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Humanmedizin
Staatsexamen
Sie wollen die Gesundheit Ihrer Mitmenschen durch Ihr ärztliches Fachwissen fördern, arbeiten gerne mit Menschen zusammen und möchten schon im Studium reichlich praktische Erfahrungen sammeln? Dann studieren Sie Humanmedizin an der Universität in Freiburg und dem angeschlossenen Universitätsklinikum — einem der größten Deutschlands. Profitieren Sie von umfangreichen Kursangeboten, interessanten und praktischen Projekten, gut ausgestatteten Lehrräumen und einem abwechslungsreichen Studium, das Sie optimal auf Ihre spätere ärztliche Tätigkeit vorbereitet.
Neben einem sehr guten Abitur und der erfolgreichen Durchführung des Medizinertests (TMS) sind folgende Eigenschaften für Ihr Studium von großem Vorteil:
- Empathie und Einfühlungsvermögen mit Ihren Mitmenschen, körperliche und psychische Belastbarkeit, wie auch verantwortungsbewusstes und eigenständiges Handeln
- Freude an medizinischen Problemstellungen
- Interesse an Naturwissenschaften
- Durchhaltevermögen und Motivation
Vorkenntnisse in Latein werden nicht vorausgesetzt.
Unterrichtssprache: |
Deutsch |
Studienbeginn: |
Wintersemester |
Regelstudienzeit: |
13 Semester für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit Zulassungsbeschränkung
(367 Plätze)
Diese 5% der Studienplätze werden gemäß der Vorgaben der Auswahlsatzung für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose vergeben. Höhere Semester:
Zulassungsbeschränkt (Universität): Bewerbung zum Sommersemester nur in gerade Fachsemester (2., 4., 6., etc.), zum Wintersemester nur in ungerade Fachsemester (3., 5., 7., etc.) möglich. Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus der Auswahlsatzung (siehe dazu unten im Abschnitt "Satzungen"). |
Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
Detailinformationen zu den Bewerbungsfristen von hochschulstart.de.
Höhere Semester: 01.06. - 15.07. (Wintersemester), 01.12. - 15.01. (Sommersemester) |
Fakultätszugehörigkeit: | Medizinische Fakultät |
Der Studiengang Humanmedizin dauert insgesamt 13 Semester und ist in drei Abschnitte unterteilt: In den vorklinischen Teil, den klinischen Teil und in das praktische Jahr.
Der vorklinische Teil dauert vom 1. bis zum 4. Semester. Dabei lernen Sie theoretische und praktische Grundlagen der naturwissenschaftlichen, medizinischen und sozialen Bereiche in Form von Vorlesungen, Kursen und Praktika, wie beispielsweise zu Anatomie, Terminologie, Biologie, Chemie, Psychologie und Physiologie. Zudem belegen Sie ein Wahlfach in Kleingruppen. Dies garantiert Ihnen persönliche und direkte Betreuung in Ihrem gewünschten Fachgebiet, welches Sie aus unserem Angebot von über 40 verschiedenen Wahlfächern wählen.
Des Weiteren legen Sie ein Krankenpflegepraktikum ab, welches sich als wichtig für Ihre spätere Tätigkeit als Ärztin / Arzt erweist, da Sie erste Erfahrungen mit Patient*innen in Krankenhäusern machen, und das Zusammenwirken eines Krankenhauses als Arbeitsplatz kennenlernen. Außerdem müssen Sie Ihren bestandenen Erste-Hilfe-Kurs vorweisen können.
Die Vorklinik schließen Sie mit dem 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, dem sogenannten Physikum ab.
Nach Bestehen des Physikums beschäftigen Sie sich im klinischen Teil vom 5. bis zum 10. Semester mit verschiedenen Krankheiten und deren Behandlungsmöglichkeiten. Dies wird Ihnen dabei nicht nur durch theoretischen und wissenschaftlichen Unterricht nahegebracht, sondern Sie sammeln Erfahrung auch direkt an Patient*innen durch Unterricht am Krankenbett, Hospitation und Blockpraktika. So lernen Sie schon früh den praktischen Bezug zu Ihrem späteren Beruf kennen.
Im klinischen Teil belegen Sie Veranstaltungen in:
- Fächern, wie beispielsweise Augenheilkunde, Chirurgie, Neurologie, Allgemeinmedizin oder Orthopädie
- Querschnittsbereichen, wie etwa Infektiologie/Immunologie, Notfallmedizin, Palliativmedizin oder Klinische Pharmakologie
- Einem selbst gewählten Wahlfach, was Sie aus dem großen Angebot der Universität Freiburg auswählen (ca. 70 verschiedene Wahlfächer, wie zum Beispiel Herzchirurgie, Musikermedizin, Sportmedizin, Plastische Handchirurgie, Neuroradiologie oder Gesundheitsversorgung von geflüchteten Menschen)
Zusätzlich absolvieren Sie im klinischen Teil Ihre Famulatur, in welcher Sie insgesamt 120 Tage praktische Erfahrungen in verschiedenen Bereichen sammeln:
- Stationäre Patient*innenversorgung (2 Monate)
- Ambulante Patient*innenversorgung (1 Monat)
- Hausärztliche Patient*innenversorgung (1 Monat)
Letztlich führen Sie im Bereich der Allgemeinmedizin ein Hausarzt-Blockpraktikum durch, was wichtig für die Erfahrung mit Patient*innen außerhalb des Krankenhauses und das Kennenlernen des Praxisalltags ist. Das Praktikum dauert 2 Wochen und wird von theoretischer Vor- und Nachbereitung unterstützt.
Zum Ende des klinischen Teils findet der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung statt, dessen erfolgreiche Absolvierung für das Praktische Jahr qualifiziert.
Das Praktische Jahr findet vom 11. bis zum 13. Semester statt. Im Gegensatz zu den vorherigen Praktika dient das Praktische Jahr der Erfahrung mit Patient*innen als baldige(r) Ärztin / Arzt, wobei Ihre theoretischen Kenntnisse erweitert und praktisch angewendet werden und Sie den Alltag als eigenverantwortlich handelnde(r) Ärztin / Arzt erleben.
Für das Praktische Jahr sind insgesamt 48 Wochen vorgeschrieben, welches sich in 3 Tertiale von je 16 Wochen aufgliedert:
- Innere Medizin
- Chirurgie
- Allgemeinmedizin / klinisch-praktisches Wahlfach in einem Fachgebiet
Durch die gute Kooperation mit der Universitätsklinik Freiburg sowie derzeit 14 Akademischen Lehrkrankenhäusern haben Sie die Möglichkeit, in Ihrem Praktischen Jahr durch Rotationen umfangreiche Einblicke in verschiedene Fachbereiche und Tätigkeiten zu bekommen, aber vor allem Ihr bisher theoretisch angeeignetes Wissen praktisch anzuwenden und zu vertiefen. Natürlich können Sie einzelne Tertiale des Praktischen Jahres unter bestimmten Voraussetzungen auch überregional sowie international absolvieren.
Nach dem Praktischen Jahr findet der 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung statt, in welchem Ihre neu erworbenen praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft werden. Nach erfolgreicher Absolvierung aller drei Abschnitte erhalten Sie Ihre Approbation und dürfen somit die ärztliche Tätigkeit selbstständig ausüben.
Warum Humanmedizin in Freiburg studieren?
Die Universität Freiburg besticht durch kleine Gruppengrößen, persönliche Betreuung und einer daraus resultierenden familiären Atmosphäre. Ihre Stundenpläne sind dabei so konzipiert, dass sich keine Unterrichtseinheiten überschneiden. Das individuelle Verschieben von Veranstaltungen ist in den meisten Fällen auch problemlos möglich. Die angebotenen Tutorate bereiten Sie optimal auf Klausuren vor. Die moderne Ausstattung der Labore und Forschungsräume kommt Ihnen im Laufe Ihres Studiums oft zugute, beispielsweise wenn Sie im Rahmen Ihrer Doktorarbeit eigene Forschung betreiben möchten. Die zahlreichen Fakultätspartnerschaften sowie Partnerhochschulen bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, Auslandserfahrung im Zuge Ihres Studiums zu sammeln.
Als Humanmedizin-Studierende(r) haben Sie außerdem die Möglichkeit, interdisziplinär mit anderen Fachbereichen zusammenzuarbeiten. Ein Beispiel für ein interdisziplinäres Projekt ist die Entwicklung von SARs (sozial-assistive Roboter), welche in neuen Therapiemöglichkeiten als Rehabilitationshilfe dienen sollen.
Zudem können Sie Ihre praktischen Fertigkeiten über das Weiterbildungsprogramm StudiTZ weiterentwickeln. Innerhalb der großen Anzahl von angebotenen Kursen können Sie in entspannter Atmosphäre Ihre theoretischen Kenntnisse praktisch anwenden und werden dabei von Tutor*innen unterstützt.
Der Studiengang Humanmedizin in Freiburg hat eine sehr engagierte Fachschaft, welche Sie gerne mit Informationen bezüglich verschiedener Projektgruppen und AGs bekannt macht. Angeboten werden zum Beispiel „Dr. House Abende“, in welchen die medizinischen Tätigkeiten der Serie hinterfragt werden, oder auch das Teddybär-Krankenhaus, wo Kinder ihre Kuscheltiere von Medizinstudierenden ärztlich versorgen lassen können.
Mit dem Humanmedizin-Studiengang an der Universität in Freiburg entscheiden Sie sich für fachliche Kompetenz, persönliche und praxisorientierte Lehre, einen strukturierten Studiengangsaufbau, ein umfangreiches Wahlfachangebot, modern ausgestattete Forschungsräume und eine große Auswahl an freiwilligen, studienbegleitenden Projekten und AGs.
Nach Abschluss des 3. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erhalten Sie die Berufserlaubnis zur ärztlichen Tätigkeit. Die darauffolgenden 60-72 Monate verbringen Sie als Assistenzärztin / Assistenzarzt, wobei Sie einerseits als Stationsärztin / Stationsarzt ohne leitende Tätigkeit arbeiten oder sich auf ein bestimmtes Fachgebiet als Fachärztin / Facharzt weiterbilden können. Haben Sie die abschließende Facharztprüfung bestanden, können Sie sowohl im Krankenhaus arbeiten als auch eine Praxis übernehmen oder eine eigene eröffnen. Alternativ können Sie auch eine privatärztliche oder begutachtende ärztliche Tätigkeit annehmen. Auch in der Entwicklungshilfe finden Ärzt*innen eine Vielzahl an Arbeitsplätzen.
Wollen Sie nicht in die ärztliche Tätigkeit einsteigen, so haben Sie zahlreiche Möglichkeiten wie beispielsweise in Redaktionen des medizin-journalistischen oder wissenschaftlichen Bereiches. Zudem können Sie auch in die Wirtschaft, zum Beispiel in die Pharmaindustrie einsteigen.
Des Weiteren können Sie im Zuge von Forschung und Lehre eine Habilitation anstreben, um später als Medizinprofessor*in im universitären Bereich zu arbeiten.
Durch entsprechende Weiterbildungen haben Sie außerdem die Möglichkeit auf eine Tätigkeit in der Medizininformatik, Medizintechnik oder im Medizinrecht.
- Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
- Auswahlsatzung Humanmedizin Staatsexamen
- Auswahlsatzung für höhere Fachsemester
- Auswahlsatzung für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose
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Verfahrensordnung für das Verteilungsverfahren für das Praktische Jahr
- Studienordnung Humanmedizin Staatsexamen
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Studienordnung Humanmedizin Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn im Ersten Studienabschnitt vor dem 1. Oktober 2011 und bei entsprechender schriftlicher Erklärung bis zum 30. September 2012; Abschluss des Ersten Studienabschnitts bis spätestens 30. September 2014) - Satzung über die Ausbildung im Praktischen Jahr
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Fragen zum 1. Studienabschnitt
Astrid Steeger
Breisacher Str. 153
79110 Freiburg
Tel.: +49 761 270-72390
vorklinik@uniklinik-freiburg.de
Webseite
Fragen zum 2. Studienabschnitt:
Sabine Binninger
Breisacher Str. 153
79110 Freiburg
Tel.: +49 761 270-72380
medizinstudium@uniklinik-freiburg.de
Fragen zum Praktischen Jahr:
PJ-Büro
Breisacher Str. 153
79110 Freiburg
Tel.: +49 761 270-72330 und +49 761 270-72436
pj.m3@uniklinik-freiburg.de
Prüfungsamt
Landesprüfungsamt Baden-Württemberg
Semester | Auswahlgrenze AdH |
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Wintersemester 2023/2024 | Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 67,0 Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 55,8 Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht. |
Wintersemester 2022/2023 | Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 65,0 Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 53,8 Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht. |
Wintersemester 2021/2022 | Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 59,0 Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 55,5 Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht. |
Wintersemester 2020/2021 | Zusätzliche Eignungsquote (ZEQ): 69,8 Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH): 55,2 Detailergebnisse aller Hochschulen werden von Hochschulstart veröffentlicht. |
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.