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Vollzeitstudium

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Internationale Studieninteressierte können sich für grundständige Studiengänge (Bachelor, Staatsexamen) während der Bewerbungsphase direkt online bewerben. Das gesamte Studienangebot der Universität Freiburg sowie die Bewerbungsfristen finden Sie auf der Studiengangliste. Die Bewerbung erfolgt per Dokumentenupload. Bitte bewerben Sie sich im Bewerbungsportal und folgen Sie den Anweisungen des Programms. Das Bewerbungsportal ist ab 1. Juni für das Wintersemester und ab 1. Dezember für das Sommersemester geöffnet. Eine Liste der erforderlichen Bewerbungsunterlagen finden Sie unten auf dieser Seite unter „Checklisten für Bewerbungen“.
Im Folgenden finden Sie wichtige Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbungsunterlagen.

Achtung: Bewerbungen für die Studiengänge Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie erfolgen nicht über Hochschulstart, sondern direkt über das der Universität Freiburg
 

 

Unter einer Hochschulzugangsberechtigung versteht man Bildungsnachweise, die für ein Studium an einer Universität oder Hochschule in Deutschland notwendig sind. Internationale Studienbewerber/innen, die eine Zulassung in einem grundständigen Studiengang (Bachelor oder Staatsexamen) an einer Universität in Deutschland beantragen, benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber/innen eine Hochschulzugangsberechtigung. In Deutschland ist dies in der Regel das Abitur. Die Sekundarschulabschlüsse aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union berechtigen in der Regel zur Aufnahme eines Studiums an einer deutschen Universität.

Es gibt in Deutschland verschiedene Arten des Hochschulzugangs, die sich aus dem jeweiligen Schulabschluss ergeben. Grundsätzlich können drei verschiedene Arten des Hochschulzugangs unterschieden werden:

  • Direkter Hochschulzugang: Internationale Studieninteressierte, deren Sekundarschulabschluss mit dem deutschen Abitur gleichwertig ist, können sich in Deutschland direkt für ein Hochschulstudium bewerben. Dies ist in der Regel auch dann der Fall, wenn bereits ein Studienabschluss (z.B. Bachelor) einer anerkannten Hochschule im Ausland vorliegt.
  • Direkter fachorientierter Hochschulzugang: Internationale Studieninteressierte, deren Sekundarschulabschluss grundsätzlich anerkannt ist, jedoch nicht allgemeinbildend, sondern fachspezifisch oder berufsbildend, können in der Regel nur Studienfächer aus dem jeweiligen Bereich wählen (z.B. nur Geisteswissenschaften oder nur Naturwissenschaften). Sie können sich ebenfalls direkt für ein entsprechendes Hochschulstudium bewerben. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Fachbindung durch Bestehen einer Delta-Prüfung an der Universität Mannheim aufzuheben. Mit dem Nachweis einer bestandenen Deltaprüfung können Sie sich für alle Bachelorstudiengänge an der Universität Freiburg bewerben. Die Delta-Prüfung findet jedes Jahr im Mai statt.
  • Indirekter Hochschulzugang: Internationale Studieninteressierte, deren Schulabschluss mit dem deutschen Abitur nicht gleichwertig ist, haben möglicherweise die Gelegenheit dies auszugleichen. Hier gibt es in der Regel zwei Wege:
    • Zusätzlich zum Schulabschluss müssen erfolgreiche Studienzeiten an einer anerkannten Hochschule im Ausland nachgewiesen werden. Die erforderliche Dauer der Studienzeiten kann je nach Schulabschluss unterschiedlich sein.
    • Zusätzlich zum Schulabschluss muss ein Studienkolleg in Deutschland ein Jahr lang besucht und mit der Feststellungsprüfung erfolgreich abgeschlossen werden (siehe dazu auch unter „Studienkolleg“).

      Beide Wege führen anschließend zu einem fachorientierten Hochschulzugang in Deutschland. Die Fachorientierung folgt aus dem Studienfach bzw. aus dem Schwerpunktkurs auf dem Studienkolleg.
       

Grundlage der Bewertung internationaler Schul- und Studienabschlüsse ist die Datenbank der Kultusministerkonferenz (Anabin), die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) verwaltet wird. Internationale Studieninteressierte können sich in dieser Datenbank selbstständig über die Anerkennung Ihrer Schul- und Studienabschlüsse aus dem Ausland informieren.

Für Informationen zum International Baccalaureate Diploma (IB-Diploma) geben Sie bitte „International Baccalaureate" in der Ländersuche bei den Schulabschlüssen in Anabin ein und lesen Sie die Informationen in der Vereinbarung sorgfältig durch. Es gilt jeweils die Vereinbarung, die zum Zeitpunkt des Eintritts in das IB-Programm gültig war.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Ihre Schul- und Studienabschlüsse erst prüfen können, wenn Sie sich an der Universität Freiburg mit den geforderten Unterlagen beworben haben. Eine Zeugnisprüfung im Vorfeld der Bewerbung ist nicht möglich.

Für ein erfolgreiches Bachelor- oder Staatsexamensstudium benötigen Sie sehr gute Deutschkenntnisse. Bis auf den Bachelor of Liberal Arts and Sciences ist die Unterrichtssprache in den grundständigen Studiengängen immer Deutsch.
Für Masterstudiengänge gelten zum Teil andere Sprachvoraussetzungen, die in den jeweiligen Zulassungsordnungen oder Auswahlsatzungen zu finden sind. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt beim Masterstudiengang. Hier finden Sie englischsprachige Masterstudiengänge.

Für ein grundständiges Studium (Bachelor oder Staatsexamen) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg benötigen Sie einen der folgenden Sprachnachweise:

  • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit dem Ergebnis DSH-2 oder -3. Diese Prüfung wird am Sprachlehrinstitut der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg abgehalten und umfasst einen schriftlichen sowie einen mündlichen Teil.
  • Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), mit dem Ergebnis Niveaustufe 4 oder 5 (TDN 4 oder 5) in allen vier Prüfungsbereichen.
  • Goethe-Zertifikat C2
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Stufe II (DSD II) mit 4xC1 oder 3xC1 und 1xB2
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Deutschsprachiger Sekundarschulabschluss (z.B. Abitur, Matura usw.)
  • Weitere Ausnahmen finden sie hier, auf Seiten 5 und 6


Sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht über eines dieser Sprachzertifikate verfügen, dann können Sie folgende Nachweise einreichen:

  • DSH 1 oder
  • TestDaF mit mindestens 3 Punkten in allen Testbereichen oder 
  • Teilnahmebescheinigung eines C1-Kurses oder
  • Einen Nachweis über Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).

Eine der obengenannten Sprachprüfungen muss bis zur Immatrikulation zwingend nachgereicht werden.

 

Die obengenannten C1-Sprachzertifikate müssen bei der Bewerbung um einen Studienplatz in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie zwingend vorliegen.

In den unten aufgelisteten Fächern gibt es zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. Nachweise über Sprachkenntnisse in anderen Sprachen, das Bestehen einer Aufnahmeprüfung oder ein Auswahlgespräch. Genauere Informationen zu den einzelnen Voraussetzungen erhalten Sie auf der Seite des jeweiligen Studiengangs. Dort können Sie auch sehen, ob das Fach zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist.

Diese zusätzlichen Voraussetzungen gelten für EU-, EWR- und auch für internationale (nicht-EU) Bewerber*innen.


* Bitte beachten Sie, dass Sie sich in diesen Fächern selbst für die Aufnahmeprüfungen/Auswahlgespräche anmelden müssen und keine gesonderte Einladung an Sie ergehen wird.

In vielen Studiengängen übersteigt die Zahl der Bewerber/innen die Zahl der verfügbaren Studienplätze. Diese Studienplätze sind zulassungsbeschränkt (Numerus clausus). In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen werden Studienplätze an internationale Bewerber (Nicht-EU-Bewerber/-innen) im Rahmen einer Quote (8% in allen Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen bzw. 5% in den Fächern Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie) vergeben.
In welchen Fächern eine Zulassungsbeschränkung besteht erfahren Sie über die Studiengangliste.

Sie können für grundständige Studiengänge, die höheren Fachsemester und Masterstudiengänge jeweils höchstens drei Bewerbungen für Studiengänge mit Zulassungsbeschränkung abgeben. Bewerbungen für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (zulassungsfrei) fallen nicht unter diese Begrenzung.

Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung auch einen Nachweis über ein absolviertes Studienorientierungsverfahren bei. Ein Studienorientierungsverfahren ist ein Selbsttest, der keine Auswirkungen auf die Vergabe der Studienplätze hat. Er dient allen Studieninteressierten zur Orientierung und hilft bei der Entscheidung für das richtige Studienfach.
Welche Verfahren zur Studienorientierung an der Universität Freiburg anerkannt sind, erfahren Sie hier:


Internationalen Studieninteressierten empfehlen wir den Test für ausländische Studierende (siehe auch unten zu TestAS). Sie haben auch die Möglichkeit, mit Hilfe der Online Studienwahl Assistenten (OSA) der Universität Freiburg das für Sie passende Studienfach zu finden.

Bewerbung zum Studienkolleg

Internationale und deutsche Studienbewerber/innen, deren Hochschulzugangsberechtigung mit dem deutschen Abitur nicht gleichwertig ist, können die "Prüfung zur Feststellung der Hochschulreife" (kurz „Feststellungsprüfung“) ablegen, sofern dies von der ZAB oder dem Regierungspräsidium empfohlen wird. Sie erhalten die Möglichkeit, sich in einem einjährigen Vorbereitungskurs am Studienkolleg in Heidelberg auf das Studium vorzubereiten. Eine direkte Anmeldung beim Studienkolleg Heidelberg ist nicht möglich. Bitte bewerben Sie sich vom 01. Juni bis zum 15. Juli für das Wintersemester bzw. vom 01. Dezember bis zum 15. Januar für das Sommersemester über das online-Bewerbungsportal der Universität Freiburg für den Abschluss "Feststellungsprüfung". Das Studienfach "Studienkolleg" und das 1. Fachsemester werden automatisch ausgewählt. In einem zweiten Schritt müssen Sie dann an den entsprechenden Stellen Ihren Sprachnachweis, Ihre Hochschulzugangsberechtigung, Ihr Motivationsschreiben sowie Ihren Lebenslauf hochladen. Anschließend müssen Sie den gewünschten Kurs am Studienkolleg auswählen und Ihren zukünftigen Studiengang an der Universität Freiburg benennen. Die Kurse am Studienkolleg sowie die einzelnen Studiengänge an der Universität Freiburg sind im online-Bewerbungsportal verlinkt.

Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung für das Studienkolleg über ein höheres Fachsemester nicht möglich ist.

Sprachvoraussetzungen für die Bewerbung:

  • DSH 1
  • TestDaF 3 oder 4
  • Goethe-Zertifikat C1
  • Sprachdiplom der KMK Stufe II (DSD II) mit dem Ergebnis 4xB2
  • telc Deutsch B2
  • Nachweis der Teilnahme an einem C1-Sprachkurs


Weitere Informationen zum Studienkolleg finden Sie hier:

 

Sie haben bereits ein Studienkolleg besucht und die Feststellungsprüfung abgeschlossen?

  • Wir akzeptieren die Feststellungsprüfungen aller Studienkollegs, die Teil der Arbeitsgemeinschaft bundesweiter Studienkollegs sind.
  • Feststellungsprüfungen von anderen Studienkollegs werden nur in bestimmten Einzelfällen von der Universität Freiburg akzeptiert.
  • Feststellungsprüfungen von Studienkollegs, die an Fachhochschulen angegliedert sind, führen zu einer Fachhochschulreife und können daher nicht von der Universität Freiburg akzeptiert werden.
  • Bitte laden Sie bei der Bewerbung sowohl Ihre schulischen Bildungsnachweise als auch Ihre Feststellungsprüfung hoch.

Das Ergebnis des TestAS wird nur bei den Studiengängen Humanmedizin und Zahnmedizin im Auswahlprozess berücksichtigt. Bei allen anderen Fächern kann der TestAS anstelle des Studienorientierungstests bei der Bewerbung hochgeladen werden, hat jedoch keinen Einfluss auf die Studienplatzvergabe.

 

Wann und wo Sie den TestAS ablegen können erfahren Sie unter www.testas.de.

Wichtige Hinweise:

  • Die Teilnahme am TestAS ist an der Universität Freiburg freiwillig! Sie können zudem selbst entscheiden, ob Sie Ihr Testergebnis der Universität Freiburg zur Verfügung stellen oder nicht.
  • Die Universität Freiburg empfiehlt Ihnen, am Sprach-Screening (onDaF, Online-Einstufungstest Deutsch als Fremdsprache) nicht teilzunehmen, wenn Sie sich mit dem TestAS nur an der Universität Freiburg um einen Studienplatz bewerben möchten.
  • Der Test ersetzt nicht die Sprachnachweise oder die Hochschulzugangsberechtigung, die Voraussetzung für eine Zulassung zu einem Studium an der Universität Freiburg sind.
  • Bewerber für ein Master- oder Kurzzeitstudium (Freemover, Austauschstudierende) sowie Doktoranden müssen nicht am TestAS teilnehmen.

Wenn Sie bereits an einer Hochschule im Ausland oder an einer anderen deutschen Hochschule studiert haben, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diese Studienleistungen an der Universität Freiburg anerkennen zu lassen. Eine Anerkennung von Studienleistungen kann unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:

  • Die Studienleistungen wurden im Rahmen eines anerkannten Studiengangs an einer anerkannten Hochschule im Ausland oder an einer anderen deutschen Hochschule erbracht.
  • Die Studienleistungen wurden im gleichen oder einem verwandten Studienfach abgelegt und sind Teil des Curriculums des neuen Studiengangs an der Universität Freiburg.
  • Die Studienzeiten sind nicht Voraussetzung für den Hochschulzugang in Deutschland (siehe oben unter „Hochschulzugangsberechtigung – indirekter Hochschulzugang“)

Zuständig für die Anerkennung der Studienleistungen ist der jeweilige Fachbereich bzw. das jeweilige Prüfungsamt.

Unser Merkblatt erklärt Ihnen, wie eine Amtliche Beglaubigung aussehen muss, damit sie bei der Bewerbung um einen Studienplatz akzeptiert wird.