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Für sonstige beruflich Qualifizierte

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Zugang über die Eignungsprüfung für sonstige beruflich Qualifizierte § 58 Absatz 2 Ziffer 6 LHG


Voraussetzungen für die Zulassung zur Eignungsprüfung

  1. Erfolgreicher Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung.
  2. Eine in der Regel dreijährige, fachlich dem angestrebten Studiengang entsprechende Berufserfahrung.

    Voraussetzung für die Bewerbung um einen Studienplatz zusätzlich:

  3. Schriftlicher Nachweis über die Teilnahme an einem studiengangsbezogenen Beratungsgespräch bei einer Fachberatung. Die Kontaktdaten finden Sie unter dem gewählten Studiengang im Abschnitt „Beratung".


Informationen zur Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung dient der Feststellung, ob die Person auf Grund ihrer Persönlichkeit, ihrer Vorkenntnisse, ihrer geistigen Fähigkeiten und Motivation für das Studium in dem gewählten Studiengang geeignet ist. Eine Anmeldung zur Eignungsprüfung ist nur für einen der beruflichen Vorbildung fachlich entsprechenden Studiengang möglich.

Termin und Inhalt der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich im Mai statt und wird an den internationalen Studienkollegen der Universitäten Heidelberg und Karlsruhe durchgeführt. Der Antrag mit allen Unterlagen ist bis zum 31. Januar eines jeden Jahres bei der Universität Freiburg einzureichen.
Informationen hierzu erhalten Sie telefonisch unter +49 (0)761 203 4246 (Mo - Do 9 - 16:30 und Fr 9 - 12) oder per E-Mail:

Die Eignungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung in Deutsch und Englisch, einer fachspezifischen Aufsichtsarbeit bezogen auf den angestrebten Studiengang, sowie einer mündlichen Prüfung zu allgemeinen und aktuellen Themen.

Der fachspezifische Prüfungsteil findet in einem der fünf Bereiche statt:

  1. Technisch, mathematisch und naturwissenschaftliche Studiengänge (Prüfung in Karlsruhe).
  2. Medizinisch und biologische Studiengänge.
  3. Wirtschafts- und verhaltenswissenschaftliche Studiengänge.
  4. Sprachlich-geisteswissenschaftliche Studiengänge.
  5. Gesellschaftswissenschaftliche Studiengänge.

Für die Durchführung der Prüfung wird eine Gebühr von € 200,00 erhoben.

Eine Beratung über Inhalt, Anforderung und Ablauf der Eignungsprüfung bei den Studienkollegen wird empfohlen.
Nach erfolgreichem Bestehen der Eignungsprüfung erhält man die fachgebundene Hochschulreife.
Die Eignungsprüfung kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden, jedoch nicht zum Zweck der Notenverbesserung. Bei Nichtantreten der Prüfung ohne Erklärung gilt die Prüfung als nicht bestanden. Eine bestandene Eignungsprüfung gilt unbefristet und wird von allen Universitäten in Baden-Württemberg bei gleichem Studiengang oder bei Studiengängen mit wesentlich gleichem Inhalt anerkannt.
Satzung der Albert-Ludwigs-Universität über die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte


Weitere Informationen und ggfls. den Antrag erhalten Sie bei:
Alberts-Ludwigs-Universität Freiburg
Service Center Studium
Sedanstraße 6
79098 Freiburg
Tel. +49 (0)761 203 4246


Bewerbung um einen Studienplatz
Führen Sie die Onlinebewerbung durch (bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen) und legen Sie dem Antrag auf Zulassung das Ausbildungszeugnis (in beglaubigter Kopie), der Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung und den Nachweis über das Beratungsgespräch bei.