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Interkulturelle Studien – Deutschland und Frankreich

Master of Arts (M.A.)


Unterrichtssprache:

Deutsch und Französisch

Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

4 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

120 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Mit Zulassungsbeschränkung (Universität) (25 Plätze)
Die Zugangsvoraussetzungen und Auswahlkriterien ergeben sich aus der Auswahlsatzung (siehe dazu unten im Abschnitt "Satzungen"). Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der Fachstudienberatung.

Höhere Semester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Auswahlsatzung

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: 15.04. - 30.06.
Höhere Semester: Wintersemester: 15.04. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Bewerbung: Eine Bewerbung für dieses Fach ist nur während des Bewerbungszeitraums möglich und erfolgt online.
Fakultätszugehörigkeit: Frankreich-Zentrum

Der Masterstudiengang vermittelt vertiefte Kenntnisse über Sprache, Kultur, Geschichte und Politik Deutschlands und Frankreichs. Der Unterricht wird ausschließlich von Fachvertretern vermittelt, die auf deutsch-französische Fragen spezialisiert sind: Literatur- und Medienwissenschaftler, Philosophen, Kunsthistoriker, Soziologen, Historiker, Politologen und Kulturgeographen. Dabei ist die Lehre am Frankreich-Zentrum geprägt von einer intensiven Zusammenarbeit mit französischen Gastprofessoren, die regelmäßig in Freiburg unterrichten. Zum Unterricht gehören auch die Förderung der allgemeinen Kommunikationsfähigkeit im Französischen sowie die Vermittlung von fachsprachlichen Kenntnissen und Forschungspraxis in Frankreich. Die Studierenden studieren jeweils zwei Semester an der Universität Freiburg und an der ENS de Lyon bzw. der Université Lumière Lyon II.



Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

Studienfachberatung


Guilhem Fernandez
Frankreich-Zentrum
Postfach
79085 Freiburg
Tel.: +49 761 203-8973

guilhem.fernandez@fz.uni-freiburg.de
Sprechstunde: Nach Absprache
Florent Dousselin
Frankreich-Zentrum
Postfach
79085 Freiburg
Tel.: +49 761 203-96768

florent.dousselin@fz.uni-freiburg.de
Sprechstunde: Nach Absprache


Prüfungsamt


Guilhem Fernandez
guilhem.fernandez@fz.uni-freiburg.de
Tel.: +49 (0)761 203 8973

Florent Dousselin
florent.dousselin@fz.uni-freiburg.de
Tel.: +49 (0)761 203 96 768

Frankreich-Zentrum der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
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