Ausnahme: Haben Sie bereits ein Bankkonto in einem europäischen Land brauchen Sie grundsätzlich kein Bankkonto in Deutschland eröffnen.
Sie sollten ein Bankkonto eröffnen, insbesondere, wenn Sie
- In einem Studierendenwohnheim des SwFR untergebracht sind und
- ein Bankkonto in einem Land haben mit einer anderen Währung als Euro (z.B. Czech Republic koruna, British pound, US- Dollar). Denn wenn Sie in einem Studierendenwohnheim wohnen, wird die Monatsmiete automatisch von Ihrem Konto eingezogen. Bei einem ausländischen Bankkonto werden dafür zusätzliche Gebühren verlangt.
Um ein Bankkonto zu eröffnen, benötigen Sie folgende Dokumente:
- Eine offizielle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts. Diese bekommen Sie, wenn Sie sich bei der Stadt anmelden (siehe unter Behörden -> Polizeiliche Anmeldung und Abmeldung der neuen Adresse)
- Ihren Studierendenausweis (UniCard) oder ein Zulassungsbescheid
- Einen gültigen Pass oder als EU-Bürger einen Personalausweis
- Steuer ID (kann nachgereicht werden)