazie Staatsexamen
-
Studienordnung Pharmazie Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2027)
- Prüfungsordnung Pharmazie Diplom
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Fachstudienberater
Dr. Franz-Josef Volk
1.Stock
Hebelstraße 27
79104 Freiburg
Tel.: +49 761 203-67586
studienkoordination@pharmazie.uni-freiburg.de
Studiengangskoordinatorin
Dr. Mira Kuisle
2. Stock
Hebelstraße 27
79104 Freiburg
Tel.: +49 761 203-4897
studienkoordination@pharmazie.uni-freiburg.de
Prüfungsamt
Hebelstr. 27, 79104 Freiburg
Olga Cerilli, Telefon: 0761 203-5976
stex@pharmazie.uni-freiburg.de
Sprechstunden:
Montag und Dienstag 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstag und Freitag 8.00 bis 11.30 Uhr
und nach Vereinbarung
- Fachseite Pharmazie
-
OSA Pharmazie
Der Online Studienwahl Assistent (OSA) gibt Ihnen eine realistische Vorschau auf Inhalte, Arbeitsabläufe und Anforderungen des entsprechenden Studienfachs an der Uni Freiburg. Das kostenlose Angebot bietet darüber hinaus Interviews mit Freiburger Studierenden, Selbsttests zu Interessen und Erwartungen und Beispielaufgaben aus der Studieneingangsphase. OSAs zu weiteren Studienfächern gibt es unter http://www.osa.uni-freiburg.de.
Semester | Auswahlgrenze AdH |
---|---|
Wintersemester 2023/2024 | Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 0,0 Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 30,7 Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht. |
Wintersemester 2022/2023 | Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 0,0 Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 29,2 Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht. |
Wintersemester 2021/2022 | Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 34,5 Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 32,7 Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht. |
Wintersemester 2020/2021 | Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 33,7 Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 33,1 Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht. |
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.