Master
Europäische Literaturen und Kulturen/European Literatures and Cultures
Master of Arts (M.A.)
Unterrichtssprache: |
Deutsch und Englisch |
Studienbeginn: |
Wintersemester |
Regelstudienzeit: |
4 Semester für den gesamten Studiengang |
Leistungsumfang: |
120 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen
Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungsordnung
|
Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
01.06. - 30.06.
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 15.12. - 31.03. Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester. |
Bewerbung: | Eine Bewerbung für dieses Fach ist nur während des Bewerbungszeitraums möglich und erfolgt online. |
Fakultätszugehörigkeit: | Philologische Fakultät |
- Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
-
Zulassungsordnung M.A. Europäische Literaturen und Kulturen/European Literatures and Cultures
- Prüfungsordnung M.A.: Rahmenordnung
- Prüfungsordnung M.A.: Anlage A
- Prüfungsordnung M.A.: Europäische Literaturen und Kulturen/European Literatures and Cultures
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Prüfungsordnung M.A.: Europäische Literaturen und Kulturen/European Literatures and Cultures
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2023; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2026) -
Prüfungsordnung M.A.: Europäische Literaturen und Kulturen/European Literatures and Cultures
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2012 und dem 30. September 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2016) -
Prüfungsordnung M.A.: Europäische Literaturen und Kulturen/European Literatures and Cultures
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2007 und dem 30. September 2012) -
Prüfungsordnung M.A.: Europäische Literaturen und Kulturen/European Literatures and Cultures
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2007)
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Prof. Dr. Werner Frick
Deutsches Seminar II
Tel.: +49 761 203-3282
werner.frick@germanistik.uni-freiburg.de
Prüfungsamt
Werthmannstr.8/Rückgebäude, 79098 Freiburg
http://www.geko.uni-freiburg.de
Bachelor- und Masterstudiengang, Lehramtsstudiengang gemäß GymPO I
Dr. Tobie Walther
Tel. 203-3221
tobie.walther@geko.uni-freiburg.de
Raum 02 010/2. OG
Sprechstunde: Dienstag 10.15-12.30 Uhr, Donnerstag 14.00-16.00 Uhr
Magister- und Promotionsstudiengang, Lehramtsstudiengang gemäß WPO
Annette Ehinger
Tel. 203-2011
annette.ehinger@geko.uni-freiburg.de
Raum 03 011/3. OG
Sprechstunde: Dienstag 10.15-12.30 Uhr, Donnerstag 14.00-16.00 Uhr
Achtung: In der vorlesungsfreien Zeit gelten gesonderte Sprechstunden, bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einem Besuch.