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Griechisch-römische Archäologie *
Staatsexamen (Lehramt Gymnasium) - Beifach
Hinweis:
Dieser Studiengang wurde zum Wintersemester 2019/2020 aufgehoben. Eine Neueinschreibung ist daher nicht mehr möglich.
Das Beifach Griechisch-römische Archäologie kann nur in Kombination mit zwei Hauptfächern studiert werden. Es führt nicht zu einer Unterrichtserlaubnis für ein Fach an allgemeinbildenden Gymnasien in Baden-Württemberg.
Unterrichtssprache: |
Deutsch |
Studienbeginn: |
Winter- und Sommersemester |
Regelstudienzeit: |
10 Semester für den gesamten Studiengang |
Leistungsumfang: |
90 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Keine Zulassung mehr möglich Höhere Semester:Keine Zulassung mehr möglich |
Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Höhere Semester: Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich |
Fakultätszugehörigkeit: | Philosophische Fakultät |
- Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Rahmenordnung
- Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Anlage A und Anlage B Abkürzungen
-
Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Griechisch-römische Archäologie
(Studien- und Prüfungsordnung Lehramt außer Kraft getreten am 1. Oktober 2024) -
Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Griechisch-römische Archäologie
(Aufgehobene Fassung vom 24. März 2011 - gegebenenfalls Fortgeltung einzelner Regelungen zu Gunsten bereits vor dem 1. April 2013 eingeschriebener Studierender) - Studien- und Prüfungsordnung Lehramt: Anlage C
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Die School of Education „Freiburg Advanced Center of Education“ (FACE) bietet Beratung speziell für Interessierte am Lehramtsstudium. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberatung wenden.
Studienfachberatung
Prüfungsamt
Werthmannstr.8/Rückgebäude, 79098 Freiburg
http://www.geko.uni-freiburg.de
Bachelor- und Masterstudiengang, Lehramtsstudiengang gemäß GymPO I
Dr. Tobie Walther
Tel. 203-3221
tobie.walther@geko.uni-freiburg.de
Raum 02 010/2. OG
Sprechstunde: Dienstag 10.15-12.30 Uhr, Donnerstag 14.00-16.00 Uhr
Magister- und Promotionsstudiengang, Lehramtsstudiengang gemäß WPO
Annette Ehinger
Tel. 203-2011
annette.ehinger@geko.uni-freiburg.de
Raum 03 011/3. OG
Sprechstunde: Dienstag 10.15-12.30 Uhr, Donnerstag 14.00-16.00 Uhr
Achtung: In der vorlesungsfreien Zeit gelten gesonderte Sprechstunden, bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor einem Besuch.