Bewerbung für den University of Freiburg Global Exchange
Bewerbungsfristen
für den University of Freiburg Global Exchange:
- zum Studienstart im Wintersemester: 01. April
- zum Studienstart im Sommersemester: 01. November
Bewerbungsunterlagen
für Studierende des University of Freiburg Global Exchange:
Hier finden Sie den Incoming-Antrag "University of Freiburg Global Exchange", der online auszufüllen ist. Bitte beachten Sie die aktuellen Bewerbungsfristen.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen sind:
- Incoming Service, Mr. Atavi Yenke: global-incoming@zv.uni-freiburg.de
- Team Coordinator Mobility, Dr. Jens Langer: jens.langer@zv.uni-freiburg.de
- Baden-Württemberg Stipendium, Susanne Obert: bw-stipendium@zv.uni-freiburg.de
Baden- Württemberg Stipendium
Studierende, die über Universitäts- oder Fakultätspartnerschaften einen Austauschplatz an der Universität Freiburg erhalten haben, können sich auf ein Baden-Württemberg Stipendium bewerben.
Weitere Informationen zur Bewerbung, sowie alle Fristen und notwendige Formulare
Krankenversicherung
Wer in Deutschland studieren und leben möchte, benötigt eine Krankenversicherung. Bei der Vorbereitung zur Einschreibung ist das International Office dazu verpflichtet zu überprüfen, ob Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben. Wir empfehlen, dass Sie sich bei einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse zum Studierendentarif versichern. Dies ist in Deutschland die günstigste Möglichkeit sich bei größtmöglicher Sicherheit gegen gesundheitliche Risiken abzusichern.
Das International Office bietet Ihnen als Service an, Sie bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Freiburg zu versichern. Der Krankenkassenbeitrag für Studierende ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich. Sobald Sie ein Konto bei einer Bank in Deutschland eröffnet haben, wird der Betrag monatlich von Ihrem Konto abgebucht.
Wer während seiner Studienzeit in Deutschland das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester überschreitet, kann die gesetzliche Versicherung mit höherem Beitrag weiterführen.
Studierende aus der EU und dem EWR können von dieser Versicherungspflicht befreit werden. Ähnliches gilt für nicht EU- Studierende wenn ausreichender internationaler Versicherungsschutz nachgewiesen werden kann. Das International Office wird Ihnen dabei helfen diese Befreiung zu beantragen.
Visum/ Aufenthaltserlaubnis
Sobald Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben, können Sie Ihre Einreise nach Deutschland organisieren.
Ob Sie als internationaler Studierender ein Visum brauchen, hängt davon ab, aus welchem Land Sie kommen und wie lange Sie in Deutschland bleiben möchten. Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts und in unserem Welcome Guide für Internationale Studierende.
HINWEIS: Reisen Sie auf keinen Fall als Tourist ein. Ein Touristenvisum kann nachträglich nicht in ein Visum zu Studienzwecken oder zur Studienbewerbung umgewandelt werden. Sie sollten auch nicht mit einem Schengenvisum zu Besuchszwecken oder für Geschäftsaufenthalte einreisen.
Wohnen
Als Austauschstudierende bekommen Sie - falls im Incoming-Antrag "University of Freiburg Global Exchange" beantragt - ein Zimmer im Studierendenwohnheim. Das Studierendenwerk wird sich bei Ihnen per E-Mail im August (für das Wintersemester) oder im Januar (für das Sommersemester) melden, um die Details mit Ihnen abzustimmen. Bitte kontrollieren Sie Ihren E-Mail-Posteingang regelmäßig. Den Mietvertrag für Ihr Zimmer erhalten Sie dann während der Arrival Days im International Office. Den Schlüssel erhalten Sie direkt beim Hausmeister des Studierendenwohnheims. Bitte beachten Sie, dass die Zimmer im Studierendenwohnheim immer für ein ganzes Semester oder Jahr vermietet werden (Wintersemester: 1. Oktober bis 31. März/ Sommersemester: 1. April bis 30. September).
Weitere Möglichkeiten in Freiburg ein Zimmer zu bekommen, finden Sie im Welcome-Guide für internationale Studierende „Wo kann ich wohnen“.
Semester-Ticket
Studierende der Universität Freiburg können den Öffentlichen Personennahverkehr besonders günstig benutzen. Es gibt ein Semesterticket für Studierende, das im Wintersemester vom 1. Oktober bis 31. März und im Sommersemester vom 1. April bis 30. September gilt. Sie können damit Regionalbahnen, Straßenbahnen und Busse des RVF-Verkehrsverbunds Freiburg in Freiburg und der Region nutzen. Sie erhalten – sofern während der Zulassung gewünscht - das SemesterTicket am Arrival Day im International Office.
Aber auch ohne SemesterTicket haben alle Studierenden mit ihrem gültigen Studierendenausweis abends freie Fahrt mit den Bussen und Bahnen des RVF. Dieses Angebot gilt täglich von 19.00 Uhr bis Betriebsschluss, allerdings nicht für Nachtbusse.
Anmeldung zu vorbereitenden Sprachkursen
Das Sprachlehrinstitut der Albert-Ludwigs-Universität (SLI) bietet in der vorlesungsfreien Zeit im März, August und September Intensivsprachkurse in Deutsch und Englisch für internationale Studierende aller Fachbereiche und aller Sprachniveaus an.
Der Unterricht umfasst 20 Wochenstunden von montags bis freitags am Vormittag. Zu allen Kursen gibt es ein vielfältiges Seminarprogramm am Nachmittag, die Möglichkeit zum Selbststudium im Sprachlabor sowie ein reichhaltiges Freizeitangebot.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für diese Kurse separat anmelden müssen und diese Kurse kostenpflichtig sind. Bitte melden Sie sich frühzeitig an, da die Kurse schnell ausgebucht sind. Wenn Sie in Ihrem Zulassungsantrag ein Zimmer beantragt haben, erhalten Sie über das International Office für den gesamten Zeitraum Ihres Aufenthaltes in Freiburg ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim. Buchen Sie bei der Anmeldung zum SLI-Sprachkurs deshalb bitte kein Zimmer!
Weitere Informationen zu den Internationalen Sprachkursen und Anmeldung