Kurzzeitstudium (Freemover)
Als Freemover organisieren Sie Ihren Studienaufenthalt selbstständig, ohne an einem Austauschprogramm teilzunehmen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis von Deutschkenntnissen und ein mehrsemestriges Studium im selben Fach an Ihrer Heimatuniversität. Im Rahmen des Kurzzeitstudiums (Freemover) ist es nicht möglich, einen Studienabschluss zu erwerben. Wenn Sie ihr Studium an der Universität Freiburg auch abschließen möchten, müssen Sie sich für ein Vollzeitstudium bewerben. Während der Zeit als Freemover an der Universität Freiburg bleiben Sie in der Regel Student/in an Ihrer Heimatuniversität und setzen Ihr Studium anschließend dort fort.
Wenn Sie als Freemover an die Universität Freiburg kommen möchten, sollten Sie sich aus organisatorischen Gründen (Visum, Flug, Wohnung etc.) bis zum allgemeinen Bewerbungsschluss am 15.07. bzw. 15.01. bei uns bewerben – spätestens jedoch bis zum 15.03. für ein Sommersemester bzw. 15.09. für ein Wintersemester.
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung an das Service Center Studium – International Admissions and Services (IAS). Wir benötigen von Ihnen einen vollständig ausgefüllten Antrag auf Zulassung sowie weitere Unterlagen, die Sie unserer Checkliste entnehmen können:
- Infoblatt Checkliste Kurzzeit
- Bewerbung für internationale Studieninteressierte
Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung als Freemover auf dem Antrag unter „Angestrebter Studienabschluss“ an: „Kein formeller Studienabschluss“.
In einigen Fächern ist eine Bewerbung für ein Kurzzeitstudium als Freemover nicht möglich:
- Angewandte Politikwissenschaft (Bachelor of Arts)
- Humanmedizin (Staatsexamen)
- Liberal Arts and Sciences (Bachelor)
- Molekulare Medizin (Bachelor of Science)
- Regio Chimica (Bachelor of Science)
- Pharmazie (Staatsexamen)
- Psychologie (Bachelor of Science)
- Zahnmedizin (Staatsexamen)
In den folgenden Fächern ist eine Bewerbung für ein Kurzzeitstudium als Freemover nur möglich, wenn der Studiengang sein schriftliches Einverständnis dazu gibt:
- Rechtswissenschaft (Staatsexamen)
- Alle Masterstudiengänge (Master of Arts und Master of Science)
Wenn Sie in einem dieser Studiengänge als Freemover studieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung, die Sie über die Studiengangliste finden.
Wichtige Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass die Universität Freiburg keine Stipendien zur Verfügung stellt.
- Mögliche finanzielle Fördermöglichkeiten finden Sie insbesondere auf den Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (www.daad.de).
- (Forschungs-) Aufenthalte im Rahmen von Abschlussarbeiten für Studierende sind unter den Voraussetzungen, die Sie im Antragsformular nachlesen können, möglich.
Gebühren pro Semester
- EU-BürgerInnen: 173€
- DrittstaatlerInnen (non EU): 1673€