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Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland und von anderen deutschen Hochschulen

Wenn Sie bereits an einer Hochschule im Ausland oder an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese Studienleistungen an der Universität Freiburg anerkennen zu lassen. Eine Anerkennung von Studienleistungen kann unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:

  • Die Studienleistungen wurden im Rahmen eines anerkannten Studiengangs an einer anerkannten Hochschule im Ausland oder an einer anderen deutschen Hochschule erbracht.
  • Die Studienleistungen wurden im gleichen oder einem verwandten Studienfach abgelegt und sind Teil des Curriculums des neuen Studiengangs an der Universität Freiburg.
  • Die Studienzeiten sind nicht Voraussetzung für den Hochschulzugang in Deutschland (siehe oben unter „Hochschulzugangsberechtigung – indirekter Hochschulzugang“)

Zuständig für die Anerkennung der Studienleistungen ist der jeweilige Fachbereich bzw. das jeweilige Prüfungsamt.