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Sprachliche Voraussetzungen

Für ein erfolgreiches Bachelor- oder Staatsexamensstudium benötigen Sie sehr gute Deutschkenntnisse. Bis auf den Bachelor of Liberal Arts and Sciences ist die Unterrichtssprache in den grundständigen Studiengängen immer Deutsch.
Für Masterstudiengänge gelten zum Teil andere Sprachvoraussetzungen, die in den jeweiligen Zulassungsordnungen oder Auswahlsatzungen zu finden sind. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt beim Masterstudiengang. Hier finden Sie englischsprachige Masterstudiengänge.

Für ein grundständiges Studium (Bachelor oder Staatsexamen) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg benötigen Sie einen der folgenden Sprachnachweise:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Ergebnis DSH-2 oder -3. Diese Prüfung wird am Sprachlehrinstitut der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg abgehalten und umfasst einen schriftlichen sowie einen mündlichen Teil.
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), mit dem Ergebnis Niveaustufe 4 oder 5 (TDN 4 oder 5) in allen vier Prüfungsbereichen.
  • Goethe-Zertifikat C2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II) mit 4xC1 oder 3xC1 und 1xB2
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss (z.B. Abitur, Matura usw.)
  • Weitere Ausnahmen finden sie hier, auf Seiten 5 und 6


Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, müssen folgende Sprachzertifikate bereits bei der Bewerbung vorliegen:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Ergebnis DSH-2 oder -3. Diese Prüfung wird am Sprachlehrinstitut der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg abgehalten und umfasst einen schriftlichen sowie einen mündlichen Teil.
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), mit dem Ergebnis Niveaustufe 4 oder 5 (TDN 4 oder 5) in allen vier Prüfungsbereichen.
  • Goethe-Zertifikat C2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II) mit 4xC1 oder 3xC1 und 1xB2
    telc Deutsch C1 Hochschule
  • Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss (z.B. Abitur, Matura usw.)
  • Weitere Ausnahmen finden sie hier, auf Seiten 5 und 6

Wenn Sie sich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben und noch nicht über eines dieser Sprachzertifikate verfügen, dann müssen Sie einen der folgenden Nachweise bei der Bewerbung einreichen:

  • DSH 1 oder
  • TestDaF mit mindestens 3 Punkten in allen Testbereichen oder
  • Teilnahmebescheinigung eines C1-Kurses oder
  • Einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).

Eines der obengenannten C1-Sprachzertifikate muss bis zur Immatrikulation zwingend nachgereicht werden.

Die obengenannten C1-Sprachzertifikate müssen bei der Bewerbung um einen Studienplatz in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie zwingend vorliegen.