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Kombinationsregelungen

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Mit der Annahme des Baden-Württemberg-STIPENDIUMs verpflichten sich die Stipendiat:innen für den Zeitraum der Förderung kein vergleichbares Stipendium zu erhalten. Beziehen Studierende andere Stipendien, die speziell der Förderung eines Auslandsstudiums dienen, ist die Gewährung eines Baden-Württemberg-STIPENDIUMs im gleichen Zeitraum nicht möglich. Stipendien, die nicht speziell diesem Zweck dienen bzw. ergänzende Leistungen darstellen (z.B. Reisekostenzuschuss, kostenfreier Wohnheimsplatz) treten mit dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM i.d.R. nicht in Konkurrenz (Verfahrenshinweis 1.5 der Baden-Württemberg Stiftung). Hierzu sollte aber im Voraus unbedingt eine Kontaktaufnahme mit dem International Office erfolgen!

Für BAföG-Empfänger:innen ist zu beachten, dass sie verpflichtet sind, das Baden-Württemberg-STIPENDIUM bei der zuständigen BAföG-Stelle anzuzeigen und dass das Stipendium auf das BAföG angerechnet wird.

Das Stipendium richtet sich an Studierende ohne eigenes Einkommen vor Ort. Im Falle von geringfügigen Tätigkeiten kann mit dem International Office eventuell eine Sonderregelung besprochen werden.