Studienfach- und Studiengangswechsel, Hochschulwechsel, Studienplatztausch
Studienfachwechsel/Studiengangwechsel
Beim Wechsel des Studienfachs oder des Studiengangs (Abschlussziels) ist eine Umschreibung notwendig, die Sie mit einer erneuten Bewerbung vornehmen. Ein Studienfachwechsel ist z.B. die Änderung des Hauptfachs oder des Nebenfachs im Bachelorstudiengang. Um einen Studiengangwechsel handelt es sich etwa beim Wechsel vom Lehramtsstudium in ein Bachelorstudium oder beim Wechsel vom Bachelor- in den Masterstudiengang.
Bei einem Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach und/oder in ein Fach mit besonderen Zulassungsvoraussetzungen ist zuerst eine fristgerechte Bewerbung für das neue Studienfach erforderlich. Der Studienfachwechsel kann anschließend nur durchgeführt werden, wenn eine Zulassung für das neue Studienfach vorliegt. Über die Studiengangsliste erfahren Sie, welche Studienfächer eine Zulassungsbeschränkung bzw. besondere Zulassungsvoraussetzungen haben und wie Sie sich dafür bewerben können. Bei einem Studienfachwechsel in ein Fach ohne besondere Zulassungsvoraussetzungen (zulassungsfrei) ist für externe Bewerbende eine Bewerbung Voraussetzung. Studierende der Universität Freiburg können sich ebenfalls über das Bewerbungsportal bewerben, alternativ aber auch direkt im Studierendensekretariat mit einem Formular umschreiben.
Ablauf beim Studienfachwechsel/Studiengangwechsel
Studienfachwechsel/Studiengangwechsel in einen Studiengang mit Zulassungsbeschränkung:
Externe Bewerber*innen und Studierende der Universität Freiburg:
- Fristgerechte Bewerbung für den neuen Studiengang über das Bewerbungsportal.
- Durchführung des Studienfachwechsels während der Immatrikulationsfrist (siehe Zulassungsbescheid).
- Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der Auswahlsatzung für höhere Semester.
Studienfachwechsel/Studiengangwechsel in einen Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung:
Externe Bewerber*innen:
- Fristgerechte Bewerbung für den neuen Studiengang über das Bewerbungsportal.
- Durchführung des Studienfachwechsels während der Immatrikulationsfrist (siehe Zulassungsbescheid).
- Vorlage eines Einstufungsnachweises: Einstufungsempfehlung des Prüfungsausschusses oder der Studienfachberatung. Dieses Dokument kann bei der Bewerbung hochgeladen werden, muss jedoch spätestens bei der Immatrikulation vorgelegt werden.
Studierende der Universität Freiburg:
- Fristgerechte Bewerbung für den neuen Studiengang über das Bewerbungsportal erwünscht, die Umschreibung ist auch mit einem Formular direkt im Studierendensekretariat möglich.
- Vorlage eines Einstufungsnachweises: Einstufungsempfehlung des Prüfungsausschusses oder der Studienfachberatung. Dieses Dokument kann bei einer Bewerbung über das Bewerbungsportal hochgeladen werden, muss in jedem Fall jedoch bis spätestens zwei Wochen nach Vorlesungsbeginn dem Studierendensekretariat vorgelegt werden.
Bei einem Wechsel nach dem 3. Fachsemester brauchen Sie eine Bescheinigung über eine Studienfachberatung. Diese bekommen Sie NUR bei der Fachstudienberatung des Studienganges, in den Sie wechseln wollen.
Hochschulwechsel
Hochschulwechsel
- Outgoings: Bitte bewerben Sie sich direkt an Ihrer Wunschuniversität. Als Hochschulwechsler*in gilt, wer im gleichen Fach an eine andere Universität wechselt.
- Incomings: Bitte wechseln Sie in die Rubrik Bewerbung, dort finden Sie für Hochschulwechsler*innen (auch Fortgeschrittene/höhere Semester), geordnet nach Abschlüssen, die jeweiligen Modalitäten.
Studienplatztausch
Bitte beachten Sie, dass jede Hochschule für einen Studienplatztausch eigene Rahmenbedingungen vorgibt und unabhängig von der Entscheidung der anderen beteiligten Tauschhochschule die Voraussetzungen überprüft. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Studienplatztausch.
An der Uni Freiburg ist der Studienplatztausch gemäß §7 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Ein Studienplatztausch zum 1. Fachsemester ist nicht möglich.
- In Humanmedizin ist ein Studienplatztausch zum 2.-4. vorklinischen Fachsemester, zum 1. klinischen Fachsemester und in höheren klinischen Fachsemestern möglich.
- Studienplatztausch ist nur möglich im gleichen Studiengang. Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen muss die Zulassungsbeschränkung in beiden Universitäten bestehen.
- Beide Tauschpartner*innen müssen gleichen Ausbildungsstand haben und im gleichen Fachsemester bzw. im gleichen klinischen Studienabschnitt Medizin (gleiches klinisches Fachsemester) immatrikuliert sein. Für zulassungsbeschränkte Fächer ist zu beachten, dass sich der gleiche Ausbildungsstand nach den Auffüllkriterien für höhere Semester richtet.
- Es darf kein Verlust des Prüfungsanspruchs oder kein endgültiges Nichtbestehen einer Studien- oder Prüfungsleistung bei beiden Tauschpartner*innen im betreffenden Studiengang vorliegen.
- Das Einverständnis der vom Tausch betroffenen Universität muss vorliegen.
- Beide Tauschpartner müssen an der jeweiligen Universität zugelassen und eingeschrieben sein.
- Beim Tausch wird der/die Student*in an der Universität Freiburg exmatrikuliert.
Für Studienplatztausch in Medizin im 2. (klinischen) Studienabschnitt finden Sie hier detaillierte Informationen.
Antragstellung
Der Antrag auf Studienplatztausch sowie alle geforderten Unterlagen im Original oder beglaubigter Kopie plus ein ausreichend frankierter Umschlag für die Rücksendung der Unterlagen sind per Post zu stellen:
Adresse:
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Service Center Studium / Studierendensekretariat
Sedanstr. 6 - 79098 Freiburg
Fristen:
für das Sommersemester: Antrag und Unterlagen sind bis zum 15. Januar per Post stellen, die Nachreichfrist für den Nachweis bestandener Klausuren und/oder Scheine sowie das Physikum-Zeugnis ist 31.03. Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
für das Wintersemester: Antrag und Unterlagen sind bis zum 15. Juli per Post zu stellen, die Nachreichfrist für den Nachweis bestandener Klausuren und/oder Scheine sowie das Physikum-Zeugnis 30.09. Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Fristen sind Ausschlussfristen, es gilt der Posteingangsstempel beim Service Center Studium.
Für einen Ringtausch reichen Sie bitte zusätzlich den Antrag auf Ringtausch sowie alle geforderten Zeugnisse, Immatrikulationsbescheinigungen und Genehmigungen der beteiligten Hochschulen ein. Bitte achten Sie darauf, dass die Formulare ordnungsgemäß unterschrieben und mit Stempeln oder Dienstsiegeln versehen sind. Die Fristen sind wie oben.
Ablauf
Auf den Formularen für Studienplatztausch und Ringtausch der Albert-Ludwigs-Universität müssen alle beteiligten Hochschulen unterschrieben und einen Stempel/Siegel gesetzt haben. Bitte senden Sie das komplett gestempelte und unterschriebene Formular in Original an uns zurück. Nach Erhalt der Zeugnisse (Physikumszeugnisse, sonstige Scheine und Leistungsübersichten) aller am (Ring)Tausch beteiligten Studierenden wird für die Person, die an die Universität Freiburg wechselt, ein Zulassungsbescheid erstellt, mit dem sie sich an der Universität Freiburg immatrikulieren kann. Gleichzeitig muss die Person, die die Universität Freiburg verlässt, einen Antrag auf Exmatrikulation beim Studierendensekretariat stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Universität Freiburg keine Tauschpartner*innen vermitteln kann. Sofern Sie eine/einen Tauschpartner*in gefunden haben, können Sie im Studierendensekretariat einen stellen.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe eines Antrages auf Studienplatztausch nicht automatisch zu einer Genehmigung führt.