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Bachelor und Staatsexamen

Hebammenwissenschaft

Bachelor of Science (B.Sc.) - 1-Fach-Studiengang


Unterrichtssprache:

Deutsch

Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

7 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

210 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Mit Zulassungsbeschränkung (Universität): Auswahlverfahren (35 Plätze)

Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen: 90% der Studienplätze werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens und 10% nach Wartezeit vergeben.
Nicht EU-Bürger/innen (ohne deutsches Abitur) nehmen nicht an diesem Auswahlverfahren teil, die Vergabe erfolgt innerhalb einer Quote von 8% der Studienplätze.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren für Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen finden Sie in der entsprechenden Auswahlsatzung/Zulassungsordnung unten im Abschnitt „Satzungen“.

Höhere Semester:

Nicht zulassungsbeschränkt

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: bis 15.04.
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Bitte wenden Sie sich vor der Bewerbung in ein höheres Semester unbedingt an die Studienfachberatung.
Fakultätszugehörigkeit: Medizinische Fakultät

Der Bachelorstudiengang Hebammenwissenschaft ist gleichermaßen wissenschafts- und praxisorientiert. Sowohl in den theoretischen als auch in den praktischen Studienphasen als Teil der universitären Ausbildung werden den Studierenden fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten auf einer breiten fachlichen Basis vermittelt. Das Studium der Hebammenwissenschaft qualifiziert die Studierenden für ein reflektiertes, geburtshilfliches Handeln auf wissenschaftlichem Niveau in der individuellen Versorgung von Schwangeren, Gebärenden, Wöchnerinnen und Neugeborenen in den verschiedenen Handlungsfeldern des Hebammenwesens. Darüber hinaus werden die Absolvent*innen dazu befähigt, zur wissenschaftlich basierten Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen des Hebammenberufes beizutragen und ihr Handeln vor dem Hintergrund verschiedener Bedingungsfaktoren kritisch zu reflektieren und zur Weiterentwicklung der Hebammenpraxis beizutragen.



Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zur Studien- und Prüfungsordnung siehe oben im Abschnitt "Satzungen".

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

Studienfachberatung


M.A.  Kira  Serediuk
Institut für Pflegewissenschaft
Tel.: +49 761 270-64834

ipw.hebammenwissenschaft@uniklinik-freiburg.de
Webseite



Prüfungsamt


Telefon: +49 761 270-64834
ipw.hebammenwissenschaft@uniklinik-freiburg.de

Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.


2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024
Auswahl-
verfahren
Wartezeit Auswahl-
verfahren
Wartezeit Auswahl-
verfahren
Wartezeit Auswahl-
verfahren
Wartezeit
Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre
- - - - Vorauswahl: 46
Auswahl: 150
7 Vorauswahl: 50
Auswahl: 156
7 (2.3)


Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.