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Auswahlverfahren

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Die endgültige Vergabeentscheidung trifft die Baden-Württemberg Stiftung nach einer Vorauswahl durch die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (UFR) und Begutachtung durch eine Zentrale Stipendienkommission. Mit einer Zusage an die BewerberInnen durch die Baden-Württemberg Stiftung wird Mitte Juni bzw. bei der Bewerbungsfrist am 01. November im Dezember gerechnet.
 
Das standardisierte Auswahlverfahren an der UFR umfasst eine Vorauswahl unter Einbezug objektiv erfassbarer Kriterien aus den schriftlichen Unterlagen durch mindestens 2 GutachterInnen.
 
Zu den Auswahlkriterien gehören unter anderem die Studienleistungen, die relevanten Sprachkenntnisse, formale Kriterien bezüglich der Bewerbungsunterlagen sowie die soziale und interkulturelle Kompetenz der Bewerbenden.
 
Die Chancen der einzelnen BewerberInnen hängen von der Stärke und Anzahl der eingegangenen Bewerbungen sowie dem vorhandenen Budget ab.