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Für Meister oder mit einer beruflichen Aufstiegsfortbildungsprüfung

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Zugang zu einem grundständigen Studium für Meister oder mit einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildungsprüfung § 58 Absatz 2 Ziffer 5 LHG


Voraussetzungen

1. erfolgreicher Abschluss einer staatlich anerkannten Ausbildung und zusätzlich erfolgreicher Abschluss:

    1. einer Meisterprüfung oder
    2. einer gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf
    3. Besuch einer Fachschule im Sinne des § 14 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg

2. schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einem studiengangsbezogenen Beratungsgespräch bei der Fachberatung. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem gewählten Studiengang im Abschnitt „Beratung"

Eine anerkannte gleichwertige berufliche Fortbildung liegt vor, wenn

  • die Fortbildung öffentlich-rechtlich geregelt ist,
  • die Fortbildung auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung basiert,
  • es sich bei der Fortbildung um eine berufliche Aufstiegsfortbildung handelt,
  • die Fortbildung mindestens 400 Unterrichtsstunden umfasst,

Eine Übersicht von anerkannten Fort- und Weiterbildungen stellen wir Ihnen in Kürze zur Verfügung.


Weitere Informationen erhalten Sie bei
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Service Center Studium
Sedanstraße 6
79098 Freiburg
Tel. +49 (0)761 203 4246


Bewerbung um einen Studienplatz
Führen Sie die Onlinebewerbung durch (bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen) und legen Sie dem Antrag auf Zulassung das Ausbildungszeugnis, das Zeugnis der Meisterprüfung oder der beruflichen Aufstiegsfortbildung (jeweils in beglaubigter Kopie) und den Nachweis über das Beratungsgespräch bei.