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Behörden

Das Studierendenwerk Freiburg (SwFR) bietet kostenlose Behördenführungen für alle neuen Studierenden aus dem Ausland in deutscher und englischer Sprache an. Dabei erhalten sie Unterstützung bei der Erledigung der folgenden erforderlichen Behördengänge: Anmeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt, Eröffnung eines Bankkontos und Abschluss einer  Krankenversicherung bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse.


Mehr Info

Nach der Ankunft in Freiburg sollten Sie sich innerhalb von zwei Wochen mit Ihrer neuen Wohnadresse in Deutschland beim Bürgeramt polizeilich anmelden. Sie bekommen dort eine Meldebescheinigung. Für einen Termin müssen Sie dort ein Ticket mit einer Wartenummer ziehen oder Sie vereinbaren einen Termin vorab online.

Wohnen Sie in Freiburg?
Dann ist das Bürgeramt der Stadt Freiburg zuständig

Wohnen Sie nicht in Freiburg?
Melden Sie sich beim Bürgermeisteramt/ der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes an.
Bitte denken Sie daran, wenn Sie Freiburg verlassen, sich beim Bürgeramt des Wohnortes und der Krankenkasse abzumelden und Ihr Bankkonto schließen.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern müssen vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums zur Ausländerbehörde der Stadt Freiburg (oder zur Ausländerbehörde des Landratsamtes, wenn Sie außerhalb von Freiburg wohnen) um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
 

Wohnsitz im Stadtkreis Freiburg:
Stadt Freiburg
Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Abteilung 4: Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht

Telefon (0761) 201-6470
Fax (0761) 201-6495
www.freiburg.de/pb/,Lde/205368.html

Öffnungszeiten:

  • Montag: 07.30 bis 16.00 Uhr
  • Dienstag: 07.30 bis 12.30 Uhr
  • Mittwoch: 07.30 bis 17.30 Uhr
  • Donnerstag: 07.30 bis 12.30 Uhr
  • Freitag: 07.30 bis 12.30 Uhr

 

Wohnsitz im Landkreis:

Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Ausländerbehörde
Stadtstraße 2
www.breisgau-hochschwarzwald.de

Nachdem Sie in Deutschland mit einer Adresse angemeldet sind, erhalten Sie automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern ein Schreiben per Post mit Ihrer persönlichen Identifikationsnummer (IdNr). Bitte bewahren Sie das Schreiben gut auf! Sie brauchen diese Nummer z.B. wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten.

 

Identifikationsnummer.jpg

Nachdem Sie in Deutschland mit Wohnsitz angemeldet sind, werden Sie einen Brief von der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ erhalten und gebeten den monatlichen Beitrag für die Benutzung von Radio und Fernsehen von circa 17,50 Euro zu bezahlen.
Die Regel lautet: „Eine Wohnung – ein Beitrag”. Das heißt, für jede Wohnung muss man nur einmal den Rundfunkbeitrag bezahlen, egal, wie viele Personen in der Wohnung leben und wie viele Rundfunkgeräte dort vorhanden sind.

Mehr Informationen:

 

Rundfunkbeitrag.jpg

Wir empfehlen für den Aufenthalt in Deutschland eine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Mehr Information zur:

 
Krankenversicherung
Für Ihre Immatrikulation an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg müssen Sie sich gegen Krankheit versichern. Studierende aus EU-Ländern bringen ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder ihren Versicherungsnachweis mit nach Freiburg. Studierende aus Nicht-EU-Ländern schließen in Freiburg am besten eine Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ab. Alle gesetzlichen Krankenkassen bieten spezielle Tarife für Studierende an (ca. 110€/ Monat).
Beratung des Studierendenwerks
 
Versicherungen über das Studierendenwerk

Durch Ihren Semesterbeitrag sind Sie über das Studierendenwerk in mehreren Versicherungen (Haftpflicht, Freizeitunfallversicherung, Diebstahlversicherung und Hausrat) versichert. Viele der Versicherungen gelten nur für Schäden, die in direktem Zusammenhang mit dem Studium entstehen (außer bei der Freizeitunfallversicherung).

Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, noch eine Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die auch außerhalb Ihres Studiums in Ihrem Alltag gilt. Mehr Informationen bekommen Sie bei Herrn Atavi Yenke

Semesterticket
Studierende der Universität Freiburg können den öffentlichen Personennahverkehr des Regio-Verkehrsverbunds Freiburg besonders günstig benutzen.

Es gibt ein SemesterTicket für Studierende zum Preis von circa 89 Euro pro Semester (Wintersemester: 1. Oktober  bis 31. März  / Sommersemester: 1. April bis 30. September), damit können Sie Regionalzüge (nur 2. Klasse), Stadt- und S-Bahnen und Busse in Freiburg und der Region nutzen. Das SemesterTicket erhalten Sie am Freiburger Hauptbahnhof oder online.
 
Wie weit Sie im Umkreis Freiburg mit dem SemesterTicket fahren können, entnehmen Sie dem Tarifzonenplan des RVF

Fahren mit UniCard
Ohne SemesterTicket gilt: Von 19.00 Uhr bis Betriebsschluss haben alle Studierenden mit gültigem Studierendenausweis freie Fahrt mit den Bussen und Bahnen des RVF.

WICHTIG: Bitte führen Sie das Semesterticket / den 19-Uhr-Nachweis, Ihre Unicard, eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und einen amtlichen Lichtbildausweis bei jeder Fahrt mit sich!