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Rechtswissenschaft
Staatsexamen
Studienbeginn: |
Wintersemester |
Regelstudienzeit: |
10 Semester für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Mit Zulassungsbeschränkung (Universität): Auswahlverfahren
(360 Plätze)
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren für Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen finden Sie in der entsprechenden Auswahlsatzung/Zulassungsordnung unten im Abschnitt „Satzungen“. Höhere Semester:
Nicht zulassungsbeschränkt
|
Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
01.06. - 15.07.
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03. Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester. |
Fakultätszugehörigkeit: | Rechtswissenschaftliche Fakultät |
Das rechtswissenschaftliche Studium ist in der Regel zehn Semester dauerndes Vollzeitstudium ohne Nebenfach. Als erster Teil einer zweistufigen Ausbildung, die den Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen öffnet, wird es mit der Ersten juristischen Prüfung abgeschlossen. Diese dient der Feststellung, ob die fachliche Eignung für den juristischen Vorbereitungsdienst vorhanden ist und umfasst eine staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) sowie eine universitäre Schwerpunktbereichsprüfung (Universitätsprüfung). Erstere wird vom Landesjustizprüfungsamt, letztere von den Universitäten vorbereitet und durchgeführt. Im Studium sollen sich die Studierenden wissenschaftlich mit den wichtigsten Gebieten des Zivilrechts, des Strafrechts, des Öffentlichen Rechts sowie mit einem Schwerpunktbereich befassen. Auch Grundlagen und internationale Bezüge des Rechts finden Berücksichtigung. Das Pflichtfachstudium hat die Vermittlung der erforderlichen Kenntnisse für die Staatsprüfung zum Ziel; das Schwerpunktbereichsstudium hingegen ergänzt und vertieft dieses und vermittelt die erforderlichen Kenntnisse für die Universitätsprüfung.
- Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
-
Auswahlsatzung Rechtswissenschaft Staatsexamen
- Studien- und Prüfungsordnung Rechtswissenschaft - StPrO
-
Studien- und Prüfungsordnung Rechtswissenschaft (StPrO)
(Außer Kraft getreten am 1. Oktober 2024; § 5 findet Anwendung bei Studienbeginn zum Wintersemester 2022/2023 oder früher.) -
Zwischenprüfungsordnung Rechtswissenschaft Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2016 soweit § 47 StPrO dies vorsieht) -
Studien- und Prüfungsordnung Rechtswissenschaft Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2016 soweit § 48 StPrO dies vorsieht) -
Durchführungssatzung Rechtswissenschaft Staatsexamen
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2016 soweit § 48 StPrO dies vorsieht)
-
Prüfungsordnung für die Zusatzausbildung Europäisches, Internationales und Ausländisches Recht
- Ordnung Hochschulgrad Diplom
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Daniel Kachel
Raum 212 (1. OG)
Bertoldstraße 17 (Alte Uni)
79098 Freiburg
Tel.: +49 761 203-9015
Fax: +49 761 203-97586
studienberatung@jura.uni-freiburg.de
Webseite
Levi Grun
Raum 212 (1. OG)
Bertoldstraße 17 (Alte Uni)
79098 Freiburg
Tel.: +49 761 203-2143
Fax: +49 761 203-97586
studienberatung@jura.uni-freiburg.de
Webseite
Prüfungsamt
Erbprinzenstraße 17a
Raum 01 (EG)
Fax: (0761) 203 - 2187
pruefungsamt@jura.uni-freiburg.de
https://www.jura.uni-freiburg.de/de/einrichtungen/pruefungsamt
Herr Daniel Kachel
Tel.: (0761) 203 - 9015 (Durchwahl Studienfachberatung)
Frau Melanie Berger
Tel.: (0761) 203 - 2186
Herr Roland Krischker
Tel.: (0761) 203 - 2220
- Fachseite Rechtswissenschaft
-
Rechtswissenschaft OSA
Der Online Studienwahl Assistent (OSA) gibt Ihnen eine realistische Vorschau auf Inhalte, Arbeitsabläufe und Anforderungen des entsprechenden Studienfachs an der Uni Freiburg. Das kostenlose Angebot bietet darüber hinaus Interviews mit Freiburger Studierenden, Selbsttests zu Interessen und Erwartungen und Beispielaufgaben aus der Studieneingangsphase. OSAs zu weiteren Studienfächern gibt es unter http://www.osa.uni-freiburg.de.
Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.
2020/2021 | 2021/2022 | 2022/2023 | 2023/2024 | ||||
Auswahl- verfahren |
Wartezeit | Auswahl- verfahren |
Wartezeit | Auswahl- verfahren |
Wartezeit | Auswahl- verfahren |
Wartezeit |
Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre | Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre | Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre | Verfahrensnote/ Punktzahl |
Zahl der Halbjahre |
2.1 | 2 (2.3) |
alle zugelassen |
- | 2.5 | 1 |
alle zugelassen |
- |
Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.
Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.