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Internationale Waldwirtschaft *
Bachelor of Science (B.Sc.) - 2-Fächer-Studiengang - Nebenfach
Der Teilstudiengang Bachelor of Science Internationale Waldwirtschaft (Nebenfach) kann nur in Kombination mit einem der Hauptfachteilstudiengänge Bachelor of Science Umweltnaturwissenschaften oder Waldwirtschaft und Umwelt studiert werden.
Unterrichtssprache: |
Deutsch |
Studienbeginn: |
Wintersemester |
Regelstudienzeit: |
6 Semester für den gesamten Studiengang |
Leistungsumfang: |
180 ECTS-Punkte für den gesamten Studiengang |
Zulassung: |
Erstsemester:
Keine Zulassung mehr möglich Höhere Semester:
Nicht zulassungsbeschränkt
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Bewerbungsfrist: |
Erstsemester:
Eine Bewerbung ist nicht mehr möglich
Höhere Semester: Wintersemester: 01.06. - 30.09., Sommersemester: 01.12. - 31.03. Wichtige Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen für höhere Semester. |
Fakultätszugehörigkeit: | Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen |
Ziel des Nebenfachs Internationale Forstwirtschaft ist es, den Studierenden Kenntnisse über die ökologischen und sozioökonomischen Grundlagen der Forstwirtschaft in Entwicklungsländern zu vermitteln. Die Absolventen dieses Studiengangs sind qualifiziert, in Organisationen zu arbeiten, die sich mit dem Anbau natürlicher Ressourcen befassen oder eine Karriere in der Forschung anstreben. Neben der Vermittlung von Fachkenntnissen für die Arbeit in der internationalen Forstwirtschaft dient dieses Fach auch der Vorbereitung auf ein international ausgerichtetes Masterstudium wie „Environmental Governance“, „Forest Ecology and Management“ oder „European Forestry“.
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Zulassungs- und Immatrikulationsordnung (ZImmO)
- Prüfungsordnung B.Sc.: Rahmenordnung
- Prüfungsordnung B.Sc.: Anlage A
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Prüfungsordnung B.Sc.: Internationale Waldwirtschaft (Nebenfach)
(Nur bei Studienbeginn vor dem 1. Oktober 2021; Abschluss des Studiums bis spätestens 30. September 2025)
Rechtlicher Hinweis
Bei den auf dieser Seite vom Dezernat 5 - Recht zur Verfügung gestellten Fassungen von Satzungen (insbesondere Zulassungsordnungen und Auswahlsatzungen sowie Studien- und Prüfungsordnungen) handelt es sich überwiegend um sogenannte Lesefassungen. Das heißt, in den Text der ursprünglichen Satzungen wurden jeweils alle nachfolgend vom Senat der Universität beschlossenen Änderungen eingearbeitet; bei den Bachelor- und Masterprüfungsordnungen handelt es sich in der Regel um Ausschnitte der jeweiligen Prüfungsordnung (Rahmenprüfungsordnung, fachspezifische Bestimmungen und Anlagen).
Alle Lesefassungen wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Gleichwohl kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass hierbei unbemerkt Fehler unterlaufen sind. Rechtlich verbindlich sind daher allein die amtlich bekanntgemachten, das heißt in den Amtlichen Bekanntmachungen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau bzw. bis zum Jahr 2000 im Amtsblatt des baden-württembergischen Wissenschaftsministeriums veröffentlichten Satzungen und Änderungssatzungen.
Zentrale Studienberatung
Das Service Center Studium - Zentrale Studienberatung (ZSB) der Universität informiert und berät zu allen Fragen, die vor, zu Beginn und während des Studiums auftreten können. Wenn Sie darüber hinaus noch fachspezifische Fragen haben, können Sie sich auch an die jeweilige Studienfachberaterin / den jeweiligen Studienfachberater wenden.
Studienfachberatung
Fakultät für Umwelt und Natürliche Ressourcen
2. OG, Raum 02 027
Tennenbacher Straße 4
79106 Freiburg
Tel.: +49 761 203-3673
info-unw-wum@unr.uni-freiburg.de
Sprechstunde:
Do. 10.00 - 12.00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr
Prüfungsamt
http://www.unr.uni-freiburg.de
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Hans-Christof Gundlach, Telefon: 0761 203-8605
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martina.nickel@unr.uni-freiburg.de
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