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Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management)

Master of Science (M.Sc.)


Betriebswirtschaftslehre und Non-Profit bzw. Public – wie passt das zusammen? Der zunächst widersprüchlich klingende Masterstudiengang macht durchaus Sinn. Denn auch nicht-gewinnorientierte Unternehmen, Vereine und Stiftungen müssen gemanagt werden, um erfolgreich zu sein. Und auch Städte und Kommunen benötigen eine kompetente und innovative Verwaltung, um den ständig wandelnden Ansprüchen der Bürger:innen gerecht zu werden und sich neuen Herausforderungen im globalen Wettbewerb stellen zu können.

 

Der konsekutive Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) bietet Ihnen die Möglichkeit, sich auf das Management von öffentlichen Einrichtungen und Non-Profit Organisationen zu spezialisieren. Dank seiner breiten Aufstellung und Wahlmöglichkeiten haben Sie nach dem Masterstudium ebenfalls vielfältige Einstiegsmöglichkeiten in der freien Wirtschaft.

 

Um Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) erfolreich zu studieren, sollten Sie…

  • Interesse an betriebs- und volkswirtschaftlichen Fragestellungen mitbringen.
  • sich neben der freien Wirtschaft auch eine Tätigkeit im öffentlichen oder Non-Profit Sektor vorstellen können.
  • Freude am wissenschaftlichen Arbeiten sowie Präsentieren haben.
Unterrichtssprache:

Deutsch und Englisch

Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

4 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

120 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus der Zulassungsordnung (siehe dazu unten im Abschnitt "Satzungen"). Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der Fachstudienberatung.

Höhere Semester:

Mit besonderen Zugangsvoraussetzungen gemäß der Zulassungsordnung

Bitte beachten Sie: Die Bedingungen für eine Zulassung zum Studium können sich bis zum Beginn der Bewerbungsfrist ändern.

Bewerbungsfrist: Erstsemester: 15.04. - 15.07.
Höhere Semester: Wintersemester: 15.04. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Bewerbung: Eine Bewerbung für dieses Fach ist nur während des Bewerbungszeitraums möglich und erfolgt online.
Fakultätszugehörigkeit: Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät

Im Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre (Public and Non-Profit Management) erwerben Sie betriebs- und volkswirtschaftliche Kenntnisse und lernen u.a., diese auf Fragestellungen des öffentlichen Sektors anzuwenden. Sie erfahren, wie öffentliche Einrichtungen gemanagt werden, welchen aktuellen Anforderungen sich Kommunen stellen müssen, und wie sich beispielsweise die Bilanzierung einer Kommune von der Bilanzierung eines Unternehmes der freien Wirtschaft unterscheidet.

Ferner befassen Sie sich mit Non-Profit Organisationen. Typische Fragestellungen sind hierbei: Wie kann auch ohne Gewinnabsicht wirtschaftliches Handeln gewährleistet werden? Wie geht das Management von Freiwilligen und Festangestellten vonstatten? Wie können sich gemeinnützige Organisationen langfristig finanzieren?

Die im Master erworbenen Kenntnisse lassen sich selbstverständlich auch in Unternehmen der freien Wirtschaft und überall, wo betriebswirtschaftliches Denken und Handeln gefragt ist, einsetzen.

Ihr Studium besteht aus einem Pflichtbereich sowei zwei Wahlpflichtbereichen.

Der Pflichtbereich umfasst die Module

  • Non-Profit und Public Sector Marketing
  • Marktforschung und angewandtes Public and Non-Profit Management
  • Public Sector Economics
  • Public and Non-Profit Service Operations Management
  • Regulation and Competition Policy
  • Public- and Non-Profit Accounting and Financial Management.

Die Veranstaltungen des Pflichtbereichs müssen besucht werden und umfassen insgesamt 30 ECTS-Punkte.

 

Im Wahlpflichtbereich I sind zwischen 30 und 60 ECTS wahlweise aus den Bereichen

  • Public Management
  • Non-Profit Management
  • Public Sector Economics oder
  • Allgemeine BWL zu erwerben.

Je nach Interessensgebieten können Sie damit Ihrem Masterstudiengang ein eigenes Profil geben, Veranstaltungen in deutscher und englischer Sprache besuchen und Seminare belegen.

 

Der freiwillige Wahlpflichtbereich II umfasst weitere Module im Umfang von 0 bis 30 ECTS aus den Bereichen

  • Allgemeine BWL
  • Volkswirtschaftslehre
  • Wirtschaftsinformatik
  • Rechtswissenschaft
  • Theologie und
  • Quantitative Methoden.

Im Wahlpflichtbereich II müssen Sie keine ECTS-Punkte erzielen. Sie können dies jedoch tun, wenn Sie beispielsweise Interesse an fachfremden Themenbereichen haben. So können Sie einen Einblick in rechtswissenschaftliche Veranstaltungen, wie Medien- oder Handelsrecht werfen, sich mit Moraltheologie und Sozialethik befassen oder sich im Bereich der Wirtschaftsinformatik in nicht-linearer Optimierung weiterbilden. Insbesondere der Bereich der Volkswirtschaftslehre bietet eine breite Auswahl an spezifischen Veranstaltungen, welche Wirtschaftspolitik, Steuerlehre oder finanzwissenschaftliche Themen umfassen.

In beiden Wahlpflichtbereichen müssen im Laufe Ihres Masterstudiums insgesamt 60 ECTS erworben werden.

Schlussendlich schließen Sie das Studium mit Ihrer Masterarbeit im Umfang von 30 ECTS ab, welche üblicherweise im vierten Semester verfasst wird.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulen können Sie dem Modulhandbuch entnehmen.

Die Universität Freiburg bietet zudem die Möglichkeit, ein ERASMUS-gefördertes Auslandssemester an einer der vielzähligen Partneruniversitäten zu absolvieren. So können Sie Ihre Sprachkenntnisse verbessern und interkulturelle Kompetenzen erwerben. Neben europäischen Ländern unterhält die Universität Freiburg Partnerschaften mit Universitäten in Brasilien, den USA, der Schweiz und Asien.

Zudem bietet Ihnen das Programm „EUCOR – The European Campus“ die Chance, unkompliziert Veranstaltungen an den Partneruniversitäten in Basel, Haute-Alsace, Strasbourg und Karlsruhe zu belegen.

 

Der Masterstudiengang Betriebswirtschaft (Public and Non-Profit Management) qualifizert neben allgemeinen betriebswirtschaftlichen Berufsfeldern insbesondere für Managementaufgaben in öffentlichen, gemeinnützigen und anderen Non-Profit-Organisationen. Weitere mögliche Arbeitgeber sind öffentliche Verwaltungen und öffentliche sowie private Unternehmen mit Bezug zum Dritten Sektor. Auch Beratung im Bereich Public Management oder Non-Profit Management kann mit dem Abschluss des Studiengangs kompetent geleistet werden.

Des Weiteren qualifiziert der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiums Absolvent:innen sowohl für eine berufliche Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung als auch für Führungspositionen in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung sowie im Non-Profit-Sektor auf nationaler und internationaler Ebene.



Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

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