Bachelor und Staatsexamen
Bildungsplanung und Instructional Design *
Bachelor of Arts (B.A.) - 2-Fächer-Studiengang - Hauptfach
Unterrichtssprache: |
Deutsch |
Studienbeginn: |
Wintersemester |
Regelstudienzeit: |
6 Semester für den gesamten Studiengang |
Leistungsumfang: |
180 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Keine Zulassung mehr möglich Höhere Semester:
Nicht zulassungsbeschränkt
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Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03. Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester. |
Fakultätszugehörigkeit: | Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftliche Fakultät |
Zentraler Bestandteil des Faches Bildungsplanung und Instructional Design sind Kenntnisse und Methoden des Instructional Design. Darin sind auch Fragen der Bildungsplanung enthalten. Instructional Design bezeichnet den gesamten Prozess von der Analyse der Lernbedürfnisse und –ziele bis hin zur Entwicklung des Lernsystems. Es beinhaltet die Entwicklung der Lernmaterialien und –aufgaben, sowie die Erprobung und die Evaluation des gesamten Instruktionsgefüges und der Lerneraktivitäten. Im Einzelnen können folgende Teilschritte benannt werden: Ermittlung des spezifischen Weiterbildungsbedarfs Analyse der Zielgruppe und der Rahmenbedingungen Festlegung der Lernziele Auswahl der Inhalte Design der Lernumgebung Entwicklung des Lernmaterials Mediale Umsetzung Implementierung des Lernangebots Evaluierung des Lernerfolgs während und nach Ablauf der Lernprozesse Die erfolgreiche Konzeption und Implementation von technologiebasierten Lernumgebungen ist ein gemeinschaftliches Produkt von Experten bezüglich der zu vermittelnden Lerninhalte, des Instruktionsdesigns und der technologischen Implementierung. Instructional Design versteht sich als Planungswissenschaft, die ihr relevantes Planungswissen aus fundierten Lehr-Lern-Theorien bezieht. Es kann als Schnittstelle verschiedener anderer Disziplinen bezeichnet werden. Hierzu zählen Psychologie, Kognitionswissenschaft, Unterrichtswissenschaft, Curriculum-/Lehrplan-Theorie, Informatik, Kommunikationswissenschaft und Wissenssoziologie. Es baut jedoch nicht allein auf dem Wissen anderer Disziplinen auf, sondern trägt selbst zur Theoriebildung und Forschung bei, indem die verschiedenen Lernarrangements hinsichtlich ihrer Effektivität und Transferwirksamkeit empirisch überprüft werden.
Archäologische Wissenschaften | Betriebswirtschaftslehre | Deutsch als Fremdsprache* | English and American Studies/Anglistik und Amerikanistik | Ethnologie | Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie* | Französisch* | Geographie | Germanistik: Deutsche Literatur | Geschichte | Islamwissenschaft | Italienisch* | Judaistik | Katalanisch* | Katholisch-Theologische Studien | Klassische und Christliche Archäologie | Klassische Philologie | Kognitionswissenschaft | Kunstgeschichte | Musikwissenschaft | Philosophie | Politikwissenschaft | Portugiesisch* | Psychologie | Rumänisch* | Sinologie | Skandinavistik | Slavistik | Soziologie | Spanisch* | Sprachwissenschaft des Deutschen | Volkswirtschaftslehre | Vorderasiatische Altertumskunde
Im Rahmen des Studiengangs Bachelor of Arts können die Hauptfächer statt mit einem der o.g. Nebenfächer auch mit einem der drei von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie kombiniert werden, die jeweils einen Leistungsumfang von 40 ECTS-Punkten haben. Im Falle einer solchen Kombination gilt für das Studium des von der Hochschule für Musik Freiburg angebotenen Nebenfachs die betreffende Prüfungsordnung der Hochschule für Musik Freiburg.
Informationen zur Eignungsprüfung für die Nebenfächer Gehörbildung, Musikphysiologie und Musiktheorie.
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
- Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung § 18
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2015 und sofern nicht Anwendung von § 18 Absatz 12 n.F. beantragt wurde) - Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.A.: Bildungsplanung und Instructional Design (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2011 und dem 30. September 2013; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2018) - Prüfungsordnung B.A.: Anlage C
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Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Zulassung zum Interdisciplinary Track vor dem 1. Oktober 2014)
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Prüfungsordnung B.A.: Rahmenordnung
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist) -
Prüfungsordnung B.A.: Anlage A
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist) -
Prüfungsordnung B.A.: Bildungsplanung und Instructional Design (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 30. September 2011) -
Prüfungsordnung B.A.: Bildungsplanung und Instructional Design (Hauptfach)
(Nur bei Studienbeginn zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem 30. September 2007) -
Prüfungsordnung B.A.: Anlage D
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2011 und sofern nicht ab dem Wintersemester 2011/2012 eine Neueinschreibung für ein anderes Haupt- oder Nebenfach erfolgt ist)
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
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Studienfachberatung
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