FAQs - Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie uns gerne per Email.
Hierbei handelt es sich um FAQs zur Bewerbung auf ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg für Outgoing-Studierende.
Vorsicht: Diese Informationen gelten nicht für Incoming-Studierende, die als Austauschstudierende an der UFR studieren werden! Die entsprechende Ausschreibung für Studierende unserer Partneruniversitäten finden Sie auf der Startseite (Ausschreibung für Incoming-Studierende). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: bw-stipendium@zv.uni-freiburg.de
Bewerbungsunterlagen
Müssen die Bewerbungsunterlagen auf Deutsch verfasst werden?
Nein, Sie können alle Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache einreichen, dies spielt bei der Bewertung keine Rolle. Sie können auch z.B. den Lebenslauf in englischer und das Motivationsschreiben in deutscher Sprache einreichen.
Muss ich auf alle Fälle einen Sprachtest einreichen oder gibt es hier Ausnahmen, z.B. wenn ich Muttersprachler bin?
Ja, auch wenn Sie Muttersprachler sind oder z.B. einen englischsprachigen Studiengang absolviert haben oder Englisch im Abitur als Prüfungsfach hatten, müssen Sie einen Sprachtest einreichen. Wir benötigen einen Sprachnachweis, in dem die vier Kategorien Hör- und Leseverständnis sowie die Sprech- und Schreibkompetenz bewertet werden, da für alle vier Kategorien Punkte vergeben werden.
Welche Sprachnachweise werden akzeptiert?
Sprachtest auf DAAD-Formular (2015), dieser wird vom Sprachlehrinstitut www.sli.uni-freiburg.de durchgeführt. Dieses Formular kann auch von nicht-deutschen Bewerbern verwendet werden.
Bitte achten Sie darauf, dass bei dem Formular des SLI alle Seiten unterschrieben oder gestempelt werden.
Alternativ für englischsprachige Länder: Ergebnis des TOEFL, IELTS oder UCLES-Tests.
Für spanischsprachige Länder: Ergebnis des DELE-Tests, insofern zusätzlich gültige Zugangsdaten angegeben werden
Chinesisch: HSK, bitte beachten Sie, dass hier das zusätzliche Blatt zur mündlichen Prüfung erforderlich ist.
Andere Sprachtests: Diese müssen die Kategorien Hör- und Leseverständnis sowie die Sprech- und Schreibkompetenz beinhalten. Falls Sie einen anderen Sprachtest einreichen möchten, schicken Sie uns bitte vorab einen Scan des Testergebnisses zu, damit wir prüfen können, ob dieser akzeptiert werden kann.
Unabhängig von der Gültigkeitsdauer dürfen Sprachzeugnisse nicht älter als zwei Jahre sein!
Was sollte ich beim Verfassen des Lebenslaufs beachten?
- Bitte erstellen Sie einen lückenlosen, tabellarischen und übersichtlich gegliederten Lebenslauf einschließlich Studiengang, aus dem neben Ihrer Berufserfahrung (Ausbildung, Nebenjobs, Praktika usw.) auch Ihr außerfachliches Engagement (Ehrenamtliche Tätigkeiten, Engagement in Vereinen, stud. Initiativen und anderen Institutionen, Auszeichnungen sowie Ihre Auslandserfahrungen, interkulturelle Kompetenzen usw.) hervorgeht.
- Bitte kennzeichnen Sie Ihr ehrenamtliches Engagement eindeutig und fassen Sie dieses nicht mit anderen Tätigkeiten zusammen (also z.B. nicht "Engagement und Nebentätigkeiten", bitte gesonderte Angaben machen).
- Bitte geben Sie bei allen Aspekten die zeitliche Dauer mit Datumsangabe an und beschreiben Sie, was Sie dort gemacht haben (also z.B. nicht nur Auslandsaufenthalte in den Ländern X, Y und Z, sondern auch mit genauer Angabe, was dort von wann bis wann gemacht wurde).
- Bitte geben Sie zudem nur belegbare Stationen Ihres Lebenslaufes an, da wir gegebenenfalls Stichproben durchführen. Sie müssen keine Belege einreichen, sollten diese aber im Falle einer Stichprobe innerhalb von 4 Wochen bei uns einreichen können.
- Bitte geben Sie zudem Ihre Nationalität (bzw. Staatsbürgerschaft) an, da Aufenthalte in Ländern, deren Nationalität/Staatsbürgerschaft Sie haben, nicht gefördert werden dürfen, insofern Sie dort aufgewachsen sind und/oder bereits mehrere Jahre dort gelebt haben.
Sofern Sie mehrere Nationalitäten/Staatsbürgerschaften besitzen, geben Sie bitte alle an. - Bitte geben Sie Ihren Namen auf jeder Seite an.
- Bitte beachten Sie die Maximallänge von 2 Seiten.
Was sollte das Motivationsschreiben idealerweise beinhalten?
Bitte erläutern Sie insbesondere die ersten beiden, aber auch die weiteren im Folgenden aufgeführten Aspekte:
- Akademischer Mehrwert des Auslandsaufenthaltes und welche Kurse Sie dort warum belegen möchten
- Bezug zu Ihrem Studium, bisherigen und zukünftigen Studieninhalten
- Gründe für die Wahl der Hochschule im Ausland sowie des Ziellandes
- Bezug zu möglichen beruflichen Zukunftsplänen
- Persönliche Eignung
- Was Sie bereits zur Vorbereitung unternommen haben
- Gründe für die Bewerbung um ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM (Netzwerkgedanke der Stiftung, inwiefern können Sie sich mit der BW Stiftung identifizieren usw.)
- Bitte geben Sie auf jeder Seite Ihren Namen und die Seitenzahl an.
- Zeilenabstand 1,5, Schriftgröße 11
- Bitte beachten Sie die Maximallänge von 2,5 Seiten.
Was sollte ich generell bezüglich der Form der Bewerbungsunterlagen beachten?
Welche Unterlagen können nachgereicht werden?
Alle Dokumente müssen vor Ende der jeweiligen Deadline eingereicht sein. Es können leider keine Dokumente nachgereicht oder nach Ende der Deadline geändert werden. Unvollständig oder zu spät eingereichte Bewerbungen können leider aus formalen Gründen nicht berücksichtigt werden.
Was muss ich als Studierende/r der Medizin oder Pharmazie als Leistungsnachweis einreichen?
Bitte reichen Sie eine Leistungsübersicht aus Ihrem Grund- und Hauptstudium ein, sowie das Zeugnis für den ersten und, insofern vorhanden, zusätzlich das Zeugnis für den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen bzw. Ärztlichen Prüfung (mit Durchschnittsnote) ein.
Was sollte ich beim Ausfüllen der Onlinebewerbung und des Bewerbungsformulars hinsichtlich des Förderzeitraumes beachten?
Bitte tragen Sie hier nur die Semesterdaten Ihres/Ihrer Auslandsemester/s ein, unabhängig davon, ob Sie früher anreisen oder später abreisen. Etwaige Änderungen teilen Sie uns bitte unverzüglich per E-Mail mit! Die Semesterdaten der Partnerhochschule finden Sie entweder auf der Homepage der jeweiligen Universität oder durch Anfrage beim dortigen International Office.
Ich gehe über ein Landesprogramm ins Ausland – welche Universität soll ich in der Online-Bewerbung angeben?
Falls Sie noch nicht wissen, an welcher Universität Sie studieren werden, geben Sie in der Online-Bewerbung bitte zunächst Ihre 1. Priorität an. Sollte sich dies später ändern, informieren Sie uns bitte per E-Mail, damit wir es entsprechend in Ihrem Profil ändern können.
Zielländer und Programmlinien
Wieso können keine ERASMUS-Aufenthalte gefördert werden?
Dies ist nicht möglich, da Aufenthalte im europäischen Raum über ERASMUS bzw. über ERASMUS Placement gefördert werden können. Sollten Sie einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im europäischen Raum planen, werfen Sie bitte einen Blick auf diese Seite: https://www.studium.uni-freiburg.de/de/beratung/austausch/erasmus?set_language=de
Wieso können keine Praktika gefördert werden?
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist nur für Studienaufenthalte an Partnerhochschulen gedacht. Wenn Sie ein Praktikum in Europa machen möchten, finden Sie hier Informationen zu ERASMUS Placement. Wenn Sie ein Praktikum außerhalb des ERASMUS-Raumes machen möchten, finden Sie hier weitere Informationen: www.uni-freiburg.de/go/promos.
Kombinationsmöglichkeiten
Kann ich für mein Vorhaben auch mehrere Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen?
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist mit Auslands-BAFöG und mit einigen Inlandsstipendien kombinierbar (Ausnahme: Deutschlandstipendium). Bitte informieren Sie im Falle einer Zusage die BAföG-Stelle, da das Baden-Württemberg-STIPENDIUM dort auf das BAföG angerechnet wird.
Nicht kombinierbar ist das Baden-Württemberg-STIPENDIUM mit anderen Förderungen, die speziell für den Auslandsaufenthalt gedacht sind. Wenn es sich um einen anderen Mittelzweck handelt, ist eine gleichzeitige Beziehung u.U. möglich, z.B. im Falle eines Fahrtkostenzuschusses eines anderen Förderers.
Bewerbungen um andere Stipendien für den Aufenthalt sind bei der Bewerbung anzugeben und das International Office ist über den Entscheid der anderen Stipendiengeber zu informieren. Im Falle zweier positiver Bescheide müssten Sie sich für eine der beiden Fördermöglichkeiten entscheiden, falls diese nicht kombinierbar sind. Bitte kontaktieren Sie uns in Zweifelsfällen vorab per Email!
Allgemeine Fragen
Wie stehen denn meine Chancen, ein Stipendium zu bekommen?
Dies hängt zum einen von der Qualität Ihrer Bewerbung und zum anderen von der Anzahl und der Qualität aller Bewerbungen, sowie dem jeweiligen Jahresbudget und den Kosten für die bewilligten Aufenthalte ab. Das Auswahlverfahren ist sehr kompetitiv. Bei der Auswahl wird der Schwerpunkt auf überdurchschnittliche Studienleistungen in Ihrem Fachbereich sowie außerordentliches extracurriculares Engagement und sehr gute Sprachkenntnisse in der Unterrichtssprache gelegt.
Wann bekomme ich meine Zu-/Absage?
In der Regel versendet die Baden-Württemberg Stiftung die Zu- und Absagen bei Bewerbungen ab dem Wintersemester Mitte Juni, bzw. für das Sommersemester Ende des Vorjahres per Mail an die von Ihnen bei der Online-Bewerbung angegebene E-Mail Adresse.
Ein eventuelles Nachrückverfahren (insofern BewerberInnen, die eine Zusage erhalten haben diese nicht annehmen oder vom Stipendium zurücktreten) läuft für das WS in der Regel im Sommer und für das SoSe zu Beginn des Kalenderjahres. Falls Sie als NachrückerIn in Frage kommen, kontaktieren wir Sie per E-Mail.
Was ist nach einer Zusage zu tun?
- Stipendiumsvertrag: Bitte drucken Sie innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Zusage den Stipendiumsvertrag aus, füllen ihn aus und unterschreiben ihn per Hand. Laden Sie anschließend bitte einen Scan davon in Ihrem Profil auf bws world hoch (unter dem Tab "Bewerbung" in der Rubrik "Stand Ihrer Bewerbung"). Tragen Sie zudem bitte die Daten Ihres DEUTSCHEN Bankkontos in Ihrem Profil auf bws world ein (leider können die Stipendiengelder nur auf deutsche Konten überwiesen werden). In der Zusagemail der BW-Stiftung ist auch davon die Rede, dass Sie das Original an das IO schicken sollen. Dies trifft aber an der Universität Freiburg nicht mehr zu. Es muss kein Original mehr eingereicht werden. Auch müssen Sie den Vertrag nicht per Email an das IO der UFR oder der Partneruniversität schicken. Der ausgefüllte und handschriftlich unterzeichnete Scan des Vertrages in Ihrem Profil auf bws world reicht absofort aus.
Sollten Sie noch auf die Rückmeldung eines anderen Stipendiums warten, informieren Sie uns bitte unverzüglich nach Erhalt der Zusage per Email. Dann können wir besprechen, wie lange die Frist verlängert werden kann. Bitte nehmen Sie das Stipendium nur unverzüglich an, wenn Sie dieses auch sicher beziehen möchten. Wenn Sie sich diesbezüglich nicht sicher sind (aufgrund anderer Stipendienbewerbungen, weil Sie mit dem Gedanken spielen, den Aufenthalt doch nicht anzutreten etc.), kontaktieren Sie uns bitte vor der Annahme per E-Mail. - Während des Auslandsaufenthaltes: Sie sind dazu verpflichtet, uns umgehend über etwaige Änderungen bezgl. Ihres Aufenthaltes zu informieren! (Wenn Sie z.B. vor Ende des jeweiligen Semesterendes abreisen oder statt ursprünglich geplanten 2 Semestern nur eines wahrnehmen werden). Falls es an Ihrem Studienort ein sogenanntes Regional Chapter der Stiftung gibt, würden wir uns zudem freuen, wenn Sie an den angebotenen Events teilnehmen, um dem Netzwerkgedanken der Stiftung Rechnung zu tragen. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bw-stipendium.de/de/netzwerk/regional-chapters
- Nach Ende des Auslandsaufenthaltes: Sie müssen innerhalb von 4 Wochen nach Förderende einen Erfahrungsbericht einreichen! Hier finden Sie die Vorlage zum Erstellen des Erfahrungsberichtes. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns: BW-Stipendium@zv.uni-freiburg.de.
Zudem verpflichten Sie sich durch das Unterzeichnen des Stipendienvertrages dazu, die Events der Baden-Württemberg Stiftung zu besuchen. Dies bedeutet, dass Sie zwar nicht verpflichtet sind, an allen Events teilzunehmen, wir und die Stiftung uns aber sehr freuen würden, wenn Sie zumindest bei einigen erscheinen und dem Netzwerkgedanken der Stiftung somit Rechnung tragen. Die Events sind immer toll und abwechslungsreich und einer der Ziele davon ist das Netzwerken. Bei den Events können Sie andere StipendiatInnen unserer internationalen Partnerhochschulen, die hier als Austauschstudierende studieren (vielleicht auch von der Partnerhochschule, an die Sie gehen werden oder nach Ihrem Aufenthalt an der Sie gewesen sind) kennenlernen und z.B. Ihre Sprachkenntnisse verbessern. Zudem haben Sie die Chance, andere Freiburger oder Baden-Württembergische StipendiatInnen zu treffen, die ebenfalls ins Ausland gehen werden oder bereits im Ausland waren. Je nach Event sind diese nur für Freiburger oder auch für StipendiateInnen aus ganz BW gedacht. Die Stiftung selbst organisiert viele tolle Online-Events und ein jährliches Sommerfest in Präsenz, wozu Sie über bws world eingeladen werden. Zudem können Sie über die Online-Academy auf bws world an tollen Fortbildungen und Events teilnehmen, und zu guter Letzt gibt es noch die Regional Chapters, die ihre Angebote ebenfalls auf bws world ankündigen. Weitere Informationen zu den Regional Chapters finden Sie hier: https://www.bw-stipendium.de/de/netzwerk/regional-chapters
Im Falle einer Zusage: Wann erhalte ich das Geld?
Die Auszahlung der Stipendienraten erfolgt in der Regel jeweils zu Monatsbeginn. Die entsprechenden Monate, in denen Sie eine Stipendienrate erhalten, können Sie in Ihrem Profil auf bws world im Bereich „Stipendiendaten“ einsehen. Bei Fragen zur Auszahlung Ihrer Gelder wenden Sie sich bitte an Frau Scheidler: luitgard.scheidler@zv.uni-freiburg.de
Gibt es ein Nachrückverfahren und wie läuft dieses ab?
Ja, insofern andere Bewerber, die eine Zusage erhalten haben, von ihrem Stipendium zurücktreten (z.B. aus privaten Gründen, der Zusage anderer Stipendiengeber oder aufgrund einer Reisewarnung), gibt es ein Nachrückverfahren. Wir benachrichtigen in diesem Fall die in Frage kommenden Studierenden per Email (Reihenfolge entsprechend des Rankings der Auswahlkommission). Dies könnte auch noch passieren, wenn Sie sich bereits im Ausland befinden. Bitte informieren Sie uns daher immer gleich, wenn Sie eine Zu- oder Absage eines anderen Stipendiengebers erhalten haben, auch wenn Sie schon eine Absage von uns erhalten haben sollten. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Ihren Auslandsaufenthalt doch nicht antreten oder früh zurückkehren. So kann das Verfahren für alle Bewerber beschleunigt werden.
Bekomme ich eine offizielle Bestätigung, dass ich das Baden-Württemberg-STIPENDIUM erhalten habe?
Zusätzlich zu der Zusage durch die Baden-Württemberg Stiftung erhalten alle Stipendiaten/innen eine Stipendienbescheinigung, die in ihrem Online-Profil nach der Zusage downloadbar ist, sowie nach Einreichung aller Unterlagen nach Förderende eine Stipendienurkunde, die ebenfalls dort runtergeladen werden kann.