Bachelor und Staatsexamen
Molekulare Medizin
Bachelor of Science (B.Sc.) - 1-Fach-Studiengang
Von Molekülen und Zellen über Gewebe, Organe und Organsysteme bis hin zum gesamten menschlichen Organismus und dessen Erkrankungen - um diese Themenbereiche dreht sich der Studiengang Molekulare Medizin. Dabei steht vor allem die Frage im Vordergrund: Wie funktioniert der menschliche Organismus und welche molekularen Ursachen haben Erkrankungen?
Der forschungsorientierte Studiengang befindet sich an der Schnittstelle zwischen Medizin und Biowissenschaften und vermittelt Ihnen neben theoretischen Inhalten auch viele praktische Kompetenzen in den Bereichen wissenschaftliches Arbeiten und molekulare Labormethodik.
Studienbeginn: |
Wintersemester |
Regelstudienzeit: |
8 Semester für den gesamten Studiengang |
Leistungsumfang: |
240 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit Zulassungsbeschränkung (Universität): Auswahlverfahren
(30 Plätze)
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren für Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen finden Sie in der entsprechenden Auswahlsatzung/Zulassungsordnung unten im Abschnitt „Satzungen“. Höhere Semester:
2. - 8. Fachsemester: Zulassungsbeschränkt (Universität): Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus der Auswahlsatzung (siehe dazu unten im Abschnitt "Satzungen"). |
Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
01.06. - 15.07.
Höhere Semester: 01.06. - 15.07. (Wintersemester), 01.12. - 15.01. (Sommersemester) |
Fakultätszugehörigkeit: | Medizinische Fakultät |
Der Studiengang Molekulare Medizin bietet Ihnen eine spannende Mischung aus Medizin und den verschiedensten naturwissenschaftlichen Fächern, allen voran Chemie, Physik und Biologie. Schon sehr früh wird im Bachelorstudiengang ein praktischer Bezug zur Theorie hergestellt, indem viele Fächer von einem Praktikum begleitet oder mit einem solchen abgeschlossen werden. Insgesamt wird also ein sehr breites Spektrum an Fachgebieten abgedeckt, theoretisch erlernt und anschließend anwendungsorientiert vertieft.
Das Studium der Molekularen Medizin ist praxisnah sowie fachübergreifend gestaltet und die Module bauen inhaltlich aufeinander auf. So erlangen Sie zu Beginn Ihres Studiums ein naturwissenschaftliches und medizinisches Grundlagenwissen, welches Sie im weiteren Verlauf Ihres Studiums vertiefen. Dabei lernen Sie unter anderem die gängigsten Prozesse eines menschlichen Körpers und die krankhafte Veränderung von Zellen kennen.
Während des Studiums werden Ihnen molekular- und zellbiologische Methoden und Techniken vermittelt, mit denen Sie in der Lage sind, biomedizinische Fragestellungen, wie die Ursache von Erkrankungen, analysieren und anhand gewonnener Ergebnisse möglicherweise neue Therapien zur Prävention oder Behandlung entwickeln zu können.
Als Studierende*r des Bachelorstudiengangs Molekulare Medizin erlernen Sie eigenständig wissenschaftliche Fragestellungen in der theoretischen oder der klinischen Forschung zu entwickeln und zu bearbeiten. Das Besondere an diesem Studiengang ist, dass Inhalte und Fragestellungen der Humanmedizin mit Denk- und Arbeitsweisen der Naturwissenschaften verknüpft werden. Sie werden dazu ausgebildet, fächerübergreifend zu denken und Ihr interdisziplinäres Wissen auf klinische Fragestellungen anzuwenden. Das Ziel der Molekularen Medizin ist es, Ursachen von Krankheiten auf molekularer Ebene aufzuklären und aus diesen Erkenntnissen neue Möglichkeiten für Diagnostik, Therapie und Prävention zu entwickeln.
In den ersten fünf Fachsemestern werden neben naturwissenschaftlichen Grundlagen in Physik und Chemie und medizinischen Grundlagen in Physiologie und Anatomie, molekularspezifische Inhalte zu Molekularer Medizin, Biochemie und Molekularbiologie sowie Inhalte zur Entwicklungsbiologie erarbeitet. Dies wird ergänzt durch ein Modul zur erweiterten Vermittlung bioinformatischer Kenntnisse. Bereits während der ersten fünf Fachsemester erhalten die Studierenden Gelegenheit, im Rahmen des Biomedizinischen Wahlpflichtpraktikums I einen individuellen Schwerpunkt zu setzen. Im sechsten Fachsemester absolvieren die Studierenden ein verpflichtendes externes Praktikumssemester. Ein Aufenthalt im Ausland ist vorgesehen, jedoch nicht verpflichtend. Im siebten und achten Fachsemester werden dann molekularpathologische Grundlagen vertieft und die Studierenden spezialisieren sich weiter, hin zu spezifischen Fragestellungen der Molekularen Medizin. Im achten Fachsemester wird das Studium mit der Bachelorarbeit abgeschlossen.
Für den Studiengang Molekulare Medizin sollten Sie Interesse und Begeisterung mitbringen für:
- Medizinische Fragestellungen
- Naturwissenschaften, insbesondere Biologie, Physik und Chemie
- Laborarbeit und medizinische Forschung
Der Bachelor in Molekularer Medizin befähigt die Absolvent*innen zu praktischen und wissenschaftlichen Tätigkeiten in den Bereichen Diagnostik, biomedizinische Forschung, Entwicklung und Produktion.
Zu den Arbeitsbereichen von Molekularmediziner*innen gehören zum Beispiel:
- Untersuchungslabore: Molekulare Diagnostik bei medizinischen, biotechnischen, umweltbezogenen und forensischen Fragestellungen
- Kliniken: Molekulare Diagnostik in verschiedenen klinischen Disziplinen (Innere Medizin, Kinderheilkunde, Humangenetik etc.)
- Behörden:Überwachung gesetzlicher Vorschriften zum Beispiel in Untersuchungsämtern
- Industrie:Biomedizinische Grundlagenforschung und Entwicklung, Qualitätskontrolle, Produktion, Marketing etc.
- Forschungsinstitute: Biomedizinische Grundlagenforschung an Universitäten, Instituten der Max-Planck-Gesellschaft, Großforschungseinrichtungen etc.
In der Regel wird von Molekularmediziner*innen ein anschließender Master Abschluss und eine Promotion zum Dr. rer. nat. erwartet. Die Fakultät für Biologie und die Medizinische Fakultät bieten gemeinsam die Möglichkeit einer Promotion im Fachbereich Molekulare Medizin an.
- Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
- Auswahlsatzung B.Sc. Molekulare Medizin
-
Auswahlsatzung für höhere Fachsemester
- Studien- und Prüfungsordnung B.Sc. Molekulare Medizin
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
-
Modulhandbuch B.Sc. Molekulare Medizin vom 17. Juli 2024
Für die Studien- und Prüfungsordnung B.Sc. Molekulare Medizin in der Fassung vom 25. April 2024 -
Modulhandbuch B.Sc. Molekulare Medizin vom 9. November 2023
Für die Studien- und Prüfungsordnung B.Sc. Molekulare Medizin in der Fassung vom 1. April 2022
Zur Studien- und Prüfungsordnung siehe oben im Abschnitt "Satzungen".
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Studienkoordinatorin
Dr. Magdalena Weidner-Büchele
Studiendekanat Molekulare Medizin
Breisacher Straße 153
79110 Freiburg
Tel.: +49 761 270-72434
molekularmedizin@uniklinik-freiburg.de
Sprechstunde:
nach Vereinbarung per E-Mail
Webseite
Wissenschaftliche Beratung
Prof. Dr. Thomas Reinheckel
Institut für Molekulare Medizin und Zellforschung
Stefan-Meier-Str. 17
79104 Freiburg
Tel.: +49 761 203-9606
Fax: +49 761 203-9602
molekularmedizin@uniklinik-freiburg.de
Prüfungsamt
Manuela Schätzle
Studiendekanat Molekulare Medizin
Breisacher Str. 153
79110 Freiburg
Telefon: +49 761 270-84695
molekularmedizin@uniklinik-freiburg.de
Sprechzeiten:
- telefonisch (außer mittwochs)
- persönlich nach Terminvereinbarung
- Fachseite Molekulare Medizin
-
Molekulare Medizin OSA
Der Online Studienwahl Assistent (OSA) gibt Ihnen eine realistische Vorschau auf Inhalte, Arbeitsabläufe und Anforderungen des entsprechenden Studienfachs an der Uni Freiburg. Das kostenlose Angebot bietet darüber hinaus Interviews mit Freiburger Studierenden, Selbsttests zu Interessen und Erwartungen und Beispielaufgaben aus der Studieneingangsphase. OSAs zu weiteren Studienfächern gibt es unter http://www.osa.uni-freiburg.de.
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
2020/2021 | 2021/2022 | 2022/2023 | 2023/2024 | ||||
Auswahl- verfahren |
Wartezeit | Auswahl- verfahren |
Wartezeit | Auswahl- verfahren |
Wartezeit | Auswahl- verfahren |
Wartezeit |
Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre | Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre | Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre | Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre |
14.25 | 7 (1.7) | 16.34 | 7 (2.4) |
Vorauswahl: 13.0 Auswahl: 22.2 |
7 (2.0) |
Vorauswahl: 12.8 Auswahl: 27.5 |
7 (2.6) |
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.