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Finanzierung

BAföG und Behinderung/Krankheit

Im BAföG, das auch für Studierende mit Beeinträchtigung ohne genügend Eigenmittel die prioritäre Leistung im Studium ist, sind für die Zielgruppe verschiedene Kompensationsmöglichkeiten vorgesehen. Beispielsweise darf in bestimmten Fällen aufgrund von Behinderung/Krankheit die Altersgrenze überschritten werden. Auch eine Verzögerung des Studiums kann geltend gemacht werden. Bitte besprechen Sie Ihre Situation möglichst frühzeitig mit Ihrer Ansprechperson beim BaföG-Amt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Stiftungen und Stipendien

Aktion Luftsprung
Stipendium für junge Menschen mit chronischen Erkrankungen

Stiftung Darmerkrankungen
Vergibt Stipendien sowohl an Betroffene als auch an Medizinstudierende, die sich in ihrer ärztlichen Tätigkeit langfristig auf chronisch entzündliche Darmerkrankungen spezialisieren möchten.

Google Europe Scholarship for Students with Disabilities
Stipendium für Studierende mit Behinderung in technischen Studiengängen

Maria Ladenburger-Stiftung
Die Maria Ladenburger-Stiftung unterstützt Studierende der Universität Freiburg mit Beeinträchtigungen, plötzlichen Erkrankungen oder in schwierigen Lebenssituationen aller Art.

Nathalie-Todenhöfer-Stiftung
Finanzielle Unterstützung für Menschen, die an Multipler Sklerose (MS) erkrankt sind

Friedrich-Engisch-Stiftung
Finanzielle Unterstützung für Menschen, die von Geburt an körperbehindert sind

Stipendien des Studierendenwerk Freiburg
Stipendium für sozial engagierte Studierende sowie Studienstartstipendien

Befreiung von der Gebührenpflicht

Bei einem Zweitstudium und einem Studium für internationale Studierende wer-den Studiengebühren erhoben. Studierende mit einer erheblich studienerschwerenden Behinderung nach § 2 SGB IX können sich von diesen Gebühren befreien lassen.

Urlaubssemester

Studierende, die sich aufgrund einer längeren Krankheitsphase im Urlaubssemester befinden, haben in dieser Zeit keinen BAföG-Anspruch. Bitte beachten Sie, dass bereits erhaltene BAföG-Leistungen für diesen Zeitraum zurückgezahlt werden müssen. Bei krankheitsbedingter Unterbrechung des Studiums, die länger als 3 Monate andauert, kann ein Anspruch auf Bürgergeld bestehen.

Pflege- und Krankenversicherung

Studierende, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen immatrikuliert sind, sind kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Gerade für Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung ist die Wahl der Krankenkasse von besonderer Bedeutung, da der Umfang von Leistungen stark variieren kann. Informieren Sie sich eingehend über die Kranken- und Pflege-versicherung. Prüfen Sie, inwieweit Sie die behinderungsbedingte medizinische Versorgung durch Leistungen der Krankenversicherung finanzieren können. Wenden Sie sich an die Krankenkassen und vergleichen Sie deren Leistungskatalog. Klären Sie auch, ob eventuell ein Unfallversicherungs-träger oder das Versorgungsamt leistungspflichtig ist.
Beratung zum Thema Pflege- und Krankenversicherung erhalten Sie in der Sozialberatung des Stu-dierendenwerks.

„Hilfe zum Lebensunterhalt“ nach SGB XII für vorübergehend voll erwerbsgeminderte Studierende

Wenn Studierende vorübergehend, aber absehbar länger als sechs Monate krankheits- oder behinderungsbedingt voll erwerbsgemindert sind, können sie unter bestimmten Voraussetzungen bei anerkannter Hilfebedürftigkeit Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen.

Auslandsstudium

Sonderbedarf für PROMOS-Geförderte mit Behinderung und chronischen Erkrankungen
Falls Sie sich für ein DAAD-PROMOS-Stipendium für einen Auslandsaufenthalt bewerben, kann eine Beihilfe beantragt werden.


Sonderbedarf für Stipendiat*innen des Baden-Württemberg-STIPENDIUMS mit Behinderung und chronischen Erkrankungen
Falls Sie sich für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM für einen Auslandsaufenthalt bewerben, kann eine Beihilfe beantragt werden.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf bevor Sie sich bewerben an Frau Obert: susanne.obert@zv.uni-freiburg.de


Erasmus-Zusatzförderung

Studierende mit Behinderung ab GdB 20 oder mit einer chronischen Erkrankung können als Out-goings im Erasmus-Aufenthalt eine Aufstockung beantragen.