Baden-Württemberg-STIPENDIUM
An der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg wird für das akademische Jahr 2024/25 das Baden-Württemberg-STIPENDIUM für Studierende ausgeschrieben. Diese Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der rechtsverbindlichen Mittelzusage von Seiten der Baden-Württemberg Stiftung. Ziel des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs für Studierende ist es, den internationalen Austausch von hochqualifizierten deutschen und internationalen Studierenden zu fördern. Die Bindungen zwischen den Hochschulen des Landes Baden-Württemberg und ihren internationalen Partnern sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit entwickelt und gefestigt werden. Das Stipendium ist eine Auszeichnung für besonders qualifizierte Studierende, auf deren soziale und interkulturelle Kompetenz zusätzlich besonderer Wert gelegt wird. Die Stiftung unterstützt Studienaufenthalte für internationale Studierende an der Albert-Ludwigs-Universität (Ausschreibung für Incoming-Studierende) und für Studierende aus Baden-Württemberg an einer Partnerhochschule im Ausland (Ausschreibung für Outgoing-Studierende).
Outgoings (Freiburger Studierende, die an einer unserer Partneruniversitäten im außereuropäischen Ausland studieren werden)
Vor der Bewerbungsabgabe
- Bewerbungsmodalitäten
- Beratung
- FAQs – bitte unbedingt beachten
- Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit
Sonderbedarf für Geförderte mit Behinderung(en) und/oder chronischen Erkrankungen:Es kann eine Beihilfe beantragt werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf bevor Sie sich für das Stipendium bewerben an Frau Obert: susanne.obert@zv.uni-freiburg.de
Nach der Bewerbungsabgabe
Antritt des Stipendiums
Weitere Informationen
Incomings (Studierende unserer internationalen Partneruniversiäten, die an der Universität Freiburg als Austauschstudierende studieren werden)
Bewerbungsvorrausetzungen
Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist an einen Austauschplatz gebunden, d.h. nur wer im Rahmen einer Universitätspartnerschaft (Vergabe dieser Plätze über das International Office der UFR) einen Austauschplatz (1 oder 2 Semester) an der UFR erhält, kann sich bewerben. Austauschstudierende im Rahmen des Erasmus-Programms oder von Fakultäts- und Studiengangspartnerschaften sowie internationale Studierende, die hier außerhalb eines Austauschabkommens als sogenannte Free Mover studieren möchten oder ein grundständiges (komplettes) Studium in Freiburg anstreben, sind leider nicht berechtigt, sich für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM zu bewerben. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an bw-stipendium@zv.uni-freiburg.de.
Bitte beachten Sie zudem, dass das Stipendium nur für einen regulären Studienaufenthalt gedacht ist. Daher sind alle StipendiatInnen auf Bachelor- und Masterniveau dazu verpflichtet, in Freiburg ein ordnungsgemäßes Studium in Vollzeit zu absolvieren. Doktorand*innen müssen ebenfalls in Vollzeit hier forschen.
Stipendienhöhe und –dauer
Die Höhe des Stipendiums für Bachelor- und Master-Studierende unserer Partneruniversitäten, die einen Austauschplatz an der UFR und ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM erhalten, beträgt 800 Euro pro Monat. Für Doktorand*innen beträgt die Stipendienhöhe 1000 Euro pro Monat. Die Stipendiendauer richtet sich nach
den Vorlesungszeiten an der UFR (Oktober 2024 – Februar 2025 und/oder April 2025 – Juli 2025). Im Rahmen der „regionalen entwicklungspolitischen Komponente (REK)“, einer Sonderlinie des Baden-Württemberg-STIPENDIUMS, können Studierende unserer Partneruniversitäten in Südafrika und Ghana mit 1000 Euro pro
Monat gefördert werden.
Sonderbedarf für Geförderte mit Behinderung(en) und/oder chronischen Erkrankungen: Es kann eine Beihilfe beantragt werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf bevor Sie sich für das Stipendium bewerben an Frau Obert: susanne.obert@zv.uni-freiburg.de
Bewerbungsmodalitäten
Bitte bewerben Sie sich beim International Office Ihrer Heimatuniversität mit dem offiziellen Bewerbungsformular.
Bewerbungen von Incoming-Studierenden werden nur akzeptiert, wenn Sie von dem zuständigen International Office ihrer Heimatuniversität an das International Office der Universität Freiburg gesendet werden. Nach der Bewerbung beim International Office Ihrer Heimatuniversität müssen Sie sich online bewerben.
1. Schritt: Bitte reichen Sie also das ausgefüllte und handschriftlich unterschriebene Bewerbungsformular beim International Office Ihrer Heimatuniversität ein und bitten Sie dort darum, dass es vor Ende der Deadline per Email an folgende Emailadresse geschickt wird: bw-stipendium@zv.uni-freiburg.de
Bitte erinnern Sie Ihr International Office daran, dass Sie im Falle mehrerer Bewerbungen von Ihrer Universität neben den Bewerbungsformularen auch ein Ranking der Studierenden mitschicken sollen.
2. Schritt: Online-Bewerbung: Nachdem Sie das Bewerbungsformular bei Ihrem International Office eingereicht haben, müssen Sie sich online bewerben. Unter folgendem Link geht es zur Online-Bewerbung:
Wiederbewerbungen: Falls Sie sich bereits zuvor einmal auf ein Baden-Württemberg-Stipendium an der Universität Freiburg beworben haben, melden Sie sich bitte zunächst bei Frau Obert und teilen ihr mit, dass Sie sich erneut bewerben möchten. Sie sollten sich dann nicht einfach neu bewerben, ihr Online-Profil muss dann zunächst für die Wiederbewerbung freigeschaltet werden.
Nach erfolgreicher Registrierung müssen Sie die erforderlichen persönlichen Informationen eingeben und folgende Dokumente, ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache (es kann auch gemischt sein, z.B. das Motivationsschreiben auf Deutsch und der Lebenslauf auf Englisch), hochladen:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Aktuelle Leistungsübersicht Ihrer Heimatuniversität
- Sprachzeugnis: Deutsch oder, wenn in Freiburg nur englischsprachige Kurse besucht werden, Englisch. Wenn Sie nur englischsprachige Kurse besuchen und dies Ihre Muttersprache ist, erstellen Sie bitte ein einfaches Schreiben mit Ihrer Unterschrift, in dem Sie dies bestätigen. Sie können dieses Formular verwenden oder auch andere Tests einreichen, die die Kategorien „mündliche Interaktion", „Lesen" und „Schreiben" beinhalten (wie z.B. TEOFL oder IELTS Test oder Test DaF). Kontaktieren Sie uns bitte, falls Sie nicht sicher sind, ob Ihr Sprachnachweis akzeptiert werden kann.
Zusätzlich für Doktorand*innen: Betreuungszusage des Betreuers oder der Betreuerin an der UFR auf Briefkopf mit Angabe der genauen Anfangs- und Enddaten des Aufenthaltes und zur Arbeitssprache, mit handschriftlicher Unterschrift des Betreuers oder der Betreuerin.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Bewerbung erst vollständig abgeschlossen ist, wenn sie abgeschickt wurde. Sie erhalten dann eine automatische Email, die die erfolgte Online-Bewerbung bestätigt.
Nähere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten finden Sie in der Ausschreibung für Incoming-Studierende auf der Startseite.
Eine Bewerbung für Studienaufenthalte ab dem Wintersemester (auch für Aufenthalte im WS UND dem SoSe) muss spätestens bis zum 1. April des gleichen Jahres und für Studienaufenthalte ab dem Sommersemester (d.h. nur SoSe) bis zum . November des Vorjahres vollständig (d.h. abgeschlossene Online-Bewerbung und Eintreffen des Bewerbungsbogens beim International Office der Universität Freiburg) erfolgt sein. Studierende, die ihren Aufenthalt im Sommersemester beginnen, sollten so früh wie möglich von Ihrem International Office nominiert werden. Bitte beachten Sie, dass nur vollständige und fristgerecht eingegangene Bewerbungen in die Auswahl einbezogen werden können.
Mit einer endgültigen Zusage durch die Baden-Württemberg Stiftung wird für Aufenthalte ab dem Wintersemester jeweils Mitte Juni des gleichen Kalenderjahres und für Aufenthalte ab dem Sommersemester Ende Dezember des entsprechenden Vorjahres gerechnet.
Fakultätspartnerschaften
Bewerbungen im Rahmen einer Fakultätspartnerschaft sind ausschließlich für bestimmte Fakultätspartnerschaften möglich. Bitte fragen Sie vor einer Bewerbung bei Frau Obert an, ob dies für Ihre Partnerschaft zutrifft, oder nicht (bitte mit Angabe des Namens Ihrer Heimathochschule, was Sie studieren und von wann bis wann Sie hier in Freiburg als AustauschstudentIn studieren wollen): bw-stipendium@zv.uni-freiburg.de
Ergänzende Hinweise
Es ist nicht möglich, das Baden-Württemberg-STIPENDIUM zu erhalten und gleichzeitig andere Stipendien, die der Deckung der Lebenshaltungskosten in Freiburg dienen, in Anspruch zu nehmen. Der Bezug zusätzlicher Mittel für andere Zwecke, wie z.B. ein Fahrtkostenzuschuss, ist jedoch möglich. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an die im Folgenden angegebene Ansprechperson.
Ansprechpersonen
Die zuständige Person für das Baden-Württemberg-STIPENDIUM ist Frau Obert. Sie erreichen sie im International Office unter bw-stipendium@zv.uni-freiburg.de
Da die Baden-Württemberg Stiftung die operative Abwicklung des Stipendienprogramms zu großen Teilen an die jeweiligen Universitäten abgegeben hat, bitten wir Sie von Anfragen bei der Baden-Württemberg Stiftung abzusehen und stattdessen das International Office zu kontaktieren. Auf der Homepage der Baden-Württemberg Stiftung wird das Baden-Württemberg-STIPENDIUM beschrieben. Verbindlich für die Freiburger Studierenden ist jedoch (besonders in Hinblick auf Fristen, Stipendiensätze, etc.) die entsprechende Ausschreibung der Universität Freiburg.