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Bachelor und Staatsexamen

Umweltnaturwissenschaften

Bachelor of Science (B.Sc.) - 1-Fach-Studiengang


Unterrichtssprache:

Deutsch

Studienbeginn:

Wintersemester

Regelstudienzeit:

6 Semester für den gesamten Studiengang

Leistungsumfang:

180 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang

Zulassung: Erstsemester:

Mit Zulassungsbeschränkung: Auswahlverfahren (105 Plätze)
(Abiturdurchschnittsnote und ggf. außerschulische Leistungen)

Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen: 90% der Studienplätze werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens und 10% nach Wartezeit vergeben.
Nicht EU-Bürger/innen (ohne deutsches Abitur) nehmen nicht an diesem Auswahlverfahren teil, die Vergabe erfolgt innerhalb einer Quote von 8% der Studienplätze.

Weitere Informationen zum Auswahlverfahren für Deutsche, Bildungsinländer/innen und EU-Bürger/innen finden Sie in der entsprechenden Auswahlsatzung/Zulassungsordnung unten im Abschnitt „Satzungen“.

Höhere Semester:

Nicht zulassungsbeschränkt

Bewerbungsfrist: Erstsemester: 01.06. - 15.07.
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03.
Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester.
Fakultätszugehörigkeit: Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen


Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.

Zentrale Studienberatung


Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.

Studienfachberatung


Studienfachberatung Bachelorstudiengang
Dr.  Thomas  Fillbrandt
Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen
79085 Freiburg

beratung-bsc-umwelt@unr.uni-freiburg.de
Sprechstunde: 

nach Vereinbarung

Zuständigkeiten: Anerkennung von Leistungen, Einstufung und Quereinstieg, Fachberatung allgemein


Studiengangkoordination
Urs Mauch
Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen
79085 Freiburg
Tel.: 0761 203 95229

info-bsc-umwelt@unr.uni-freiburg.de
Sprechstunde: 

Telefonisch: Mittwoch von 09:30 - 11:30 Uhr

Zuständigkeiten: Studieninteressierte, Studienablauf, Semesterplanung, Belegverfahren, Praktikum




Prüfungsamt


http://www.unr.uni-freiburg.de

Tennenbacher Straße 4, 79106 Freiburg
Silke de Boer, Telefon: 0761 203-8610
silke.deboer@unr.uni-freiburg.de
Joanna Norek, Telefon: 0761 203-8610
joanna.norek@unr.uni-freiburg.de
Hans-Christof Gundlach, Telefon: 0761 203-8605
h-c.gundlach@unr.uni-freiburg.de
Martina Nickel/ Telefon: 0761 203-8610
martina.nickel@unr.uni-freiburg.de


Sprechstunden:
Montag und Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit: vormittags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Abgabe von Bachelor- und Master-Arbeiten: vormittags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung

Aus der Tabelle der Ergebnisliste können Sie entnehmen, welche Verfahrensnote/Punktzahl im Rahmen des Auswahlverfahrens bzw. welche Wartezeit für eine Zulassung ausgereicht hätte. Die Verfahrensnote bzw. Punktzahl ergibt sich je nach Studienfach aus der Abiturdurchschnittsnote bzw. gewichteten Abitursnoten, Testergebnissen bzw. Ergebnis des Auswahlgesprächs sowie einschlägigen beruflichen oder praktischen Erfahrungen für das jeweilige Studienfach.


2020/2021 2021/2022 2022/2023 2023/2024
Auswahl-
verfahren
Wartezeit Auswahl-
verfahren
Wartezeit Auswahl-
verfahren
Wartezeit Auswahl-
verfahren
Wartezeit
Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre Verfahrensnote/
Punktzahl
Zahl der Halbjahre
- - 2.0 7 (3.6) 1.8 7 (3.0) 1.9 5


Ausführliche Ergebnisliste mit den Ergebnissen des 1., 2. und 3. Nachrückverfahrens.

Bewerberinnen und Bewerber, die nicht Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder nicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 2-3 HZVO (Hochschulzulassungsverordnung Baden-Württemberg) Deutschen gleichgestellt sind und/oder keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, können nicht am Losverfahren teilnehmen.

Losverfahren werden in denjenigen Studiengängen durchgeführt, die zulassungsbeschränkt sind und in denen nicht alle Studienplätze angenommen wurden. Sind nach dem letzten Nachrückverfahren noch Studienplätze frei, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Die Antragstellung für die Teilnahme am Losverfahren hat online und für jeden gewünschten Studiengang gesondert zu erfolgen. Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist jeweils vom 1. September - 30. September, Bewerbungsfrist für das Sommersemester ist jeweils vom 1. März - 31. März. Anträge, die außerhalb dieser Fristen eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Das Online-Bewerberportal für das Losverfahren ist nur während der Bewerbungsfrist und nur für die am Losverfahren teilnehmenden Studiengänge geöffnet.