Master
Rechtswissenschaft
Master of Laws (LL.M.)
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs werden von den drei rechtswissenschaftlichen Fakultäten drei akademische Grade verliehen: Von der Universität Freiburg der Master of Laws (LL.M.), von der Universität Basel der Master of Law und von der Université Robert Schuman Strasbourg der Master droit et études européennes.
Unterrichtssprache: |
Deutsch und Französisch |
Studienbeginn: |
Winter- und Sommersemester |
Regelstudienzeit: |
2 Semester für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit Zulassungsbeschränkung (Universität)
Ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei)
Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern. |
Bewerbungsfrist: |
Erstsemester: Wintersemester: 15.04. - 15.06., Sommersemester: 01.11. - 15.12. Höhere Semester: Wintersemester: 15.04. - 30.09. Sommersemester: 01.11. - 31.03. Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester2. |
Bewerbung: | Eine Bewerbung für diesen Studiengang ist nur während des Bewerbungszeitraums möglich und erfolgt online3. |
Fakultätszugehörigkeit: | Rechtswissenschaftliche Fakultät 4 |
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)5
- Studien- und Prüfungsordnung EUCOR-Masterstudiengang Rechtswissenschaft6
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht8 zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau9 bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB)10 der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Ass.iur. Simone Bemmann
Erbprinzenstr. 17a
79085 Freiburg
Tel.: +49 761 203-2185
international@jura.uni-freiburg.de11
Sprechstunde:
Do 10-12 Uhr
Webseite12
Prüfungsamt
Erbprinzenstr. 17a, Raum 01 (EG), 79098 Freiburg
Fax: 0761 203-2187
http://www.jura.uni-freiburg.de/studium/pruefungsamt/kontakt13
pruefungsamt@jura.uni-freiburg.de14
Daniel Kachel (Durchwahl Studienfachberatung)/ Telefon: 0761-203-9015
Melanie Berger / Telefon: 0761-203-2186
Roland Krischker / Telefon: 0761-203-2220
Sprechstunden während der Vorlesungszeit:
Dienstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Donnerstag 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr
Sprechstunden während der vorlesungsfreien Zeit:
Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung.