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Leistungsübersicht / Transcript

Austauschstudierende erhalten zum Semesterende von den Dozierenden bzw. vom Fachbereich für jede besuchte Lehrveranstaltung einen Leistungsnachweis.

Dieser enthält eine Note oder bestätigt lediglich die regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung und dient zur Leistungsanerkennung an der Heimatuniversität.

Sofern Studierende oder die Heimatuniversität eine einzige gesammelte Aufstellung der Leistungen, eine Leistungsübersicht (Transcript of records) benötigen, kann dieses Dokument erstellt werden.

Bedenken Sie daher bitte, dass Sie für eine Leistungsübersicht (Transcript of Records) grundsätzlich selbst verantwortlich sind. Kontaktieren Sie uns bei Bedarf rechtzeitig vor Ihrer Abreise!

Ansprechpartner:

a) Erasmus-Studierende wenden sich bitte an ihren zuständigen Erasmus-Fachkoordinator.

b) Teilnehmer/-innen internationaler Studienprogramme (AYF, CYF, UMass, IES, Colgate) wenden sich bitte an ihren Resident Director.

c) Austauschstudierende des vom International Office koordinierten „University of Freiburg Global Exchange“ wenden sich bitte vor Abreise an das International Office und beachten die folgenden Hinweise:

Wie bekomme ich ein Transcrip of Records (University of Freiburg Global Exchange)?
Ihre Leistungsübersicht finden Sie auf HISinOne im Menü 'Mein Studium' unter 'Leistungen'.

Unter dem Punkt 'Bescheinigungen und Berichte'. Klicken Sie dazu auf die gewünschte Variante Ihrer Leistungen. Exportieren Sie sich Ihre Leistungsübersicht (Transcript of records) als PDF aus HISinOne. Kommen Sie vor Ihrer Abreise mit dem ausgedruckten Transcript in das International Office, um sich das Transcript offiziell bestätigen zu lassen.

Bitte beachten Sie, dass die Leistungsübersicht in HISinOne nur für Studiengänge mit bereits umgestellter Prüfungsverwaltung angeboten wird.

Ist die Prüfungsverwaltung für Ihren Studiengang noch nicht umgestellt, erhalten Sie zum Semesterende von den Dozierenden bzw. vom Fachbereich für jede besuchte Lehrveranstaltung einen Leistungsnachweis - den sogenannten „Schein“.

Sammeln Sie zunächst alle Scheine! Dann füllen Sie das auf der Homepage des International Office zur Verfügung gestellte Transcript-Formular [DOC] aus. Kommen Sie vor Ihrer Abreise mit dem ausgedruckten und ausgefüllten Transcript und allen Scheinen in das International Office. Dort wird das Transcript offiziell bestätigt.

Was mache ich, wenn ein „Schein“ erst später ausgestellt wird?
Sollten Sie für einzelne Veranstaltungen noch keinen Nachweis (Schein) haben, können Sie die Veranstaltungen auf Ihrem Transcript dennoch aufführen. Schreiben Sie bitte in der Spalte „Note/Grade“ in diesem Fall: „noch nicht benotet“. Oft reicht es, das Transcript zusammen mit dem später nachgeschickten Schein an Ihrer Heimatuniversität vorzulegen.

Sollten Sie dennoch ein aktualisiertes/komplettes Transcript benötigen, sammeln Sie bitte zunächst alle Scheine bzw. lassen sich die noch fehlenden Scheine vom Fachbereich/Institut (per E-Mail) nachschicken, bis Sie alle Scheine vollständig haben.

Anschließend schicken Sie Ihr ausgefülltes Transcript-Formular mit einer eingescannten Kopie aller aufgeführten Scheine an das International Office (), welches Ihnen das Transcript bestätigt und Ihnen dann per E-Mail zurücksendet.

Bitte teilen Sie uns unbedingt eine Postadresse mit, sofern das Transcript auch mit regulärer Post an Sie oder Ihre Heimatuniversität verschickt werden soll.

Exmatrikulation

Studierende, die ihr Studium an der Universität Freiburg nicht fortsetzen bzw. beenden wollen, müssen einen Antrag auf Exmatrikulation beim Studierendensekretariat stellen. Damit endet der Studierendenstatus an der Universität.
Dem Antrag, der im Studierendensekretariat erhältlich ist oder heruntergeladen werden kann, sind neben dem Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek (auf dem Antrag) auch die UniCard beizufügen. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters wirksam.
Der/die Studierende erhält eine Exmatrikulationsbescheinigung. Bei einer erneuten Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Universität wird die Exmatrikulationsbescheinigung benötigt, weshalb wir Ihnen dringend empfehlen, die Exmatrikulation antragsgemäß durchzuführen. Wer sich nicht innerhalb der von der Universität festgesetzten Frist zurückmeldet, wird von Amts wegen exmatrikuliert. Für eine spätere Neueinschreibung an einer deutschen Universität muss dann im Nachhinein eine Exmatrikulationsbescheinigung der Universität Freiburg organisiert werden, was durch antragsgemäße Exmatrikulation vermeidbar ist.

Abmeldung Bürgeramt und Krankenversicherung

Bitte denken Sie daran sich beim Bürgeramt des Wohnortes und der Krankenkasse abzumelden (bitte Versichertenkarte abgeben) und ihr Bankkonto zu schließen, wenn Sie Freiburg verlassen.

 

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