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Intelligente Eingebettete Mikrosysteme (Weiterbildungsstudiengang) *

Master of Science (M.Sc.)


Hinweis: Dieser Studiengang wurde zum Wintersemester 2024/2025 aufgehoben. Eine Neueinschreibung ist daher nicht mehr möglich.
Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

3, 5, 7 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

60, 84, 90, 120 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Keine Zulassung mehr möglich

Höhere Semester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungsordnung

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Bewerbung: Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Fakultätszugehörigkeit: Technische Fakultät

„Computer, die man nicht sieht“ – gelten als die Schlüsselanwendung der Informationstechnologie in den kommenden Jahren. Ihr Wachstumspotential und ihre Anwendungsvielfalt verbunden mit zahlreichen konzeptionellen und technischen Fragestellungen sind Herausforderung und Chance für Forschung und Industrie gleichermaßen. Der Aufbau-Studiengang „Intelligente eingebettete Mikrosysteme – IEMS“ vermittelt Absolventen der Informatik und Mikrosystemtechnik sowie verwandter Studiengänge mit mindestens einjähriger Berufserfahrung die zur Entwicklung von intelligenten eingebetteten Mikrosystemen notwendigen technologischen und algorithmischen Kenntnisse. Das je nach Erstabschluss (BA, FH, Universitätsdiplom) einen Workload zwischen 60 und 120 ECTS umfassende Aufbaustudium besteht aus Online-Kursen mit Übungen, Praktika, Projekten, Seminaren und der abschließenden Masterthese und bereitet die Studierenden auf eine erfolgreiche Tätigkeit in diesem wachsenden Bereich vor.



Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

Studienfachberatung


Studienberatung
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Anne-Julchen Müller, Telefon: 0761 203-8083
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Sprechstunden:
Montag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Mittwoch und Freitag: nur telefonisch
* Studiengänge, die mit dem Sternsymbol gekennzeichnet sind, wurden aufgehoben und können daher von Studienanfängerinnen und Studienanfängern nicht mehr gewählt werden.