Hilfen im Studienalltag
Service Center Studium
Das Service Center Studium ist die zentrale Anlaufstelle für Bewerbung, Zulassung und Administration des Studiums an der Universität. Hier finden Sie auch Informationen zur Antragsstellung auf Härtefall, Wartezeitverbesserung, Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote und Befreiung von Zweitstudiengebühren und Befreiung von Studiengebühren für internationale Studierende.
Beratung / Bearbeitung Härtefallanträge:
Dr. Heike Susanne Jauch
Tel.: +49 761 203 9093
heike.jauch@zv.uni-freiburg.de
Studienfachberatung
Für detaillierte Informationen zu Studienaufbau, Prüfungsordnungen, Arbeitsbedingungen und Arbeitsmethoden sind die Studienfachberater*innen in den einzelnen Studienfächern die richtigen Ansprechpersonen. Eine Liste mit den jeweiligen Kontaktdaten erhalten Sie in der Liste der Studiengänge.
Psychotherapeutische Beratung des Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald
Die psychotherapeutisch-psychoanalytisch ausgebildeten Therapeut*innen des SwFr helfen dabei, Lösungsmöglichkeiten in Problemsituationen zu finden, seien sie persönlicher oder studienbezogener Art. Im Mittelpunkt der therapeutischen Arbeit steht die Beratung in Form von psychotherapeutischen Einzelgesprächen. Hierzu ist eine Anmeldung erforderlich. Einmal wöchentlich findet auch eine offene Sprechstunde statt, die man ohne Voranmeldung besuchen kann. Beratungsgespräche sind in mehreren Fremdsprachen möglich. Selbstverständlich unterliegen alle Gespräche der Schweigepflicht. Außerdem bietet die Psychotherapeutische Beratung zahlreiche Workshops und Seminare zum Thema "Erfolgreich Studieren" an.
Eingliederungshilfe: Studienassistenz und studienbezogene Hilfsmittel
In manchen Fällen ist ein Studium nur mit Unterstützung oder besonderem finanziellem Aufwand zu bewältigen. Dazu zählen für Studierende zum Beispiel persönliche Studienassistenzen und studienbezogene Hilfsmittel. Hier kann im Rahmen der Eingliederungshilfe Unterstützung beantragt werden, wenn eigenes Vermögen bzw. Einkommen dafür nicht ausreichen und kein anderer Leistungserbringer dafür zuständig ist. Sozialhilfe ist immer nachrangig.
„Besondere Aufgabe der Teilhabe an Bildung ist es, Leistungsberechtigten eine ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechende Schulbildung und schulische und hochschulische Aus- und Weiterbildung für einen Beruf zur Förderung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen" (§90 Abs.4 Teil 2 SGB IX).
Zuständig für die Gewährung von Eingliederungshilfe ist das jeweilige Sozialamt, für Studierende mit Wohnsitz in Freiburg entsprechend das Amt für Soziales und Senioren. Vor der Antragstellung empfiehlt es sich, im persönlichen Gespräch mit den zuständigen Ansprechpersonen die Voraussetzungen und das Nachweisverfahren zu klären.
Studienassistenzen
Studienassistenzen können Kommiliton*innen oder pädagogische Fachkräfte sein, die Studierende mit Behinderung/chronischer Krankheit bei der Bewältigung des Studienalltags unterstützen. Dazu gehören unter anderem: Mitschriften in Lehrveranstaltungen, Aufbereitung der Studienliteratur oder Hilfe bei der Studienorganisation und Strukturfindung. Die Finanzierung von Studienassistenzen kann über die Eingliederungshilfe beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Bei der Suche nach einer geeigneten Person hilft Ihnen die Beauftragte für Studierende mit Behinderung/chron. Krankheit.
Schwerbehindertenausweis
Der Ausweis für schwerbehinderte Menschen wird vom zuständigen Versorgungsamt auf Antrag ausgestellt (§ 152 SGB IX). Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 gilt man als schwerbehindert. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Arbeitsplatz der Antragsteller*innen rechtmäßig im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland liegt. Menschen, deren Behinderung die Kriterien der Schwerbehinderung nicht erfüllen, aber einen Grad der Behinderung von mindestens 30 haben, können, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können, schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden.
Zusätzlich zum Schwerbehindertenausweis kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Beiblatt beantragt bzw. erworben werden, das kostenlose Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr ermöglicht. Antragstellung und Informationen erhalten Sie beim Versorgungsamt Freiburg und Breisgau-Hochschwarzwald.