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Hochschulzugangsberechtigung

Internationale Studienbewerber/innen, die eine Zulassung an einer Hochschule in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber/innen eine Hochschulzugangsberechtigung. Sofern die Bildungsnachweise aus Ihrem Heimatland (Sekundarschulabschluss) dem deutschen Abitur als gleichwertig anerkannt werden, können Sie unmittelbar zum Fachstudium zugelassen. Wenn Sie bereits im Heimatland zwei oder mehr Semester erfolgreich studiert haben, können Sie in der Regel direkt zum fachgebundenen Studium an der Universität Freiburg zugelassen werden. Die Entscheidung darüber, ob eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig oder nur bedingt vergleichbar ist, liegt bei den Kultusministern der deutschen Bundesländer (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) und wird auf der Grundlage von deren Bewertungsvorschlägen getroffen. Ob Ihre Hochschulzugangsberechtigung der deutschen gleichwertig ist, können Sie in der Datenbank der Kultusminister-Konferenz www.anabin.de abfragen.