Die Sprechstunden am Dienstagvormittag (10:00 - 12:00 Uhr) den 19.11.24 müssen wegen einer internen Besprechung leider entfallen.
Auswahlverfahren und Bewerbungsprozess
Folgende Bewerbungsunterlagen müssen der Onlinebewerbung per upload als PDF-Dokumente in englischer oder deutscher Sprache beigefügt werden:
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) bei Bewerber:innen in grundständigen Studiengängen (Bachelor, Staatsexamen, Magister)
- Bei Master-Studierenden das Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses. In diesem Fall ist ein Upload der Hochschulzugangsberechtigung Abiturzeugnis nicht notwendig.
- Bei Bewerber:innen, die im Zweitstudium studieren, das Zeugnis des zuletzt erbrachten Hochschulabschlusses (Bachelor, Master, Staatsexamen). In diesem Fall ist ein Upload der Hochschulzugangsberechtigung Abiturzeugnis nicht notwendig.
- Lebenslauf von allen Bewerber:innen
Leistungsnachweis:
- von immatrikulierten Studierenden eine aktuelle Leistungsübersicht (in jedem Fall, auch wenn diese noch keine Leistungen enthält).
- in Studiengängen, in denen sich nicht zu jedem Zeitpunkt des Studiums eine Durchschnittsnote errechnen lässt, den Nachweis über die Durchschnittsnote/Endnote der zuletzt erbrachten Prüfungsleistung (Hochschulzugangsberechtigung, Physikum/Zwischenprüfung, Abschlussnote des zuletzt erworbenen Studienabschlusses). Die Leistungsübersicht muss trotzdem hochgeladen werden
- Bewerber:innen an der Fakultät für Chemie und Pharmazie: für bereits immatrikulierte Studierende der Nachweis über die Zugehörigkeit zu den 10% Jahrgangsbesten durch eine entsprechende Bescheinigung des Prüfungsamtes. In Pharmazie wird zentral eine Liste der Jahrgangsbesten übermittelt (hier ist keine Bestätigung des Prüfungsamtes notwendig). Studierende des Fakultätsbereichs Chemie müssen eine solche Bestätigung einreichen.
Für die Auswahl wird zunächst der Notendurchschnitt, dann die sozialen Kriterien berücksichtigt. Ein Ausgleich zwischen den beiden Auswahlfaktoren ist nicht möglich, d.h. viele Nachweise für soziale Kriterien können einen niedrigen Notendurchschnitt nicht kompensieren. Das Einreichen von Motivationsschreiben ist nicht notwendig, da diese für die Auswahl nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie: Alle Bewerbungsunterlagen und Nachweise sind in englischer oder deutscher Sprache abgefasst einzureichen. Für anderssprachige Nachweise müssen eine Kopie des Originals und eine beglaubigte Übersetzung in englischer oder deutscher Sprache vorliegen.