Bewerbung und Zulassung
Sonderanträge zur Verbesserung der Zulassungschancen
Studierende mit Behinderung / chronischer Krankheit können bei der Zulassung einen Härtefallantrag stellen (Antrag auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Studienplätzen im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte). Die im Rahmen der Härtequote zur Verfügung stehenden Studienplätze werden an solche Bewerber*innen vergeben, bei denen die Ablehnung des Zulassungsantrages mit Nachteilen verbunden wäre, die bei Anlegung eines strengen Maßstabes über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile erheblich hinausgehen. Nachzuweisen sind hier besondere soziale und familiäre Umstände des Bewerbers, die die sofortige Aufnahme des Studiums in dem an erster Stelle gewählten Studiengang zwingend erfordern.
Besondere gesundheitliche Gründe für eine sofortige Zulassung können sein:
- Keine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit möglich
Sofortige Zulassung für Studienbewerber*innen mit Behinderung / chronischer Krankheit, wenn dadurch einerseits die berufliche Rehabilitation sichergestellt werden kann und wenn andererseits aufgrund der Behinderung bzw. chronischen Krankheit eine sinnvolle Überbrückung der Wartezeit entweder nicht möglich oder gegenüber gesunden Studienbewerber*innen in unzumutbarer Weise erschwert ist. Das kann auch der Fall sein, wenn aus gesundheitlichen Gründen das begonnene Studium nicht fortgesetzt oder der bisherige Beruf nicht weiter ausgeübt werden kann. - Tendenz zur Verschlimmerung der Krankheit
Studienbewerber*innen, deren Krankheit eine Tendenz zur Verschlimmerung hat, die mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu führen wird, dass sie bei Verzögerung des Studienbeginns nicht mehr in der Lage sein werden, die Belastungen des Studiums in diesem Studiengang durchzustehen. - Eingeschränktes Berufsfeld
Studienbewerber*innen, die aufgrund von Behinderung bzw. chronischer Krankheit von vornherein auf ein enges Berufsfeld beschränkt sind. Das angestrebte Studium lässt eine erfolgreiche Rehabilitation erwarten.
Außerdem können Anträge auf Nachteilsausgleich (Wartezeit- und Notenverbesserung) gestellt werden. Nachzuweisen sind hierbei besondere Umstände in der Person des Bewerbers, die dieser nicht zu vertreten hat und die ihn gehindert haben, eine bessere Wartezeit/Durchschnittsnote zu erreichen.
Hochschuleigene Zulassungsverfahren
Für die meisten Studienfächer findet das Auswahlverfahren direkt in der Hochschule statt.
Über die Antragstellung und die erforderlichen Nachweise informiert das Service Center Studium – Studierendensekretariat.
Ansprechpartner:innen
Kari Reulecke
Tel.: +49 761 203 4441
kari.reulecke@zv.uni-freiburg.de
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Link zu den Antragsformularen:
Notenverbesserung: http://www.studium.uni-freiburg.de/de/bewerbung/bls/docs/Uni-Freiburg-Antrag-Nachteilsausgleich-Note.pdf/view
Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV)
In bestimmten Fächern nimmt die Universität Freiburg bei der Vergabe von Studienplätzen am Dialogorientierten Serviceverfahren teil. Auch hier können Sonderanträge gestellt werden.
Bewerbung über das zentrale Vergabeverfahren hochschulstart.de für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Bewerber*innen können im Zulassungsantrag Sonderanträge stellen, um die Zulassungschancen zu verbessern. Dazu gehören:
- Antrag auf Berücksichtigung des ersten Studienortwunsches
- Härtefallantrag auf sofortige Zulassung
- Antrag auf Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote/ Wartezeit